Du würdest das Beispiel nicht als "Knallbeispiel" abtun, wenn du dich bei allem Spaß ernsthaft damit auseinandergesetzt hättest. Ich verkneife mir auch die Bestätigung, ob ich das erahnt habe.
Es wirft folgende Fragen auf:
Was ist, wenn ein Nicht(allein)berechtigter die Richtlinie übermittelt hat? Youtube kann das nicht sicher beurteilen.
Was ist, wenn sich mehrere Berechtigte widersprüchlich verhalten? Youtube kann das nicht sicher ausschließen.
Was erlaubt so eine Richtlinie über die Ausstrahlung durch Youtube hinaus? Veröffentlichung? Verfremdung? Verhohnepiepelung? Produktwerbung? Wahlwerbung? Ich sehe da einfach keine Aussage zu.
Ich bin erstaunt, Deine Fragen werden doch in den Richtlinien-Bestimmungen alle beantwortet!?
Es kann jederzeit vom mit youtube interagierenden Rechteinhaber selbst, bzw auch auf berechtigten Antrag eines weiteren Rechteinhabers eine Änderung der Richtlinie durchgeführt werden. Es reicht, wenn ein Rechteinhaber Einspruch einlegt. Es ist sogar dargelegt, an wen dieser Einspruch adressiert wird und welche Konsequenzen daraus resultieren können. (Das dürfte z.B auch der Fall sein, wenns um Verunglimpfung, Verfremdung usw geht und ein Rechteinhaber hier einzelne Videos eben nicht akzeptieren möchte.)
Meinem Empfinden nach ist dieses "Ding" ein in sich geschlossenes Konstrukt das einvernehmlich mit den "großen Veranwortlichen" seitens der Rechteinhaber vereinbart wurde (die das ja sicher intern auch abgestimmt haben) und alle Eventualitäten beinhaltet. Es wäre schon befremdlich, sollten die plötzlich Abmahnungen an Nutzer verteilen. Das ist aus den Verlautbarungen jedenfalls nicht im Ansatz vermutbar.
Im letzten Absazt geht es dann um "Genehmigung" was wohl einer tatsächlichen Lizenz gleichkäme. Das ist nicht mehr im Kontext der Richtlinien zu sehen, sondern ein eigenes Kapitel. In dem Fall würden die Richtlinien nämlich nicht mehr greifen und man könnte z.B in die eigene Tasche monetarisieren, wenn man sich eben mit dem/den Rechteinhabern einigt und etwas aushandelt. Das kann youtube selbstverständlich nicht leisten, ein Problem hätten sie damit aber wohl nicht. Es wird jedenfalls jederzeit mit der Option "Einspruch einlegen" angeboten, hier selbständig tätig zu werden. In dem Fall merkt man aber auch sehr schnell, dass man sich außerhalb der Komfortzone bewegt. Jegliche Verantwortung auf mögliche Konsequenz wird deutlich auf den Nutzer übertragen. youtube ist an der Stelle dann komplett raus.
Zitat
Es ist üblich,
dass Argumentierer sich aus einem langen Text eine für sie relevante
Passage heraussuchen, die ihren Standpunkt am ehesten stützen könnte,
und sie dahingehend interpretieren. Juristische Texte sind aber in ihrer
Gesamtheit auszulegen.
In deiner Passage wird dir erklärt, was du
VON YOUTUBE zu erwarten hast (Ausstrahlung, Werbung, Sperrung), nur
darüber kann Youtube dir etwas erklären. Was du vom Rechteinhaber zu
erwarten hast (Dankbarkeit, Schimpfe, Lob, Inanspruchnahme), kann
Youtube nicht voraussehen*.
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Wie gesagt, sehe ich anders. Alle die Richtlinien betreffenden Eventualitäten sind einschließlich des Adressats für entsprechende Änderungsanträge der zunächst geltenden Richtlinie erwähnt. Nirgendwo ist auch nur ansatzweise interpretierbar, dass ein Rechteinhaber einen Video-Ersteller kontaktieren könnte. Das ergäbe ja auch überhaupt keinen Sinn. Über youtube wird das Ziel "Video weg" am schnellsten erreicht. Und dieses Ziel ist ja die formulierte "Maximal-Variante". Man vereinbart doch nicht so eine Geschichte und bricht dort dann komplett aus, nur weil vielleicht theoretisch die Möglichkeit besteht - und ich rede jetzt natürlich nicht von möglichen Einzelbeispielen, wo ich es vielleicht sogar selbst nachvollziehen könnte, sondern vom "üblichen Tagesgeschäft" in dem Bereich
Zitat
Der 2. Satz sagt dir, dass Youtube für
andere Plattformen keine Aussage treffen kann, am besten sollst du nur
noch Youtube benutzen, weil andere so etwas nicht anbieten. Der 3. Satz
ist allgemeiner Natur und betrifft alle Bereiche einschließlich Youtube.
Naja, wenn ich das richtig verstehe, ist diese Liste ein ausschließlich für youtube geltendes Konstrukt. Wenn die also die Energie aufgebracht haben, diese Dinge so zu lösen, ist das ja schon beachtlich. Und dass es hier um monopolistische Giganten geht, ist ja nu auch kein Geheimnis. Aber letztlich ist es eben auch verantwortungsvoll, darauf hinzuweisen. Nicht das jemand denkt " Ah ok, die Richtlinien gelten wahrscheinlich generell und überall.
Zitat
Anders
kann ich das unter Beachtung des letzten Absatzes (Grundsätzlich musst
du zuerst eine Genehmigung einholen ...) zusammen mit dem Hinweis auf
die Public-Domain-Audio-Bibliothek (der auch in der Überschrift zur
Liste steht) nicht verstehen.
Wie gesagt, da gehts letztlich um Leute, die sich aus der Abhängigkeit der Richtlinien herauslösen wollen.
Zitat
Wenn Youtube dir mehr
Rechtssicherheit verschaffen könnte, würden sie es wahrscheinlich
weniger vage tun; es wäre durchaus möglich, so einen Text eindeutig
aufzusetzen. Unser Spekulationsspielraum hier spricht eher dafür, dass
eine einheitliche Lösung gewollt ist, die aber nicht auf jeden
Rechteinhaber gleich gut passt, dass Youtube sich aber bei
Streitigkeiten heraushalten will, Streitigkeiten demnach wohl eher nicht
ausschließen kann.
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Deine Interpretation basiert eben auf der Kenntnis, was grundsätzlich möglich ist. Dass sich hier Rechteinhaber und youtube mittlerweile doch sehr offensichtlich konstruktiv (im eigenen Interesse die Wirtschaftlichkeit betreffend selbstverständlich) angenähert haben, erkenst Du zu wenig an, bzw. begegnest dem mit zuviel Misstrauen. Hier ist doch offensichtlich ein funktionierendes Geschäftsmodell entstanden, was jedem in dieser Dreiecksbeziehung dienlich ist.Streitigkeiten können nur entstehen, wen man Einspruch gegen die richtlinengemäße Behandlung seines Videos einlegt. Im Rahmen der Richtlinien gibt es keine möglichen Streitigkeiten zwischen Rechteinhaber und Nutzer, das ist deutlich ausformuliert.
Zitat
*Es ist aber auch denkbar, dass Youtube mit
Rechteinhabern, soweit möglich, Vereinbarungen dahingehend anstrebt,
dass sie im Gegenzug für die Monetarisierungsmöglichkeit fremder Videos
gegenüber Youtube-Nutzern stillhalten und auf die Möglichkeit der
spontanen Doch-Sperrung beschränkt sein sollen. Davon ist aber nichts
bekannt, das ist reine Spekulation. Wenn jemand was weiß, her damit. Der
Text sagt das nicht aus.
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Mal grundsätzlich: Also speziell "cover" betreffend kann ich überhaupt keinen Nachteil für Rechteinhaber erkennen. Eine Tonspur angereicher mit was auch immer ist sicherlich nicht das bevorzugte Ziel eines Saugers. Dagegen ist aber jedes "cover" eine Art kostenlose Werbung. Und je besser es ist, desto mehr verdient der Rechteinhaber durch die Monetarisierung. Und falls ihm eine Parodie oder eine Version nicht gefällt, verschwindet sie zeitnah aus der Öffentlichkeit. Das ist unabhängig von jeder Überlegung aber auch der einfachste ( und dadurch auch wieder wirtschaftlichste Weg). und mir ist das bestens bekant, wie schnell und einfach das geht ( siehe hotlinedings) . Der Text nennt die möglichen Eventualitäten und diese geschehen auch in der Praxis. Was genau willst du darüber jetzt noch lesen und wissen?
Zitat
Die ganze Handhabung ist neu (von
gängiger Praxis kann keine Rede sein, schon gar nicht in der
juristischen Beurteilung). Wenn sich alles eingependelt hat, werden wir
schlauer sein, und ich würde mich freuen, wenn es sich in die Richtung
entwickelt, die du vor Augen hast.
Es pendelt ja schon so einige Jahre und es ist insgesamt absolut gängige Praxis. Das einzige was fehlt, ist ein Urteil...Vielleicht wird es in diesem Fall aber nie ein erhellendes Urteil geben, weil alle zufrieden sind