Noch ein paar GEdanken zum Themenkomplex Kündigungsfristen/Nurgehaltenestundenbezahlen etc.
All diese Sachen gehen eigentlich nur, wenn man nicht vollzeit unterrichtet.
Es gibt ja auch einige Schulen an denen gibt es sog. 10er-Karten, d.h. der Schüler kauft 10 Unterrichtseinheiten, die dann nach
absprache gehalten werden. Meiner Erfahrung aus mehrern Instituten nach führen diese Modelle zu einer deutlich höheren bereitschaft, den Unterricht aus verschiedenen Gründen auch mal abzusagen.
Das bedeutet für den Lehrer zweierlei:
Zum einen kann es sein, das ich einen "Slot" nicht für 10 Einheiten, sondern auch mal für 20 frei haltten muss.
Zum anderen der von Didi beschriebene Effekt, das eben de facto viel weniger gehaltene Stunden sind als theoretisch möglich.
Hier ist es, abgesehen von den möglichen 10er-Karten auch so, das alle Stunden nachgeholt werden, auch die vom Schüler abgesagten.
Das Schülerfehlstunden entfallen gibt es hier nur an den kommunalen Instituten.
Aber freigibiges Nachholen geht eben auch nur, wenn der Lehrer UND die Schule dafür Kapazitäten hat.
Ich unterrichte z.B. 5 Tage, d.h nachholen geht nur an den Wochenenden oder in den Ferien.
Eine gut gehende Schule hat aber auch eine Raumauslastung von 80% oder darüber.
Da dann noch eine Lücke zu finden, in der der Raum frei ist wird dann gar nicht so einfach.
Wenn man natürlich zuhause unterrichten kann, vielleicht noch in einem bereits bezahlten Haus, das schon
Generationen der Familie gehört ist das natürlich einfacher.
Und zur Höhe des Unterrichtshonorars:
Ich hab ja nun Familie (
) und wir müssen im Laufe des nächsten Jahres umziehen, weil wir ein Zimmer für den Kleinen brauchen.
Eine 4-Zimmer-Wohnung kostet in Nbg in einer einigermaßen vernünftigen Gegend schnell bei 1000 EUro warm. Eher drüber.
Versuch das mal in 12 Euro häpchen zu verdienen.....