Beiträge von drumrumköln

    Genau diese Art Knallbeispiel habe ich schon erahnt, insofern kan ich mich auf Ahnung schonmal ganz gut verlassen offensichtlich.



    Hey Joy? ;)

    Die Liste wurde in diesem Thread mehrfach verlinkt und sollte nun bekannt sein.
    Ja, der Rechteinhaber (bzw. der, der die Rechteinhaberschaft behauptet) behält sich ggf. vor, Werbung zu schalten, oder sperren zu lassen, oder seine Meinung zu ändern.
    Diese Absprachen existieren ggf. zwischen ihm und Youtube.
    Nicht abgesprochen ist, dass diese Songs für jeden zur freien Verwendung auf Youtube freigegeben sind, das müsste mit dem jeweiligen Nutzer vereinbart werden.


    Ja, wenn derselbe Rechteinhaber, der die Abspielbarkeit erlaubt, dem Nutzer Ärger bereiten würde, wäre das irgendwie widersprüchlich.
    Diese Widersprüchlichkeit nimmt ihm aber nicht die Möglichkeit, dem Nutzer Ärger zu bereiten. Für die Frage, ob er damit Erfolg hätte, wären die Verhältnisse des Einzelfalls ausschlaggebend.

    Wir müssen also schonmal in Frage stellen, ob der vermeintliche Rechteinhaber überhaupt tatsächlich Richtlinienkompetenz besitzt? Muss das im Ersntfall tatsächlich der Video-Ersteller leisten?


    Nochmal zu diesem Ding https://support.google.com/youtube/answer/6364458?hl=de bzgl. "Verzeichnis der Musikrichtlinien". Hier die aus meiner Sicht relevante Passage:


    Im Verzeichnis für Musikrichtlinien
    wird beschrieben, was genau passiert, wenn du ein Video mit dem
    jeweiligen Musiktitel auf YouTube veröffentlichst. Diese Richtlinien
    gelten aber ausschließlich für die YouTube-Plattform. Falls du Fragen
    zur Verwendung von Musik hast, empfehlen wir, dass du einen
    qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate ziehst.


    Ich werde also im 1. Satz persönlich angesprochen und es wird mir erklärt, was ich zu erwarten habe, "WENN ICH ES TUE". Der 2. Satz sagt, wo ich es aber ausschließlich darf.
    Der 3. Satz hingegen ist allgemeiner Natur und kann sowohl den Bereich außerhalb youtubes, als auch den Bereich außerhalb der vorgegebenen Richtlinien bedeuten. Wahrscheinlich bedeutet er beides. Würde er eine Grundvoraussetzung darstellen, verlören die Sätze 1 und 2 ihren Sinn. Interpretiere ich das falsch?

    Aber aus dem "Vertragsverhältnis" lässt sich schon ableiten, wer für was
    letztlich verantwortlich gemacht werden kann? Man kann natürlich
    weiterhin konsequent in seiner Grütze schwimmend an der gängigen Praxis
    vorbeidiskutieren. Hauptsache, man sagt etwas. Ich habe hier konkrete
    Beispiele eingestellt um einen nachweislichen Eindruck zu vermitteln,
    wie es sich in der Praxis darstellt. Hier konkret Hinweise auf eine
    mögliche Fehleinschätzungen ( nämlich warum es Irrglaube ist, sich hier
    auf die durch youtube meinem Empfinden nach vermittelte Sicherheit zu
    verlassen, dass alles soweit ok ist) wären hilfreicher, als ständig eher
    unlustige Selbstprofilierungsansätze lesen zu müssen. Die in den Kopien
    genannten Rechteinhaber sind nicht wirklich befugt, gültige Richtlinien
    anzusetzen, nach denen mein Tun dann im Falle des unwidersprochenen
    Einverständnis legitimiert wird?

    Selbstverständlich verstehe ich die grundsätzliche Überlegung bzgl. eines möglichen Verhältnisses zwischen Rechteinhaber und Video-Ersteller. Ich glaube aber zu erkennen, dass die Sache mitlerweile zwischen Rechteinhabern und youtube vollumfänglich geklärt wird. Schließlich haben beide ihrne Nutzen daraus....Ich habe jetzt mal 2 Beispiele kopiert


    Mein Video :Hotline Bling
    Nachfolgendes kopiert:


    Dein Video wurde gesperrt.


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.


    Aufgrund der Richtlinie des Antragstellers kann dieses Video nicht auf YouTube wiedergegeben werden.
    Wiedergabebeschränkungen


    Video in allen Ländern gesperrt


    Monetarisierung


    Keine


    Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.
    Weitere Informationen


    Details
    Inhalt Antragsteller Richtlinie


    Hotline Bling - Drake
    Tonaufnahme
    0:21 - 4:03


    UMG
    Im Auftrag von: Republic




    In allen Ländern gesperrt




    Titel entfernen
    Einspruch erheben


    Mein Video "Pink-Just Like Fire"
    in Kopie:



    In deinem Video können Anzeigen eingeblendet werden.


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.


    Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.
    Wiedergabebeschränkungen


    Keine


    Monetarisierung


    Monetarisierung nicht möglich
    Vom Antragsteller monetarisiert


    Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.


    Details
    Inhalt Antragsteller Richtlinie


    Just Like Fire (From the Original Motion Picture "Alice Through The Looking Glass") - P!nk
    Tonaufnahme
    0:03 - 3:35


    SME
    Im Auftrag von: RCA Records/Walt Disney Records




    Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert




    Titel entfernen
    Einspruch erheben
    Weitere Informationen


    ------------------------------------------
    Welchen Eindruck vermittelt das nun?

    Dümmliche Polemik ist häufig nicht zielführend. Vermutlich wird sich Dein Lied erst gar nicht in dieser besagten Liste befinden...
    und damit wären wir dann am Thema vorbei, zumindest was meinen Ansatz hier anging.
    Nochmal: Es existiert also eine recht umfangreiche Liste von Musikstücken, aus der exakt hervorgeht, wie die jeweilige Handhabung eines von einem Nutzer hochgeladenen Videos mit dem entsprechenden Titel grundsätzlich funktionieren wird. Z.B Kannst Du "Hey Joy" von J.Hendrix als Cover-Version hochladen und in dem Fall behält sich der Rechteinhaber vor, Werbung in dein Video zu schalten. Verwendest Du die originale-Tonspur, wird das Video in 243 Ländern gesperrt sein. Justin Biber hingegen wird nur in Deutschland und in der Schweiz (bin ich gerade nicht sicher?) gesperrt sein. Dass diese Regelungen auch explizit und ausdrücklich formuliert nur für youtube gelten, dürfte wohl ausreichen, um davon ausgehen zu können, dass es also tatsächlich diesbezügliche Absprachen gibt und youtube hier nicht einfach Vermutungen formuliert (was wohl einer gewissen Irreführung entspräche, auf die man sich im Zweifel ja sicher berufen könnte). Durch die von youtube als Option formulierte Einverständniserklärung nach einem erfolgten upload (sinngenmäß):" Sind Sie mit den durch den Rechteinhaber festgelegten Bestimmungen einverstanden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Ansonsten können Sie gegen diese Bestimmungen Einspruch einlegen." - Vor dieser Option wird übrigens ziemlich eindringlich und überzeugend gewarnt. Hier wird vermittelt " Solltest Du Dir gut überlegen".- verstärkt meinem Empfinden nach nochmals den Eindruck :" Alles ok."
    Nach dem upload wird im entsprechenden Video dann übrigens auch der Rechteinhaber namentlich genannt.
    Vielleicht sollte man diesen Prozess einfach mal selbst durchexerzieren um sich einen Eindruck zu verschaffen, inwieweit der Video-Ersteller berechtigterweise das Gefühl haben darf, hier nichts "Verbotenes" zu tun.


    Mich würde tatsächlich ein praxisnah-nachvollziehbares Fallbeispiel interessieren, inwiefern jetzt der Video-Ersteller irgendwie Probleme bekommen könnte...


    Was erlaubt ist, wird dort gerade nicht gesagt. Darf ich z.B., indem ich drübertrommle, verlangsame, etc., ein Derivat herstellen und veröffentlichen?
    Dort wird darüber informiert, ob ein Video wahrscheinlich gesperrt oder monetarisiert wird, wenn ein Song aus der Liste "verwendet" wird. Mit einer jedem zugänglichen Lizenz hat das nichts zu tun, in einer solchen würde genau stehen, welche Verwendung erlaubt ist und welche nicht (Beispiel).
    Was in der Liste steht, betrifft nur den Einigungsstand zwischen Youtube und dem vermeintlichen Rechteinhaber, das Verhältnis zwischen dem Hochlader und dem Rechteinhaber ist weiter unklar.
    Zu diesem Verhältnis wird über der Liste unter "weitere Informationen" klargestellt:

    Die Aussagen von youtube sind eindeutig. Sie vermitteln allzu deutlich keine vagen Vermutungen, was eventuell passieren könnte, sondern formulieren recht klar, was zwischen youtube und den jeweiligen Rechteinhabern vorab im Grundstz vereinbart wurde.
    Dass von dieser Vereinbarung seitens der Rechteinhaber im Nachhinein problemlos abgewichen werden kann, dürfte Teil der Vereinbarung sein und ist im möglichen Ergebnis ebenfalls klar formuliert. Youtube ist verantwortlich dafür, den Rechteinhaber zufriedenzustellen. Erst wenn man von der "Einspruchsoption" gebrauch macht, dürfte sich die Verantwortung auf den Nutzer übertragen. Als Nutzer muss ich mich wohl auf diese Aussagen verlassen dürfen. Ich sehe da also keinen möglichen Ansatz, an irgendeinem Punkt plötzlich den Video-Ersteller für irgendwas in Haftung nehmen zu können.


    Wäre ja noch schöner. Ich gründe so eine Plattform, erzähle den Leuten " macht mal" und arbeite im Anschluss mit Abmahnanwälten zusammen?

    Ich würde mich jedenfalls darauf berufen.

    Es ist in einer entsprechenden Liste bei youtube im angemeldeten Modus ja vorab ermittelbar, bei welchen Musistücken was erlaubt ist.
    Da kann man von irgendwelchen Oldiese bis zu aktuellsten Neuerscheinungen nachprüfen, ob ein Cover von Rechteinhabern eventuell monetarisiert werden wird oder ob es in verschiedenen Ländern gar gesperrt wird. Dieses wird dann bei einem vollzogenem upload auch so als Vermerk sichtbar. Es steht darunter dann sinngemäß noch Folgendes: " Wenn Sie mit dieser Regelung einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können gegen diese Ansprüche aber auch Einspruch einzulegen."
    iInteressant vielleicht noch, das "cover" in diesem Zusammenhang bedeutet, eine Version hochzuladen, die keine Original Tonspur enthält. Ein "drum cover", in dem man üblicherweise über eine Orignal-Tonspur drüberdengelt, wird hingegen genauso behandelt, als würde jemand zu dem Songs ein Tanzvideo machen oder einen Kuchen backen. Jedenfalls ist für beide Varianten ermittelbar, wie youtube damit umgehehn wird. Damit sollte der Video-Ersteller doch eigentlich abgesichert sein.


    Es kann übrigens auch passieren, dass ein Video im Nachhinein doch anders behandelt wird, als ursprünglich in der Liste dargestellt. In dem Fall hat dann der Rechteinhaber darauf gedrängt, ein spezielles Video zu sperren. Der darf das halt. Im Einzelfall natürlich ärgerlich, aber prinzipiell natürlich ok.

    Jemand mit Ahnung wird Dir im vor-Ort-Termin wahrscheinlich nach spätestens 30 Sekunden sagen können, was da falsch läuft und den Rest der Stunde nutzen, um ein paar nützliche Übungen mit Dir zu entwickeln...alternativ dazu liest Du Dich eben im Internet "schlau". Option 1 wäre meine Empfehlung.

    Ok, jetzt sieht's gut aus...


    Vorgehensweise:
    Zuerst die dem Interface beiliegende Cd installieren, dann den PASSENDEN aktuellen Treiber der Presonus Seite wählen ( mein Fehler war, dass ich den
    aktuellsten download angewählt hatte, der aber für die win 7 mit SP1 + Platform Update Variante gilt. Dieses Platform Update habe ich aber offensichtlich nicht )
    und anschließend das Gerät erstmalig einschalten. Kurzes Hin und Her zwischen rot und blau und windows zeigt an "Gerätetreiber für FirestudioProject erfolgreich installiert. Nun brennt konstant das blaue Licht. Mehr kann ich noch nicht sagen, weil ich nun erst Cubase installieren muss. Aber so sieht das schonmal gut aus. Trotzdem könnte man hier ja noch andere funktionierende Firewire-Karten nennen. Außerdem würde mich mal interessieren, inwieweit es vielleicht leistungsfähige Unterschiede verschiedener Karten gibt. Z.B, was Anzahl möglicher Spuren angeht oder möglichst niedrige Latenzen....

    Ok, soweit funktioniert erstmal nix.


    Karte Digitus30201
    http://www.digitus.info/en/pro…94a-3-1-ports-ds-30201-3/
    (anders bekomme ich den link für die Seite mit dem für mich neuen windows 7 gerade nicht hin...)


    Jedenfalls hat diese Karte einen VIA6315 Chipsatz, der laut Presonus-Liste taugen sollte. Den aktuellsten Treiber von der Presonus-Seite für Win 7, 8... und 10 habe ich geladen....mehrfach inzwischen und auch mehrfach alles wieder deinstalliert. Gerät bleibt aber konstant im Rotlichtmodus. In den Baumarkt für 'nen Vorschlaghammer schaff ich's leider nicht mehr...Wer also einen Tipp für eine funktionierende Installation hat, oder auch mit einer funktionierenden Karte als Tipp dienen kann, wäre mir hier sehr willkommen.


    Die Installation der Karte lief reibungslos. Zunächst hatte ich dann gemäß Vorschrift die dem Interface beiliegende CD installiert und dan das Gerät erstmalig eingeschaltet. Es leuchtete dann auch tatsächlich blau, allerdings gabs immer wieder kurze Rotphasen. Dann installierte ich den akuellsten Treiber und nun blieb es durchgehend rot. Alles deinstalliert und nun nur noch den aktuellen Treiber installiert ( ich bin mir da absolut nicht klar, welche Variante grundsätzlich Sinn machen würde...und mit der Firewall gibts dann auch noch Probleme, weil die Treiber auf der Presonus-download-Seite laut Fehlermeldung nicht ordnungsgemäß signiert seien...)


    Gerade ist mir nochmal etwas aufgefallen, was ich jetzt probieren werde. Falls aber jemand Bescheid weiß...


    1. Welche Karten funktionieren nachweislich?
    2.Wie gehe ich bei der Installation vor? (vorab die beiliegende CD vom Firestudio installieren oder nicht?)
    3. Bitte Bezug auf 1 und/oder 2 nehmen


    edit sieht_ link funktioniert. Unter xp war "link per e-mail senden" meine Wahl, was mit win 7 aber irgendwie anders funktioniert...

    Heutzutage kann man sich zumindest besser informieren als früher. Das würde ich bei aufkeimender Fragestellung zur Analyse nutzen, wie sich die öffentliche Wahrnehmung in Form von schlichtem Interesse am Tun von Jazz-Schlagzeugern so darstellt. Youtube sollte hier als Gradmesser doch dienlich sein...
    Als Einstiegs-Beispiel sei mal Jonas Burgwinkel genannt, der zumindest im Kreis der Interessierten sicher mindestens deutschlandweit ein Begriff ist. Er ist durch seine Professur an der Hochschule in Köln wahrscheinlich doch in der Lage, sich tatsächlich recht komfortabel und unbesorgt auf Kunst konzentrieren zu können, was er ja auch fleißig und extremst kreativ nutzt. Ein echter Meister, der nun mittlerweile auch schon ein paar Jahre unterwegs ist...
    Wenn man sich dann also die beeindruckend zahlreichen Projekte unter seiner Mitwirkung ansieht, wird man wieder jeweils auf Namen anderer Musiker stoßen, die ebenfalls bestens ausgebildet in verschiedenen Formationen - in Form von verschiedenen Jazz-Preisen auch "amtlich" anerkannt - großartige Kunst machen, sowohl konzertierend als auch auf CD (eventuell mittlerweile sogar auch in neuzeitlichen Medien um im Akustik-Fastfood-Business mitzuspielen?)...und das häufig seit Jahren bis Jahrzehnten. Auf diese Weise bekommt man also einen Überblick, wie die Praxis bei Top-Niveau Leuten hinsichtlich Bekantheitsgrad und Interesse aussieht, woraus man sicher doch zumindest im Ansatz Rückschlüsse auf hieraus resultierende Einkommensmöglichkeiten ziehen darf. Mir treibt sowas regelmäßig die Tränen in die Augen.... Und anähernd dieses Spielniveau erreichen zu wollen - und auch überhaupt diese Kreativität zu entwickeln - ist schon ein mächtig optimistischer Ansatz....


    Mal grundsätzlich etwas zum Thema "Wer Jazz kan, kann auch anderes...". Theoretisch durchaus naheliegend, in der Praxis bedeutet aber Musik gut klingend bedienen zu können immer sehr viel zeitintensive Arbeit.
    Jazz (also die Art Musik, die offen pulsierend im Moment entsteht und nicht die Art, wo über einen mehr oder minder eindeutiges backbeat-pattern soliert wird) ist interagierende Improvisation und insofern doch ein sich von anderen Musikstilen relativ stark unterscheidendes Genre. Wer hier richtig gut sein will, darf meiner Meinung nach kaum Anderes machen ( zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt, wenn man genug stilistisch unterschiedlichen Input hatte, um eine eigene Sprache entwickeln zu können). Deshalb spielt selbst ein Weckl keine Blade-Jobs und umgekehrt usw
    Die Versuchung ist natürlich groß, aufgrund eigener Fähigkeit, wirklichem Interesse und der Idee, vielleicht etwas "mainstreamiger" in Form von Fusion-Musik ein breiteres Publikum im weiten Feld der "Jazz-Musik" zu erreichen, auch dieses Feld zu beackern. Leute wie Wolfgang Haffner z.B bedienen da verschiedene Sachen sehr überzeugend und Till Brönner setzt dann nochmal einen drauf, was die Richtung Kommerzialisierung angeht...aber was sagen die Zahlen bei youtube?
    Die beiden dürften zwar tatsächlich als Spieler ihren Lebensunterhalt verdienen können, aber ob sie im Zweifel bereits ausgesorgt hätten (was ich persönlich als "gerecht und absolut angemessen" empfinden würde) weiß ich nicht.Und wer ist aus den vergangenen Jahrzehnten in ähnliche Regionen vorgestoßen?
    All die anderen sind also in der Regel sehr dankbar über die notwendigen Zusatzverdienstmöglichkeiten (wohl meist) als Lehrer, denn das ist dann einfach (zumindest relativ) festes und meist unbedingt notwendiges Einkommen, was im Vergleich zu anderen (akademischen sowieso) beruflichen Laufbahnen aber ziemlich weit unten anzusiedeln ist.


    Also ist ziemlich sicher "rödeln" angesagt. Städtische Musikschulen haben aufgrund von G8-Abitur und der prinzipiellen Tendenz zur Ganztagsbetreung der Kinder in den Schulen mit rückläufigen Schülerzahlen im Einzelunterricht zu kämpfen (zumindest vielerorts). Diese Zahlen werden durch Großprojekte wie Bläserklassen usw zwar geschönigt, sind aber Fakt, mit entsprechenden Konsequenz, was eben grundsätzlich die diesbezügliche Ausbildung angeht. Honorarverträge, die sich eher mies als nur nachteilig gegenüber Festanstellungen darstellen, sind auch eher Regel als Ausnahme. Tendenz steigend. Öffentliche Gelder werden gestrichen, was Gebührenerhöhungen zur Folge hat, was sich wiederum negativ auf Schülerzahlen auswirkt...Konkurrenzdruck privater Anbieter, die nochmals weniger Honorar zahlen....
    In diesem Bereich war es früher deutlich bessser jedenfalls und die wegbrechende Arbeit an der Basis ( also musiklische Ausbildung von Kindern - idealerweise sollte man hier natürlich auch einfach Spaß daran haben, kleine Menschen über einige Jahre in ihrer Entwicklung zu begleiten) tut ihr Übriges, die aktuelle Situation weiter in die sich abzeichnende Richtung zu verschlechtern. Denn diese "musikalisch bildungsfernen Schichten" sitzen irgendwan an den entsprechenden Stellen, wo es um Verteilung von Geldern geht ( aber auch an anderen Stellen, z.B. als Auftraggeber für den DJ der privaten Party) und erziehen selbst Kinder...


    Als selbständiger Musikschulbetreiber dürfte man ( zumindest aktuell noch) regelmäßig und dauerhaft ziemlich ordentlich ausgelastet sein und da fehlt dann auf Dauer sicher einiges an Zeit und Energie für Kunst-Projekte, die von "der brennenden Konkurrenz" aber in die Waagschale geworfen werden.
    Inwieweit Dozenten von Hochschschulen noch "ans Spielen" kommen, ist ja vielleicht auch mal untersuchungswürdig...und deren Anfangsmotivation und auch Befähigung war sicherlich auch anders ausgelegt. Aber zumindest sind sie finanziell abgesicherter, als viele der sich im freien Flug befindlichen Idealisten-Freaks, die sich mit großen Mühen für den Erhalt dieses Kulturzweigs aufopfern - regelmäßig ohne angemessene Vergütung letztlich. Individuell zufriednstellende Wege wird es sicher immer geben, aber im Grundsatz stellt sich die Situation eben im Vergleich doch eher schwierig dar. Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Jazzmusiker wird es aber wohl leider nicht geben...


    Letztlich ist das Leben aber immer eine Individalreise. Den einen (bzw. eher die meisten) drängt es in Richtung "materieller Vernunft" (diese gleichgeschaltete Mentalität ist schon beeindruckend...und der Zenit dieser Lebensidee scheint mir noch nicht überschritten), einige wenige betrachten Leben und Möglichkeiten als zufälliges Geschenk und wagen es einfach, auf eine innere Stimme zu hören. Wer womit glücklich(er) wird, steht sowieso in den Sternen...das ist die einzige Konstante in diesem Spiel.


    Und alle anderen die das Thema betrifft/ interessiert dürfen jetzt betteln !? :(
    Warum schmeißt du das nicht direkt hier in den Fred ?
    Sind übrigens 2 Listen, also alles gut durchlesen ;)

    Irgendwie scheint Lesen und Begreifen nicht zwingend einer berechenbaren Interaktion Folge zu leisten.


    Ich habe aktuell weder besagten PC noch Karte im Haus und kann also über tatsächliche Funktionalität noch keine belastbaren Aussagen treffen. Lediglich die Infos von Presonus (insofern hättest du dir den link und den sicher gutgemeinten Ratschlag sparen können, wie sonst hätte ich wohl....naja, egal) über funktionierende Chipsätze ließ mich eine Karte finden, die zwar einen der als funktionierend getesteten Chipsätze verbaut hat, aber bei Preonus nicht namentlich identifizierbar als funktionierende Karte deklariert ist. Selbst dort wird VERMUTET, dass man mit funktionierenden Chipsätzen bislang ungetesteter Karten gute Chancen hat, was aber nicht wirklich nach GARANTIE klingt.... Mit Kenntnis dieser Seite deinerseits und aufmerksamen Lesen des threads hier wäre dein post und meine Reaktion zwar vermeidbar gewesen, aber gut....Falls sonst noch etwas unklar ist, einfach nett und höflich nachfragen...ich mache mir ja gerne die Mühe.


    Ja, die hatte ich im Verlauf meiner Suche auch mal auf dem Schirm, aber außer der Info : Chipsatz von Texas Instruments, hatte ich keine detailliertere Info über den Chipsatz finden können. Auch nicht auf dem Datenblatt der Herstellerseite .... ;)


    ...und so habe ich jetzt eine mit einem von Presonus als funktionierenden Chipsatz ermitteln können und bestellt.


    @Schmatzi
    Ich dachte eigentlich, meine Frage doch recht klar formuliert zu haben...Trotzdem danke, nächstes Mal frage ich eben einfach vor dem Kauf :thumbup:

    Tach zusammen,


    mir kommt die Tage ein neuer PC ins Haus und nun brauche ich noch eine Firewire-Karte die mit meinem Firestudio Project funktioniert. Auf dem Mainboard stehen zur Verfügung:
    1 x PCIe x 16 (PCIe 3.0)
    2 x PCIe x 1
    Mir sagt das bislang nicht viel, aber nach meiner bisherigen Recherche dürfte der PCIe x 16 Steckplatz die bessere Wahl sein. Bei Presonus finde ich nur Tipps für Karten, die es mitlerweile wohl nicht mehr zu kaufen gibt(Liste 2012). Bei Thomann rät man zu TI-Chipsätzen, konkrete Vorschläge gibts aber keine. Beim Musicstore habe ich noch keinen erreicht....
    Im besten Fall kennt hier einer eine funktionierende Karte. Preislich darf die auch gerne günstig sein. Vielen Dank im Voraus.

    Ich will das hier nochmal aufleben lassen.
    IMovie wurde ja "neu" aufgesetzt.
    Weiß einer, ob es mit dem aktuellen IMovie (Mac) Funktioniert, mehrere Videos in einem aufzunehmen?
    Ich möchte gerne den ton meines Zoom H6 in die Kamera einspeisen und zwei Videoquellen (Gopro und Canon) in meinen Mac fließen lassen. Anschließend möchte ich zwischen den Videos hin und herschalten können.
    Ich möchte möglichst wenig schnippeln und bearbeiten. das Video soll nicht für Vorfühzwecke sein :P Es soll nur dazu dienen mir meine mieserable Körperhaltung und Technik zu offenbaren.

    Wofür dann überhaupt die Umstände? Falls eine aussagekräftige Perspektive nicht ausreicht, würde ich eben 2 Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven machen und diese dann komplett anschauen/analysieren.


    GRundsätzlich sollte es aber jedenfalls möglich sein, in ein einigermaßen taugliches Schnittprogramm mehrere Spuren Material (egal ob video oder Audio) zu importieren und zurechtzuschnibbeln. Da gibts dann wahrscheinlich mehrere Möglichkeiten, wie man vorgehen kann.

    Ich würde bei ebay die aktuellen "beendeten Angebote" checken und recherchieren (Neupreis, bekantne Schwachstellen, Soundbeispiele) um dann möglichst schnell in die Gänge zu kommen. In der unten beigefügten Preisspanne ist man als ambitionierter Anfänger bestens aufgehoben. Ob ein Set 8 Monate oder 8 Jahre alt ist, ist nicht sooo relevant (üblich-pfleglicher Umgang vorausgesetzt). Bei den verlinkten Sets wäre im Falle des Wiederverkaufs in den nächsten Jahren wahrscheinlich maximal wenig Verlust zu erwarten.



    http://www.ebay.de/itm/Sonor-F…6af96e:g:ZVwAAOSw6WdXiP4A



    http://www.ebay.de/itm/Schlagz…nc&_trksid=p2047675.l2557

    Mir geht es hier um das Thema Rechteverwaltung, wenn ich Titel aufgenommen habe und veröffentliche, oder oder - ob man da gewisse Dinge berücksichtigen muss.

    Da das eine deiner wiederkehrenden Fragen ist, müsstest Du wohl mal Deinen Plan etwas detaillierter beschreibenl. Wenn Du einfach nur Musiker aufnimmst und abmischst, musst Du eher gar nix berücksichtigen. Du gibst denen am Ende den Mix mit und gut ist.


    Weitere Verwertung des Materials Deinerseits müsste ziemlich sicher mit den Urhebern der Musik und eventuell beteiligten Rechteverwaltern abgestimmt werden. Da stellt bereits die Veröffentlichung von Audiomaterial als Referenz auf Deiner HP ein Problem dar...


    Ich tendiere jedenfalls mittlerweile dazu, Dir von der zeitnahen Anmeldung zum Gewerbe vorerst abzuraten. Es ist einfach unnötig. Das macht man z.B bei Eröffnung einer Frittenbude, wo ab Tag 1 auch tatsächlich Publikumsverkehr stattfindet oder in Bereichen, wo ein Gewerbeschein als Berechtigung zur Tätigkeitsausübung gefragt ist. Unnötig Energie verballern ist meist kein Vorteil und Du willst in einem Bereich tätig sein, wo alles ein bisschen flexibler möglich ist...das würde ich nutzen.


    Erstmal machen und dann rechnen. Raummiete, Fahrten zur Arbeitsstätte und Arbeitsmaterial sind selbstverständlich Betriebsausgaben (und wer sich bemüht, findet sicher noch mehr Möglichkeiten um den Gewinn klein zu rechnen...)
    Nach einem Jahr wirst Du schlauer sein und wens Not tut, kanst Du dann immer noch alles problemlos "offiziell" machen

    Wenn man so eine Geschichte gleich richtig "offiziell" macht (Gewerbeschein,Anmeldung beim Finanzamt usw), kann man eventuell natürlich auch steuerliche Vorteile haben. Existenzgründerzuschuss wäre auch noch ein Stichwort.


    Falls das aber nicht vordergründig so beabsichtigt ist, würde ich den Raum erstmal als privaten Proberaum deklarieren und gucken, inwiefern das Vorhaben überhaupt in der Realität funktioniert. Entsprechende "Anmeldungen" kann man dann sicher auch noch ohne Komplikationen nachreichen.

    Berufs-, bzw.Betriebshaftpflicht und/oder sonstige Versicherungen könnten vielleicht sinnvoll sein. Eine entsprechende Rechtschutzversicherung für z.B. "Nachverhandlungen" das Honorar betreffend ist im Zweifel sicher auch nicht verkehrt.
    Das fällt mir dazu spontan jetzt als erstes ein....

    . Man übt ja eigentlich, um alle Schläge genau gleich ausführen zu können.

    Ja, das übt man aber genauso, wie eben einzelne Noten zu akzentuieren. Das kann im Idealfall dann bei jedem beliebigen Sticking jede beliebige Note sein. Insofern sehe ich genau hier eine "Gleichmachung", die es doch zu vermeiden gilt. ich will doch z.B mein RllRlrLl genauso hören, wie ich es spiele.


    Dagegen erscheinen mir zufällige samples und Positionserkennung leicht nachvollziehbar nützlich(wenn denn möglichst authentisch umgesetzt).