Beiträge von drummintom

    Zur Größenproblematik fiele mir noch ein, dass man das 16er Tom doch Prima auf 'nen Riser als Bassdrum packen kann. Das 12er Tom dann auf 'nen (tiefen) Snareständer als Hängetom und das 13er mittels Rims und Standfüßen als Standtom nutzen. Mehr braucht der Kurze am Anfang doch eh nicht. Wenn er dann wächst, kann man das Set später problemlos zurückbauen... Irgendwelche Denkfehler erkennbar?


    drummintom

    Um nochmal zum 3006 zurückzukommen:


    Der "Haftungsausschluss" ist auch kurios, beeindruckend falsch und unbegreiflich dämlich:


    Zitat

    Haftungsausschluss:


    Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft - natürlich exakt wie beschrieben (!). Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis und sind von Privatpersonen wohl kaum sicherzustellen. Dieser Disclaimer dient nur zur rechtlichen Absicherung. Der Artikel wird von privat verkauft. Umtauschrechte bestehen daher nicht. Ebay ist ein Auktionshaus und kein Versandhandel, d.h. das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen nach BGB § 12d / § 355 Pkt. 5 (§ 156) und sonstigen Texten des BGB findet keine Anwendung. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter hiermit ausdrücklich einverstanden.


    :thumbup:


    drummintom

    @ Jürgen: Made my day! :D


    In diesem speziellen Fall dürfte es vermeidbar sein, einen Anwalt für ein entsprechendes Schriftstück zu konsultieren.


    Was sind denn die Fälle, in denen du einen Anwalt konsultieren würdest?


    Man sitzt im Ernstfall ja vor einem Richter und nicht vor einem Rechtsanwalt.


    Das ist zwar richtig, jedoch muss es mit dem Anwalt gar nicht erst beim Richter auf dem Tisch landen.


    drummintom

    Ich habe in meiner jetzigen Band einen introvertierten Eierschneiderbediener :D Ich dachte, sowas gibt's nicht. Allerdings hatte ich bis jetzt immer Glück mit den Klampfern, da die sich immer bemüht haben, in den Bandkontext zu passen.


    Wenn ich mir die Antworten hier nochmal auf der Zunge zergehen lasse, habe ich eigentlich alles richtig gemacht: Ich spiele gleich 2 Sparteninstrumente. Gut, auf dem Bass weiß ich wo die Töne liegen und kann Grundtöne mitspielen, aber das reicht ja meist schon aus (zumindest bei meinen Musikrichtungen).


    Das Bassisten Mangelware sind, habe ich bisher nicht so erlebt, da ich immer in Bands mit bereits vorhandenem Bass eingestiegen bin. Und wenn die es erst nebenbei gelernt haben...


    Bei Schlagzeugern scheint das Problem eher zu sein, jemanden zu finden, der zur Band passt. Meine jetzige Band hatte 3 Schlagzeuger zur Auswahl. Der erste war zwar sehr gut, jedoch waren seine Ansprüche an die Band zu hoch. Der zweite war ein Volldepp, der der Ansicht war, auf dem vorhandenen Set könne er nicht spielen, da es zu schlecht sei.* Der dritte war dann ich: einfach spielen, auf die Band hören, Spaß haben.


    *Exkurs: Natürlich ist das Schlagzeug dort tatsächlich grottig. Die Felle sind runtergespielt, bei der BD fehlt das Reso, die Hardware ist schon sehr fragil, auf den Beckenständern fehlen die Schrauben und die Filze sowie Schutzhülsen, die Toms sind an einem wackligen Rack ohne vernünftige Feststellschrauben montiert, Macken überall, usw.
    Trotz allem ist es aber ein Schlagzeug, dass man mit ein paar Handgriffen bzw. Gaffa seinen Bedürfnissen anpassen kann. Ich konnte bis jetzt noch immer darauf spielen. Es hilft aber sicherlich, wenn man Kummer gewohnt ist. Zudem empfinde ich es als Herausforderung, mit dem Set was zu reißen. Wer da drauf klar kommt, kann auch auf 'nem SQ2 gut klingen...



    So long...


    drummintom

    Mit diesem Risiko muss der Threadstarter rechnen. Er hat schließlich von sich aus den Thread gestartet, und niemand hat ihn dazu gezwungen.
    Jürgen. Du hast natürlich mit 433 völlig recht, aber 123 kommt in jedem Fall zur geltung, da die Artikelbeschreibung ja absolut unzutreffend ist. ( Neupreis, Neuware ect.)



    Da wird man ja noch was zu sagen dürfen, von wegen zweckmäßig und so...


    drummintom

    Und das bringt dem Gewinner was? Der will am Ende Shellset + Hardware + Becken wie auf dem Bild. Was macht er also? Seine Willenserklärung anfechten? Irgendwie seltsam...


    Wenn du schon im BGB blätterst, solltest du vielleicht mal in den §§ 433 ff. gucken, was z.B. als Mängelrechte geltend gemacht werden kann. Nur so als Tipp ;)


    drummintom



    P.S.: Das auf Ebay sind keine Auktionen im eigentlichen (rechtlichen) Sinne. Nur falls noch jemand blättern will... ^^