ich hab das glück das alle nachbarn im einzugsgebiet meiner heissgeliebten lärmquelle (also ca. 2 häuserblocks
) erst eingezogen sind nachdem ich mit dem radau angefangen hatte. wunderlicherweise hat sich in 20 jahren noch niemand beschwert..grundsätzlich ist zu sagen das üben nicht zu verbieten ist. selbst wenn sowas in mietvertrag/ hausordnung steht ist sowas unzulässig. ausnahme: alle mitglieder einer mietergemeinschaft beschliessen so etwas. über die dauer der aktion gibts diverse gerichtsurteile die zwischen 1 und 6 stunden täglich variieren. auch lärmpegel ermitteln seitens des ordnungsamtes ist i.d.R folgenlos. Mitchs lieber nachbar kann also ruhig mit dem db-messer ums haus robben. schwierig wirds eigentlich erst, wenns um bandproben geht. sollte sich darüber jemand beschweren ist der drops gelutscht da da kein rechtlicher anspruch auf verständnis für derartige belästigungen besteht. google kann dir sicherlich helfen schriftliches zu finden.
stay tuned
matz™