Moin,
es gibt Leute, die haben eine Lizenz zum sachlichen Urteil und es gibt welche, die stellen sich die Lizenz selbst aus.
Was objektiv ist, entscheidet gerne das Individuum. Die Kriterien können fundierte Argumentation oder einfach mal
dahingestellte Behauptung sein.
Wie bei allem, muss man irgendwo die Grenze ziehen.
Ob man dann Kapellen, die ich nicht kenne oder nur wegen einer anderen Kapelle kenne,
dann als belanglos ansieht oder nicht, ist zunächst einmal reichlich individuell, je nachdem,
ob man meinem Geschmack folgt oder nicht.
Bei der Frage, ob und was man klauen darf, kommt es eben auch auf die Frage an,
was Kunst ist (dann wäre in der Tat Art. 5 III 1 Alt. 1 GG einschlägig) und was nicht.
Weiterhin stellt sich die Frage, wo die Kunstfreiheit beginnt und wo sie endet.
Wenn ich also ein Stück Butter in die Badewanne lege, darf dann die jemand anderes sich
ein Stück davon abschneiden und es auf sein Brot schmieren?
Ist Tanzmusik Kunst oder als Gebrauchsmusik Kunsthandwerk?
Wo fängt es an, wo hört es auf?
Ist das Kopieren nicht im Sinne von Nachspielen, sondern das direkte technische Kopieren
denn überhaupt Musizieren oder vielleicht doch eher technisches Handwerk?
Wenn Hip-Hop davon lebt, dass er notgedrungen sich von fremden Werken ernährt, wo
kommen wir dann hin, wenn wir das Ernähren von fremden Werken diesbezüglich erlauben?
Ist Graffiti dann vielleicht doch erlaubt, auch wenn der Hausbesitzer die Kunst an seiner
Mauer gar nicht möchte?
Darf ich vielleicht doch meinem Mitmenschen die Geldbörse stehlen, weil ich aus dem Geld
eine phantastische Metallskulptur baue?
Darf meine Cover-Band demnächst die Originalstimme von Bon Scott für den Refrain von
"Highway To Hell" verwenden?
Grüße
Jürgen