Hallo,
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was passiert eigentlich, wenn man als einzelner eine Band verläßt und
"geistiges Eigentum" hinterläßt?
Die Frage ist so allgemein wie die richtige Antwort: Das kommt darauf an.
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wie verhält es sich mit Texten (und darum geht es mir)?
Wie mit anderen urheberrechtlich geschützten auch - grundsätzlich.
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Sollte man die Texte "mitnehmen" und deren Weiterverwendung der bisherigen
Band untersagen?
Physisch oder rechtlich? In jedem Fall: Geschmackssache.
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Oder läßt man die Texte zurück, da diese vielleicht sowieso nicht in den Kontext des nächsten Projektes, bei dem man einsteigt, passen könnten/ würden?
Geschmackssache. Und eine Frage der eigenen Einschätzung des Werts der Werke.
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Ist ein Text, wenn z.B. ein Wort oder sogar der Refrain von einem anderen Bandmitglied stammt, dann ein Gemeinschaftseigentum der Band und kann auch nach einer kompletten Bandauflösung von allen (unabhängig voneinander) weiterhin separat genutzt werden?
Nein. Hierzulande gibt es ein Urheberpersönlichkeitsrecht, das unveräußerlich ist. Ob man dieses wahrnimmt, ist hingegen wieder eine andere Frage. Urheber sind die Urheber und da ändert auch die Kapelle nichts. Inwieweit der Wort- oder Refrainspender Miturheber ist, hängt von seiner schöpferischen Leistung ab, bei einem Wort wird das schon arg grenzwertig und wäre in aller Regel eher zu verneinen, beim kompletten Refrain wohl eher zu bejahen, entscheidend ist - wie immer - der Einzelfall und der ist das jeweilige Werk.
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Was sind Eure Erfahrungen/ Meinungen hierzu?
Die sind dünn, meine Beiträge waren eher gering und mein Interesse daran ebenso, insbesondere gab es keine Veranlassung, über Rechte nachzudenken. Und da kommt es zu meiner Meinung: man sollte sich ehrlich fragen, was wichtig ist und wozu die jeweilige Handlung oder Unterlassung gut sein soll. Im Amateurbereich wird man da wesentlich toleranter sein dürfen als dort, wo es richtig um Geld geht. Bei ernsthaften Herzensangelegenheiten kann das natürlich wieder anders aussehen, aber solche sind mir noch nicht in realiter untergekommen, jedenfalls nicht problembelastet.
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ohne Anspruch auf professionelle Zielrichtung. Also ohne Gema.
Das ist natürlich ein Indiz auf die Wichtigkeit, wobei VG Wort noch in Frage käme, aber die wäre wohl ebenfalls zu verneinen.
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Also rein rechtlich ist mir schon klar, daß das wasserdicht nur über
einen Notar (oder z. B. auch Einschreiben an sich selbst) o. ä. geht.
Wasserdicht vielleicht, luft- und gasdicht ist schon wieder ein anderes Thema. Perfekte Sicherheit gibt es nicht, man kann aber die Wahrscheinlichkeit der Sicherheit durch professionelles und kreatives Handeln erhöhen, der Laie denkt da oft zu wenig und liest zu viel im Internet.
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Und das mit der Beweislast ist ja wohl auch nicht
ganz einfach.
Das ist oft der Knackpunkt. Aber die gibt es ja auch nur vor Gericht. So lange man da nicht ist, kann man entspannt bleiben. Wenn man natürlich dahin will, dann sollte man vorsorgen.
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Mir geht es eigentlich nur darum, wie Ihr das in der Vergangenheit selbst gehandhabt habt
Wir haben Werke von ausgeschiedenen Mitgliedern nicht mehr verwendet, daher war das ganz einfach. Mein Schlagzeug konnte sowieso niemand nachspielen. Woran das lag, überlasse ich der Fantasie.
Grüße
Jürgen
PS
Beweis ist weniger eindeutig als der Laie glaubt, da gibt es Stufen und es gibt ein lustiges Hin und Her, letztendlich ist mehr Beweis als man denkt und dieses dann im Zweifel weniger wert. Konkret: wenn schon Post bekommt, macht man sie natürlich auch auf und wirft den Inhalt nach dem Lesen weg oder wie? Unabhängige Zeugen, die nach vielen Jahren unbekannt verzogen sind oder gar unterirdisch wohnen, sind auch so eine Sache und es gab schon Notare, die verstarben oder verfielen in Vermögensverfall und andere Erscheinungen, ach, die Welt ist einfach unsicher.