Hallo,
da kommen jetzt lauter Dinge zutage, die sich der Themenstarter wohl hat nicht erträumen wollen.
Nur kurz:
OT: Wohngemeinschaft dürfte in der Regel (vorsichtig ausgedrückt) eine GbR sein, denn der Zweck der Geselligkeit ist das gemeinsame Wohnen und da gibt es in der Regel Absprachen, die nicht nur mündlich, sondern auch noch konkludent erfolgen können. Da gibt es viel Spielraum für Diskussion und Interpretation.
GbR ist naturgemäß eine Personengesellschaft (was denn sonst?). EÜR ist also tatsächlich grundsätzlich notwendig.
Wirklich interessant ist der Einwurf von Player, dass Vermietung und Verpachtung eigentlich umsatzsteuerbefreit sind. Vielleicht liegt da ja ein guter Grund, doch mal den Steuerfachmenschen zu befragen. Da gibt es nämlich Ausnahmen und Ausnahmen von der Ausnahme und dann könnte da noch oder vielleicht doch eher oder wer weiß.
Grüße,
Jürgen