was sagt das finanzamt denn genau? das ist nicht nachvollziehbar ...
hum? das ist aber ganz einfach nachvollziehbar, oder bist du etwa festangestellt und hast mit abschreibungen nix am hut? dann natürlich nicht. hier der kurze überblick (ohne anspruch auf richtigkeit):
ab dem wirtschaftsjahr 2008 werden geringwertige wirtschaftsgüter anders abgeschrieben als früher. alles bis 150 euro nettopreis wird als verbrauchsgut gewertet und im anschaffungsjahr komplett abgeschrieben, egal wie lange man das gut im endeffekt nutzt. früher lag diese gerenze bei 410 euro.
wirtschaftsgüter, die netto zwischen 150 und 1000 euro kosten, werden in einem sog. gwg-sammelposten zusammengefasst und, achtung, dieser posten MUSS über 5 jahre abgeschrieben werden, egal was da nun drin ist in dem pool.
das kann je nach angeschafftem gut von vorteil sein. (zb. weil es egal ist, ob man das gut im januar oder im dezember angeschafft hat)
ab 1000 euro netto wird das gut separat gemäß afa-tabelle abgeschrieben. und hier liegt beim anzuschaffenden wirtschaftsgut computer der knackpunkt. gemäß afa-tabelle werden solche geräte nämlich über 36 monate, also drei jahre, abgeschrieben. ein macbook für 900 euro netto fällt also unter den gwg-sammelposten und ist somit über 60 monate abzuschreiben, das sind 180 euro pro jahr.
früher wäre das macbook ein separat abzuscheibendes kistlein gewesen, über 36 monate macht das 300 euro pro jahr.
da ein computer idr. nach drei jahren technisch so überholt ist wie die zeitung vom letzten wochenende ergibt eine abschreibung per gwg-sammelposten selbst dann kaum sinn wenn man die zahlen ausser acht lässt.
sollte ich mich bei obigem verdacht haben: ich lasse mich sehr gerne eines besseren belehren.
bezügloich windows rechener: kann das macbook doch auch, ich dachte ich heb mir das osx für notfälle auf, so wie ne linux distribution auf dvd
ernsthaft: vergleicht man da die preise, so ist man ganz schnell bei ähnlichen beträgen. die letzten 300 schleifen sind dann dem coolnessfaktor geschuldet.