Hallo,
Zitat
künstlerische oder dienstleisterische
Hier fehlt das Wort "ausschließlich", denn eine künstlerische Tätigkeit kann gleichzeitig auch eine dienstleisterische Tätigkeit sein, z. B. der Fürst beauftragt den Komponisten mit einer Oper.
§ 2 Satz 1 KSVG (Hervorhebung von mir):
"Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt"
Damit ist der Unterhaltungsmusiker ohne kompositorisches oder bearbeiterisches Schaffen Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Zitat
selbständiger Tätigkeit (also künstlerisch)
Dieser Schluss ist falsch. Es gibt sehr viele selbständige Tätigkeiten, die nicht künstlerische sind. Selbständigkeit ist der Gegensatz zur Nichtselbständigkeit. Die Begriffe unterscheiden Unternehmer von Arbeitnehmern und sonst nichts. Auch ein Arbeitnehmer und damit Nichtselbständiger könnte in seiner nichtselbständigen Tätigkeit künstlerisch tätig sein.
Zitat
ich kann mir auch nicht recht vorstellen das jemand auf den anspruch ksk verzichten möchte
Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Grüße
Jürgen
PS
Das ist jetzt aber nur Sozialrecht und das hat mit dem Steuerrecht direkt nichts und indirekt meistens nichts zu tun.