Beiträge von Matzdrums
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wo wir grad dabei sind: kannze mal den bannerklotz entfernen, kreuz 13?
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alter, kannze mal diese "ya"-scheisse lassen? sonst stell ich hier den support auf null.
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wenn man sich nur wenig genug mühe gibt klingt auch das tollste instrument nach eimer. verwendest du einen stimmschlüssel? regelmässig? hast du dein instrument auch in dieser beziehung im griff? sei selbstkritisch. und schreibe "ja" mit jott. ausser der kontext stimmt. obligatorischer tip: kauf einen satz emperor clear für die oberseite deiner toms. und einen satz amba clear für die unterseite. hinweise zur montage findest du in dem sticky ganz oben in diesem subforum.
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hervorragend!

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mailand oder madrid, hauptsache italien! was machen übrigens die netzers ?
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Erst denken dann schreiben.
das, mein lieber freund, halte ich für eine ausgesprochen gute idee.
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also im juni diesen jahres war ein td-20 kapitaltechnisch bei dir noch nicht drin. grobe 22 wochen später hast du nicht nur 5,5 k aktueller währung für ein td-20 aufgetan, sondern auch noch 3k budget für ein angemessenes akustusches schlagzeug auf tasche. erstaunliche kapitalentwicklung. was ist das geheimnis deines erfolges?
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man steckt die kabel dann an den klinkenausgang an dem "front" o.ä steht und sagt der zuständigen software man hätte ein stereo-setup. dann funktioniert das.
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dann hat man eine entsprechende luftumwälzung am start.
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Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Applikations- und Service-Hotline unter
Tel: 07131/7214-30 (9.00-18.00 Uhr) oder Fax: 07131/7214-35 zur Verfügung.Gerne geben wir Ihnen unter dieser Telefonnummer Auskunft über Ersatzteile und nehmen Ihre Ersatzteilbestellungen entgegen.
quelle: Shure.de
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annerkennung als was? ich habe mich beim fa als schlagzeuglehrer angemeldet. formlos. damit werden meine einkünfte entsprechend als solche aus selbstständiger tätigkeit geführt und auch versteuert. ob ich jetz gut, schlecht oder künstlerisch wertvoll unterrrichte oder trommele interessiert steurtechnisch gesehen einen toten. unterscheiden muss man bezgl. der mwst. zwischen dienstleistung und künstlerischer darbietung. also zwischen 19% ust und 7% ust. das ist u.u knifflig und die bewertung evt. vom sachbearbeiter abhängig. aber vielleicht erklärst du mir kurz wie eine "künstler" in bw steuerlich geführt wird, vielleicht gibts da andere gesetze. ich dachte bislang das wären bundsweit die gleichen.
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gibt es eine berufsgenossenschaft o.ä für steineschlepper? und muss man der angehören um steine schleppen zu dürfen?
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ich hab mir deinen track ahghört, fand aber aufgrund von dringenderen sachverhalten wedder zeit noch musse das gehörte weiter zu beleuchten. abseits davon halte ich mich aus hörzonenbeiträgen mittlerweise genauso raus wie aus galerieeinträgen. in einen karton steckt man sich übrigens einfach selber.
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Alles anzeigen
Dann solltest Du mal ganz schnell in deinem Buch lesen!
Freiberufler sind fast auschließlich selbständige akademische Berufe (wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, etc.), auch "anerkannte" Künstler - alles andere ist Gewerbe.Ich war mein ganzes Berufsleben lang Freiberufler, jetzt im Rentenalter habe ich eine zweite Firma angefangen, die da nicht drunterfällt und mußte somit ein Gewerbe anmelden. Weil die Einkünfte dieser zweiten Firma größer sein werden, als meine Einkünfte aus meiner Ing.-Tätigkeit, hat mir mein Steuerberaten geraten alles unter dem Gewerbe zusammenzufassen- um keine doppelte Buchführung zu haben.
@drumdidl
"Generalunternehmer" ist natürlich nicht der richtige Begriff/Ausdruck, aber erstens kenne ich den korrekten nicht und zweitens ist mir nix treffenderes eingefallen - deshalb ja auch in Anführungszeichen.
Bei uns ist der "Generalunternehmer" in der Regel der, der in den meisten Besetzungen spielt und somit ständig wechselnde Subunternehmer hat, funktioniert schon seit 30 Jahren. Für das Finanzamt ist alles transparent und durch das Überspringen der GbR auch weniger Arbeit, die hatten da noch nie was dagegen bzw. richtiger, haben noch nie nachgefragt. Bekannt ist die Tatsache, da in den Bands auch zwei musizierende Finanzbeamte mitmischen.ich habe ganz einfach meine freiberufliche tätigkeit beim fa angezeigt und verfüge seitdem über eine steuernummer. ob ich da "steineschlepper" oder "trommler" hinschreibe ist völlig uninteressant. das man für bestimmte tätigkeiten ein gewerbe anmelden muss ist mir wohlbekannt. ich übe solch tätigkeit aber nicht aus.
"drumdidl" ist aber super

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Einige haben es sogar geschafft, beim Finanzamt als Künstler anerkannt zu werden und gelten somit als Freiberufler - sind zwar natürlich trotzdem steuerpflichtig, brauchen aber kein Gewerbe anmelden. Was ja immer gierige Finger vom Gewerbeamt/Industrie- und Handelskammer nach sich zieht...
man gilt als u.a als freiberufler weil man einer selbstständigen tätigkeit nachgeht. das hat mit "künstler" absolut nix zu tun. ob man kunst schafft oder steine schleppt ist dem fa völlig gleich. mit einer gewerbeanmeldung hat das dann übrigens gleich nooch mal gar nix zu tun. herrlich, was hier für dinge kolportiert werden... kauft euch zum einstieg in die materie das hier: http://www.amazon.de/Musiker-i…oks&qid=1224928351&sr=8-1
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nimmt man die kleinstunternehmerregelung in anspruch sind umsätze bis 17.500 euro ustfrei. dafür ist man auch nicht vorsteuerabzugsfähig. heisst: man kann ust/mwst. nicht gegeneinander aufrechnen. setzt man mehr als 17.500 euro um ist man automatisch ust-pflichtig und vorsteuerabzugsfähig. heisst: man rechnet einbehaltene und ausgezahlte ust. gegeneinander auf. die differenz überweist man ans fa.
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Zitat von »mc r.i.p.«
...das ist von Band zu Band individuell zu betrachten. Selbst ne Semiband mit Gagen zw. 200 und 500 Euro und nen Auftrittsvolumen von 20-40 Muggen pro Jahr, wird wohl kaum in die Gewinnzone kommen...ob man gewinn erzielt ist bei der berechnung der ust. komplett egal, gewinn wird per ekst. versteuert. bitte nicht verwechseln, das könnte sehr teuer werden.
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geh doch erstmal ins bett. morgen liest du dann alles nochmal durch und weisst was zu tun ist.
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wenn du klug bist: nein.
wenn man es ganz einfach braucht: ust/mwst. ist im geschäftsleben ein durchlaufender posten, die zeche zahlt der endverbraucher. weisst man ust. aus, so ist man auch vorsteuerabzugsfähig. weisst man keine ust. aus darf man auch keine einbehalten. weil: man unterbricht die kette. solche sachverhalte klärt man am besten mit dem zuständigen sachbearbeiter beim fa und/oder mit einem steuerberater. im internet erzählen nämlich alle irgendwelches zeug. und schmeissen zahlen, nummer und hassenichtgesehen durcheinander.