Hallo,
zur Frage A bestellt und B bekommen, ist das reine Geschmackssache des Käufers.
Ich würde auch auf 22 bestehen, das ist schon klein genug. 20 ist doch wirklich was für ... Schnellmetaller und so.
Fernabsatzgesetz braucht man dafür übrigens nicht. Falschlieferung ist schlichtweg Nichterfüllung. Da genügt schon die simple Verkäuferhauptpflicht, welche nicht erfüllt ist. Zwei Zoll sind ein wesentliches Merkmal.
Aber selbstverständlich kann man alles akzeptieren. Man muss aber nicht.
Grüße,
Jürgen
P. S.: könnte es sein, dass niedrige Preise vielleicht doch etwas mit mangelnder Qualität zu tun haben (unprofessioneller Service billig - guter Service teuer?)? Is' nur so 'ne Idee.