Das Ganze ist ein wenig irreführend:
Zu einem Gerichtsverfahren kam es nur, weil der Forenbetreiber die Unterlassungsverfügung nicht unterchreiben wollte. Warum er das nicht gemacht hat, ist offensichtlich. Er hatte keinen Bock, die Anwaltsgebühren zahlen. Einen sachlichen Grund gab und gibt es nicht: Unterlassungsansprüche setzen nach ganz allgemeiner Meinung NICHT ein Verschulden und damit eben auch keine Kenntnis voraus. Die Ansicht des LG Hamburg ist daher mitnichten so überraschend, wie allgemein von der Presse dargestellt.
Auch die Tatsache, dass es sich um ein Landgericht handelt, welches geurteilt hat, sagt mitnichten etwas über die Bedeutung des Urteils aus: Das LG war hier als 1.-instanzliches Gericht ohnehin zuständig, da wegen des Streitwertes die Angelegenheit sowieso vors LG gehört.
Das alles hat sodenn auch nichts mit der Einschränkung der Presse- oder Meinungsfreiheit zu tun: Wer Geschäftsschädigendes, Beleidigendes oder Verleumderisches öffentlich verbreitet, soll zur Rechenscahft gezogen werden, so sieht es das Gestzt vor und das ist auch okay so.
Es wäre nun übel, wenn man diesem Grundsatz ein Schnippchen schlagen könnte, in dem man sich - obwohl man das Rufschädigende ja als Forenbetreiber mitverbreitet - damit herausreden könnte, man sei ja "nur" Betreiber der Seite und nicht der Urheber des Post oder des Freds. Das wäre so, als wenn der Verbreiter eines gefährlichen Gerüchtes sich damit herausreden könnte, er habe das Gerücht ja gar nicht in Umlauf gebracht, sondern "nur" weitererzählt.
Wenn man das zulassen würde, wäre dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet: Wenn z.B. ein Betreiber eines Forums einen unliebsamen Zeitgenossen abstrafen wollte, läßt er einfach einen Post reinsetzen, in dem gegen diesen Menschen gehetzt wird oder infame Lügen vebreitet werden mit der Folge, das dieser dagegen nichts machen könnte, da der Forenbtreiber ja schließlich den Post nicht selber verfasst hat.
Dass von dieser Regelung eventuell auch mal die Falschen profitieren, mag sein, ändert aber nichts daran, dass die Richtigen geschützt werden müssen.
See