Hallo,
Venga 2: der Steuerberater hat nicht umsonst eine Berufshaftpflichtversicherung und gegen Bescheide des Finanzamtes gibt es Rechtsmittel, die insbesondere dann erfolgreich sind, wenn die Behörde willkürlich handelt.
Meine Erfahrung im Recht ist es, dass grundsätzlich der gewöhnliche Laie sich seine "Informationen" aus dem Bekanntenkreis holt und mit allgemeinen Grundsätzen vermengt, die an beliebiger Stelle aufgeschnappt und ohne Sachkenntnis in den eigenen Fall willkürlich eingestrickt werden.
Erst wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, kommt dann das große Geheule.
Grüße,
Jürgen