Hm, also meine Hints:
1. Gespräche sidn nicht gleich Gespräche: Es ist ein Unterschied , ob Du über ein öffentliches Forum Behauptungen in die eWlt setzt oder aber über eine private Mail. Erster Unterschied: Letzters kann man unter § 193 StGB fassen, da ist normiert, dass man im Rahmen "der Wahrnehmung berechtigter Interessen" sich selbstverständlich mit anderen Leuten auch über "gewerbliche Leistungen" eines anderen austauschen darf, solange man ein rechtliches Interesse daran hat. Ein Geschädigter ist nicht zum Schweigen verdammt. Also: Über PN oder Mail kannst Du mit privaten Leuten durchaus über den Fall reden, um Dir Rat einzuholen. Und: Nachweisen kann es Dir ja - Chcuk boom hats ja schon angemerkt - eh nut schwer jemand, was bei öffnentlichen Rooms anders ist.
2. Bei den Tatsachen-Geschichten wäre ich aber vorsichtig. Nur weil Du Tatsachen behaupest, bist Du nicht automatisch auch aus dem Schneider. Es kommt darauf an, ob die Tatsachen wahr sind. § 186 STGB bestimmt, dass man eine negativ wirkende Tatsache nur dann verbrbeiten darf, wenn sie "erweislich wahr ist". Du mußt also sicher sein, dass der Nachweis dieser Tatsachen dir sicher gelingt, wenn Du sie verbreitest und der andere davon Wind bekommen sollte. Im Rahmen eiens rechtstreits kann man Tatsachenbahuptungen auch unwahrer Narur aufstellen, dass fällt unter Wahrnehmung berechtigter Interessen. Bei Vebreitung öffentlicher Behauptungen ist diese Wahrnehmung aber eben nich tmehr gegeben, und dann müssen diese Sachen eben nachweislich wahr sein.
Fazit: In jedem Fall gilt, dass die Verbreitung nicht erweislich wahrer Tatsachen (was eben nicht das gleiche ist, wie unwahre Tatsachen) strafrechtlich eine üble Nachrede darstellen kann (186 StGB) und wenn sie wider besseren Wissens gemacht wird, eine Verleumdung (187 StGB). Werden die Tatsachenbehauptungen nur im privaten Bereich oder aber im Rahmen des Rechtstreits gemacht, handelt es sich um die Wahrnehmung berechtigter Interessen und sind daher unproblematisch.
Interessanter wären aber eben ohnehin nicht die strafrechtlichen Folgen, sondern die zivilrechtlichen Folgen:
Bei Schädigung des Gewerbebetriebes durch unlautere Verlautbarungen kann man sich eben auch schadensersatzpflichtig machen, sei es, dass man Schdensersatz zahlen muss (eher selten) oder aber, dass man eine Unterlassungserklärung abgeben muss, was auch nicht so pralle ist, aber man muss die diesbezüglichen Anwaltskosten der Gegenseite zahlen, was unschön ist. Aber eben auch im privatrechtlichen Bereich gilt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: Solange das im privat Bereich erfolgt (über Privat PN oder Mail) , kann es keinen Punk geben. Erst wenn alles eindeutig geklärt und beweisbar ist, kann man mit den Fakten an die Öffentlichkeit gehen.
Also mein Tip: Alles rechtlich mit deiner Anwältin abklären, über Proivar Messages mit "freunden" weiter rat einholen :-), und ansonsten erst dann die Katze aus dem Sack lassen, wenn alles ambach ist.
See
PS: Das mit den Ukrainern kann man mal überlegen, aber bitte keinen zu starken ausdrücklichen Druck ausüben, der Relevanz hat, sonst bist du als Anstifter nicht nur einer Nötigung , sondern sogar einer Erpressung dran, das wäre auch schon etwas unschön. Also "zart-unmissverständlichen Druck" JA, aber nicht mehr. Aber sehr wahrscheinlich reicht das schon: Manchesmal reicht schon das Outfit der Eintreiber aus, um die Wirkugn zu erzielen.