• Wenn ich mir dein Angebot so ansehe, würde ich auch denken ich bekomme eine komplette weiße Hardware dazu. Sprich HH Maschiene Snareständer und wenigstens zwei Beckenständer.Zumal wie soll der Käufer die Hängetom befestigen? Am Siemenslufthaken? Ich könnte dir jetzt hier Urteile und Rechtssprechungen aufzählen, das soll aber lieber Aufgabe der Gerichte sein wenn Ihr keine Einigung erziehlen könnt. Der Käufer hat aber gute Chancen Recht zu bekommen.Hier sollte man überlegen ob nicht §123 BGB in betracht kommt. Ich denke das die Gegenseite so argumentieren wird.

  • Na, bevor jetzt der 238ste kommt mit seiner persönlichen Ansicht von "Würde ich auch so sehen" bzw. "seh ich ganz anders", schlage ich vor, den Thread zu schließen. Vielleicht kann man den Thread-Titel noch ändern in "vermeidbare Fehler beim Verkauf auf ebay" oder so. Grundsätzlich stehen ja einige lehrreiche Sachen drin, insofern war's nicht ganz umsonst, finde ich.


    Btw.: §123 ist wohl nicht ganz das Richtige, hier geht's ja eher darum, daß der Käufer den Rest "seiner" Sachen auch noch haben will, die hat er ja schließlich bezahlt. War echt'n Schnäppchen ...


    Hier hab ich noch was Verwandtes zu dem Thema gefunden, vielleicht interessierts den ein oder anderen:
    Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung



    Beste Grüße, S.

  • Hallo,


    nun ja, wenn im angenommenen Fall der Käufer K vom Verkäufer V noch mehr Sachen MS haben möchte als ursprünglich Sachen US geliefert wurden, dann ist zwar Anfechtung nicht direkt das Mittel der Wahl, aber Rücktritt doch irgendwie auch nicht.
    Um es mal vorweg zu nehmen, das klingt irgendwie nach Erfüllung, 433 I 1 (auch BGB, auch §). Streit (also normaldeutsch: unterschiedliche Meinung) besteht ja dahingehend, was denn nun der Verkaufsgegenstand VG ganau ist, das sieht offenbar jede Partei (normaldeutsch: Verkäufer und Käufer) etwas anders und parteiisch gefärbt.


    Grüße
    Jürgen

  • hi
    als hardware bezeichne ich eigentlich beckenständer und fumas hihat etc nicht die böckchen ^^
    allerdings hätte ich auch nachgefragt ob becken dabei sind und halt wegen der hardware da einer schwarz ist :D


    hmm wenn ichs ersteigert hätte hatte ich aber den "fehler" durchgehen lassen auch wenn ich nen nachteil gehabt hätte auf grund des preises und "man muss nicht scharmlos die fehler anderer ausnutzen ob gewollt oder nicht"
    geiz ist halt nicht immer geil o.ä. ist vielleicht auch ne sache des selbst - und respekt anderen gegenüber


    was mir auffällt ist allerdings genau das gegenteil bei ebay. der umgangston ist sowas von unterm tisch dass ich schon gar kein bock mehr hab das sachen zu verkaufen weil die leute einfach nur dreist sind !!! das ist manchmal echt schon ne frechheit was besonders bei artikeln um die 1 - 24 euro der fall ist :D hahaa mit o-ton mail : naja ich gehe mal davon aus dass ich für beide teile nur einmal versand zahlen muss ! haha ich lach mich tot nicht mal guten tag und mfg :D
    (waren 2 epads für je 20 euro :D )


    was solls


    tipp für dich
    auf richtigen ! text achten schon alleine vom nervfaktor -> keine falschen angaben und wirklich alles beschreiben
    selbst die minimale macke die keine sau sieht bzw auffällt muss erwähnt werden !

    nach klick spielen sollte verboten werden

  • Die eigentliche Frage des Fredstarters war ja: "Kann der mir jetzt was?"
    Ich bin kein Jurist, daher weiß ich es nicht (obwohl ich es als erzieherische Maßnahme begrüßen würde!). Allerdings finde ich es auch übertrieben, hier jetzt schon mit Paragraphen um sich zu werfen, so weit muß es doch mit ein bischen Menschenverstand nicht kommen!
    Aber dem Käufer jetzt "irgendeine" Hardware anzubieten, ist doch auch keine Lösung. Wenn, dann sollte es schon die auf den Bildern sein.
    Die sauberste Lösung wäre doch wirklich, die ganze Sache rückgängig zu machen, so lange der Käufer dazu evtl. noch bereit ist.

  • zumal die angabe von 1200 euro für das shellset nicht stimmt. wenn er 1200 euro als uvp des gesamten sets angibt, haut es schon eher hin (das kommt als UVP auch in etwa hin, komplett wurde es lange zeit für 899 euro verkauft)... d.h. weiteres "indiz" dafür, dass man als käufer denkt, es handelt sich um das komplettset. hardware das nächste mal zu "kesselhardware" präzisieren.


    das shellset gabs lange bei meisinger für 399 euro, bei anderen für 500-600 euro... zwar nicht unbedingt genau in diesem finish, aber von diesem 805 modell.


    du bist also in mehrere fettnäpfchen getreten. sei froh, wenn sich der käufer drauf einigen lässt, dass du ihm 150 euro nachlässt, damit er sich nen hardwaresatz kaufen kann, für mehr wirst du das ding als shellset nämlich auch nicht loswerden ;)

  • Ich muß leider auch sagen: ich hätte es auch so interpretiert, dass Becken und Hardware dabei sind.
    Versuche dich einfach nett mit dem Käufer zu einigen.


    Bei Ebay muß man eben sehr genau formulieren und sich somit absichern.
    Auch bzgl. des Rücktrittrechtes/Gewährleistung solltest du einen Passus einbauen, sonst haftest du auch als Privatverkäufer zwei Jahre für die verkauften Dinge.


    Ich hänge an meine Auktionen immer diesen ganzen Salm, in der Hoffnung, dass er was bringt:


    Leider muss das Kleingedruckte jetzt mit dazu geschrieben werden, beeinträchtigt aber nicht den beschriebenen Zustand der Ware! Das ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen! Keine Rechnung


    Da seit 1.1.02 auch private Verkäufer Garantie leisten müssen, wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird noch folgender Hinweis; Ich verkaufe nur privat gebrauchte Artikel von Privat an Privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung, jeweils "so wie er ist" und unter Ausschluss, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.



    Die angegebenen Versandkosten gelten nur für das deutsche Festland (Inseln sind teurer, bitte erfragen).

    Einmal editiert, zuletzt von Hammu ()

  • muss man gleich immer mit irgendwelchen Paragraphen und Gesezen rum kommen?

    Echt ma, unerträglich manchmal ;)


    Fernabsatzgesetz

    Außer Kraft seit 01.01.2002.



    Topic: Eine zutreffende Beschreibung à la ...


    • Ebenfalls komplett weiße Hardware Kesselhardware
    • Das Schlagzeug Shellset befindet sich in fast neuem gebrauchtem Zustand! Die 12er sowie 16er Toms wurden nie gespielt, die anderen nur 4-5 Mal ca. 7 Monate, bis ich gemerkt habe, dass sie nicht zu gebrauchen sind.
    • Der Sound ist sehr modern und durchsetzungsfähig ...gelinde gesagt, scheisse
    • DER NEUPREIS BETRÄGT betrug inkl. Hardware (hier nicht inbegriffen) ehemals mal fast 1200 €!!!
    • Erfahrungsbericht im Drummerforum: PDP 805 - Nur noch Probleme! Rat gesucht!


    ... wäre aber auch etwas viel verlangt gewesen.

    -
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  • Mit diesem Risiko muss der Threadstarter rechnen. Er hat schließlich von sich aus den Thread gestartet, und niemand hat ihn dazu gezwungen.
    Jürgen. Du hast natürlich mit 433 völlig recht, aber 123 kommt in jedem Fall zur geltung, da die Artikelbeschreibung ja absolut unzutreffend ist. ( Neupreis, Neuware ect.)

  • Und das bringt dem Gewinner was? Der will am Ende Shellset + Hardware + Becken wie auf dem Bild. Was macht er also? Seine Willenserklärung anfechten? Irgendwie seltsam...


    Wenn du schon im BGB blätterst, solltest du vielleicht mal in den §§ 433 ff. gucken, was z.B. als Mängelrechte geltend gemacht werden kann. Nur so als Tipp ;)


    drummintom



    P.S.: Das auf Ebay sind keine Auktionen im eigentlichen (rechtlichen) Sinne. Nur falls noch jemand blättern will... ^^

  • enn du schon im BGB blätterst, solltest du vielleicht mal in den §§ 433 ff. gucken, was z.B. als Mängelrechte geltend gemacht werden kann. Nur so als Tipp ;)


    Ich habe Jürgen schon in meinem Post vorher recht gegeben was 433 angeht.Lesen hilft manchmal.Außerdem brauche ich nicht im BGB blättern. Ich habe es irgendwann mal sehr genau lernen müssen.

  • Mit diesem Risiko muss der Threadstarter rechnen. Er hat schließlich von sich aus den Thread gestartet, und niemand hat ihn dazu gezwungen.
    Jürgen. Du hast natürlich mit 433 völlig recht, aber 123 kommt in jedem Fall zur geltung, da die Artikelbeschreibung ja absolut unzutreffend ist. ( Neupreis, Neuware ect.)



    Da wird man ja noch was zu sagen dürfen, von wegen zweckmäßig und so...


    drummintom

  • Da wird man ja noch was zu sagen dürfen, von wegen zweckmäßig und so...


    Da gebe ich dir völlig Recht. Wenn man aber schreibt die Toms sind neu bzw nur fünf mal bespielt und der Neupreis wären 1200 Euro obwohl nur 599 dann ist das eine arglistige Täuschung.Im alten Deutsch nennt man das auch einfach Lügen. Aber ich denke wir sollten es jetzt auch gut sein lassen.

  • Rücktritt? Erfüllung? Böse, böse? Grober Unfug?
    Ob der geneigte Leser den/die wahren Experten erkennt?
    Kollege DukeNukan, ich fühle mit dir! :D

    -
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  • schlage ich vor, den Thread zu schließen

    Warum denn, hatte gerade Popcorn nachgeholt ...

    Der Sound ist sehr modern und durchsetzungsfähig ...gelinde gesagt, scheisse

    Wer ist Gerlinde und warum ist die scheisse ?( Achso, jetzt hab ichs kapiert, :D

    moin,ich lach mich schlapp wenn der Käufer hier auch mitliest und ihm genau die Argumente aus diesem Thread um die Ohren haut.

    :thumbup:

    Ob der geneigte Leser den/die wahren Experten erkennt?

    Wozu, kommt doch eh nix neues ... Popcorn wird kalt

  • Hey Kanga, dein Beitrag hat uns jetzt aber alle auf ne neue Erkenntnisstufe gehoben


    Sorry für OT, hat das Niveau aber auch nicht gesenkt :rolleyes: da der Fred eh nur noch irrung und wirrung is ...
    (was soll mer vomme südhesse auch anneres erwarde :D ) hatte heute clown gefrühstückt und musste gerade aufstossen, daher das OT :P

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