eine umsatzsteuerpflicht, für gewisse einrichtungen, würde ja auch dazu führen das diese dann vorsteuer geltend machen könne. ggf.
ist die option auch interessant weil ja die ausgaben meist stetiger kommen als die einnahmen.
schauen wir uns dieses gern gebrauchte argument doch mal anhand eines, aufgrund der komplexität des sachverhalts stark vereinfachten und eher praxisfremden, trotzdem hoffentlich nachvollziehbaren Beispiels mal etwas genauer an!
musiker x meldet zum januar des jahres beim finanzamt eine selbständige tätigkeit als Privatlehrer an. aus irgendwelchen gründen (lottogewinn, erbtante, asket, etc.) muss er von den einnahmen nicht seinen lebensunterhalt bestreiten sondern ist in der lage, sämtliche einkünfte wieder zu investieren. nur draufzahlen möchte er nicht.
die einnahmen belaufen sich auf 1000 € monatlich. die werden nach zahlungseingang wieder komplett investiert. es passiert nix, ausser das immer mehr kram rumsteht.
plötzlich gefällt es dem finanzministerium, die tätigkeit als umsatzsteuerpflichtig anzuerkennen. aha! da ist ja auch der Vorsteuerabzug fällig, da wollen wir mal sehen. wir runden mal eben den steuersatz auf 20%, das ist angenehmer zu rechnen.
januar: 1000€ einnahmen-200 euro Umsatzsteuer ergibt 800 euro zum wiederinvestieren. also raus den Zaster! Vorsteuer kassieren! 20% von 800€ macht 160€, das finanzamt freut sich über die zahlung von 40€.
februar:1000€ einnahmen-200 euro ust. - die 40€ Differenz vom vormonat macht 760 euro, die wieder für anschaffungen verbraten werden. 20% von 760 macht 152€ Vorsteuerabzug. das finanzamt bedankt sich für 48€.
märz: der gewinn liegt weiterhin bei 800 euro, minus der Differenz vom vormonat von 48 euro macht 752€ Investition, macht 144€ Vorsteuer. das finanzamt bucht die differenz zwischen 200€ ust. und aktuell 144€ vorsteuer ab und freut sich über 56€.
april: 200€ ust, die investitionssumme liegt inzwischen bei 696€. macht 139,20 Vorsteuer. Differenz: 60,80.
mai: 200€ ust. 696-60,80€ macht 635,20€ die auch wieder investiert werden. vorsteuer: 127,04. Differenz: 72,6.
juni: investition 562,6. Vorsteuer 112,52. differenz zu 200% ust.: 87,48 fürs finanzamt.
preisfrage: wann liegt die mögliche Investitionssumme bei null und unser fiktiver privatleher zahlt monatlich 200€ Umsatzsteuer? und was kann er tun? (umschulung zum finanzberater ist ausgeschlossen)