Beiträge von Jürgen K

    Hallo Alex,


    ich versichere Dir, dass Dein Menschenbild edel ist.
    Den Tatsachen in der täglichen Praxis entspricht es leider nicht.
    Ich kann es einem Handwerker schwer begreiflich machen, dass er auf einen Teil seiner Rechnung verzichten soll. Bei dem Hartz-IV-Empfänger fällt mir das noch schwerer, zumal der ja ohnehin schon in der Gegend des soziokulturellen Existenzminimums kriecht.
    Im Übrigen wäre der Ehrliche nach Deiner Argumentation ja dann der Dumme. Soll das staatlich gefördert werden?
    Das Strafverfahren gegen Peter H. hat den Steuerzahler auch einen Haufen Geld gekostet. Soll man auf so einen Scheiß demnächst auch gleich verzichten?


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Bietigheim-Bissingen liegt in Baden-Württemberg. Da gibt es folglich Badener und Württemberger. :)

    Hallo,


    die tausend und eine Möglichkeiten, solche Maschinen einzustellen, sind für die Leute da, die denken, dass sie ohne zu üben besser sein sollten. Die schrauben dann stunden-, tage-, wochen- und monatelang an der perfekten Einstellung und - werden stets schlechter.


    Die anderen stellen ihre Maschine aus dem Karton hin und üben - ohne Beachtung irgendwelcher Einstellmöglichkeiten (na gut, Schlegelhöhe sollte so ungefähr passen). Komischerweise werden die immer besser und können irgendwann auf jeder Kackmaschine einigermaßen sauber spielen.


    Und die Cobra Coil ist eine Erfindung von Leuten, denen nichts mehr einfällt. Komischerweise braucht man die ja auch nur für die Rolling Glide, während die beiden anderen Glides ganz ohne Spiralen gleiten. Ein Schelm, wer sich dabei etwas denkt.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    zu DukeNukan:


    ja, die Schwaben ...
    man sollte noch erwähnen, dass das Amtsgericht da unten eine durchaus angreifbare Ansicht vertritt, was auch in der Begründung zum Ausdruck kommt. Ich halte von der Argumentation genau nichts. Wenn man keine 41 Pfennige einklagen dürfen können soll, wo soll dann die Grenze sein? Bei 4,10 DM? Bei 41 DM? Bei 410 DM? Bei 4100 DM? Erst im letzteren Fall wären die Kosten für den Staat gedeckt. Würde man der Argumentation des schwäbischen Richters folgen, so würde demnächst die Unsitte zu befürchten sein, dass nunmehr keine Rechnung mehr vollständig bezahlt würde. Und genau deshalb kann auch 1 Cent eingeklagt werden. Mit mir: Hk-ZPO/Saenger Vor §§ 253 - 494a Rn 29 mwN; Zöller/Greger, ZPO, Vor § 253 Rn 18d mwN. Andere (hier zitierte) Ansicht: nur AG Stuttgart von damals in diesem Fall.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Original von DukeNukan
    Wie wärs mit der einfachen Homer Simpsons Methode: Tür unter Starkstrom setzen ? :D


    So bekommt Grillen eine neue Bedeutung. Wer's mag.
    Aber die Waldbrandgefahr! Und die armen Mäuse! Frittierte Regenwürmer! Medium gedünsteter Försterhund! Hummerfarbener Rotfuchs! Verkohlter Schwarzkittel! Und, und, und ... nicht schön.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Sirom: danke.


    Der Anwalt meines Vertrauens meint, dass zu einer Beleidigung auch ein insultationsfähiges Objekt gehört. Der redet immer so geschwollen mit mir und ich versteh' dann nix. Muss ich wohl mehr in die Bildung inwestieren.


    Und er sagt noch, dass man den Schwachsinn im Internetz nicht so Ernst nehmen soll. Wer zum Teufel ist Ernst? Steckt der im Netz?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Und dass ich die Bild-Zeitung läse, ist jawohl eine infame Beleidigung


    Ich warte dann mal auf die Post von der Staatsanwaltschaft.
    Ich wollte doch sowieso mal wieder meine Strafverteidigerin anrufen ... obwohl ... am Ende müsste ich vor Gericht noch nicht mal unpersönlich erscheinen ... welches Gericht überhaupt? ... ach.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: darf ich etwas von dem Pop-Corn haben?

    Hallo,


    ich würde zunächst die Lage vor Ort inspizieren, um danach die Sicherungsmöglichkeiten zu diskutieren.


    Einen absoluten Schutz gibt es nicht. Dank der Lage kann der Profi-Dieb mit schwerem Gerät gemütlich knacken. Den Gelegenheitsdieb mit einfachem Gerät kann man mit ein bis zwei Schlössern preiswert den Spaß verderben.
    Video, Alarm und solches Zeug hält niemanden ab. Der Profi weiß, was Fake ist und ob da im Wald ein Lämpchen leuchtet und ein Sirenchen dazu musiziert, vertreibt bestenfalls die armen Tiere wie Karl, der Käfer und seine Freunde.


    Riegelschlösser lassen sich von außen abschließen, sind sehr gut und sehr teuer. Fahrradschlösser gibt es in verschiedenen Ausfertigungen. In Form eines schmucken Armreifens mit lecker Zahlenschloss als Ersatz für ein Vorhängeschloss ist die Sicherheitsklasse natürlich tendenziell passend zur Bunkerlage. Ein Bügelschloss lässt sich natürlich auch knacken, wenn man Zeit und Gerät hat.


    Ich glaube nicht, dass die Forstbehörde lustige Schilder und Drähte besonders witzig finden würde.


    Zum Thema Grillen wäre ich auch vorsichtig. So eine fahrlässige Brandstiftung kann teuer werden.


    Aber zum ungestörten Musizieren eine schöne Anlage.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    selbstverständlich geht das.
    Solange keiner klagt, geht das. Und wo keiner klagt, ist auch kein Richter, der sagt, dass das nicht geht. So läuft das.
    Jemanden in Österreich (von hier=BRD aus) zu verklagen, macht natürlich besonders viel Spaß. Man könnte meinen, dass das zum Programm gehört, aber das ist natürlich nur so eine Hypothese.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    na, hier kann man ja noch was lernen.
    Hier sollten Einige mal Jura studieren. Aber vielleicht doch besser die Eltern.


    Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt wann? Ok, uninteressant.
    Und wann beginnt die Deliktsfähigkeit? Na?
    Und wie war das mit dem Strafrecht? Hm?
    Eltern haften für ihre Kinder? Was auf einem Schild steht, muss wahr sein. Was im Gesetz steht, ist egal, kennt ja keiner, aber Schilder und Bild-Zeitung kennen alle.
    Vor Gericht werden gelegentlich noch ganz andere Lappalien verhandelt, wie kommen die nur dahin?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ich bin ein fauler Pragmatiker und hasse es, mein Gerät durch Reibung - wenn auch nur minimal - zu beschädigen.


    Ich würde einfach darauf Trommeln.
    Durch die Vibrationen fällt der Dreck nach und nach von selbst ab.


    Grüße,
    Jürgen
    Erfinder der Good-Vibration-Cleaning-Method (GVCM)

    Hallo,


    Zitat

    Original von Hammu
    ... Musik (und das dazu gehörige Üben) ist in Deutschland scheinbar eine schwierige, rechtliche Grauzone.


    Nein. In Deutschland ist alles eine rechtliche Grauzone. Das Einzige, was hier klar geregelt ist, ist die Farbe der Fahne. Und selbst daran hält sich keiner.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    das Problem ist, dass der Otto Normaltrommler keinen Guckkasten hat und für mancherlei Veranstaltung auch keinen aufstellen könnte. In der Profi-Liga kann das mancherorts schon wieder anders aussehen.


    Ob man die zusätzliche Projektion gerne hat, ist auch so eine Sache. Bei mir gab es bislang eher Beschwerden, es gäbe zu viel Projektion. Aber ich durfte auch nur in kleineren Etablissements mein Werk verrichten.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    klare Sache: PZPPZZZZ.


    Ja, kann nicht stimmen. Egal. Lieber entschieden in den Untergang als unentschieden im Nirgendwo.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    noVocals: das mit den Grenzwerten ist eine Sache, die erstens zu Streit führt und zweitens für die Beilegung nicht unbedingt hilfreich ist, zumal es für das Musizieren mit einer Ansammlung von Perkussionsinstrumenten an sich tatsächlich keine Grenzwerte gibt und ob da eventuelle Werte aus dem Verwaltungsrecht im Zivilrecht im konkreten Fall anwendbar sind, hängt dann wieder vom Einzelfall und im Zweifel vom Einzelrichter ab, das führt zu viel Ärger und Kosten im Normalfall.
    Wenn man mit dem Nachbarn anfängt, über Maße zu diskutieren, kann man gleich mal ein Regal für die Ordner der 15jährigen Rechtstreite, die folgen, anschaffen. Rechtsschutzversicherung hat man dann auch nicht mehr lange.


    X-mo: Mittagsruhe ist bei uns Landesrecht. Ich würde die Informationen der Gemeinde nicht überbewerten. Ordnungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht sind zwei paar Schuhe oder gar noch mehr?
    Einen Freibrief für freies Donnern gibt es in der Zivilisation nirgends und in der Nicht-Zivilisation auch nicht.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    genau dann sollte man wissen, welches Mikrofon man wie hinstellt.
    Das ganze Geschraube an den Metallkästen führt nämlich in der Eile zu nichts mehr außer more shit.


    Das D 11 würde ich da mal ganz schnell entsorgen, da gehört ein D 112 hin: plug in, go for it. Pop Sound unproblematischer geht nicht.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ich kenne Gesichtsmasken nur mit Gurke.


    ...


    An meine Becken lasse ich nur Wasser und ... sanfte Syndets.


    Es gibt ja immer wieder das Vorurteil, dass es Leute geben soll, die sich mehr mit der Pflege der Optik als der Akustik beschäftigten.
    Das ist natürlich Quatsch. Ein glänzendes Becken führt dazu, dass man beim Auftritt unbedingt (neben dem Gehörschutz) einen Augenschutz benötigt. Somit hat man endlich einen vernünftigen Grund, auch in dunklen Abstiegen mit Sonnenbrille herumzulaufen.


    Zur Frau O.: ich musste ja erst einmal guggeln, um zu sehen, welch unkeusch Ding hier zum Thema gemacht wird. Pfui! Hier lesen Jugendliche mit. Die können sich nicht beherrschen und müssen dann sofort ihre Becken putzen.


    Und eine Warnung: Kinder! Nicht die Zähne mit Groove Juice putzen! Nein, auch nicht mit Lackreiniger!
    Und bitte auch kein Titandioxid!
    Morgens Sagrotan und abends Domestos machen schön sauber und geben sympathischen Atem.
    Nur so erträgt man das alles.


    Prosit,
    Jürgen

    Hallo,


    normalerweise bekommt man mit der GEMA keinen Ärger.


    Der Veranstalter fragt die Kapelle, was sie spielt, die gibt die Liste an den Veranstalter, der meldet an und alle sind glücklich.


    Nur wenn irgendwer meint, bescheißen zu müssen, dann kann es Ärger geben.


    Solange es nur um öffentliche Aufführung geht (nix CD, nix Homepage), ist das relativ einfach.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Angaben ohne Gewähr.