Wer aber garnicht musiziert, sondern für sein Geld nur unterrichtet, macht ja gar keine Musik und damit auch keine Kunst.
Auch die KSK unterscheidet sehr wohl hinsichtlich der Bewertung, ob der Musiker künstlerisch oder "nur" gewerblich/dienstleisterisch tätig ist und verwehrt oder gewährt die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung.
einspruch!
"Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt." quelle: http://www.kuenstlersozialkass…isten/voraussetzungen.php