Hallo,
man kann ja auch Anekdoten erzählen, ohne Namen zu nennen.
Des weiteren könnte ich mir vorstellen, dass eventuelle - nennen wir es mal - "Unregelmäßigkeiten" inzwischen verjährt sein könnten. Das überprüfe ich vorab gerne wohlwollend.
Im Übrigen würde ich es mir natürlich niemals erlauben wollen, hier jemanden vorzuführen oder gar bewusst, nein noch nichtmals einfach fahrlässig, Zusammenhänge in ungerader Weise darzustellen. Davon abgesehen ist mir jegliche Ironie fremd. Das würde ja sonst niemand verstehen und wo kämen wir da hin?
Eben habe ich gerade die Gesetzessammlung Musicus - Deutsche Musik - Gesetze und Verordnungen in der Hand. Da steht in der Verordnung zur Erhaltung des Andenkens an Instrumenten der Historie (InsAnE-VO) doch tatsächlich in § 48 Abs. 3a Nr 7b: "Das Zerlegen von Großen Trommel zum Zwecke des Umfunktionierens in Sportgeräte ist verboten."
Und in § 67 Abs. 8 Nr. 25 steht: "Zuwiderhandlungen gegen die §§ 33, 40 bis 41 Abs. 3, 42 Abs. 1 und 3, 48 Abs. 2 bis 7 und 9, 50, 51 bis 88 dieser Verordnung werden mit qualifizierter Freiheitsstrafe nicht unter dreizehn Tagen bestraft."
Also: Vorsicht!
Grüße,
Jürgen
Drogen? Wird man davon normal?