Zitat von »seelanne«
ich hab eigentlich nur das - zugegeben etwas blumiger - ausgesprochen, was die Enquette Kommission des deutschen Bundestages vom 23.11.2011 zum Thema Verwertungsgesellschaften festgestellt hat. Hier wurden eben insbesondere die Fragen der Transparenz (u.a.auch bzgl. Gegenseitigkeitsverträgen) und der demokratischen Mitbestimmung angemahnt und durch die Blume ausgesprochen, dass - wenn die GEMA das nicht selber auf die Reihe bekommt - der Gesetzgeber tätig werden müsste. Im übrigen wurde eine stärkere Aufsicht der GEMA gefordert und in diesem Zusammenhang sogar die Übertragung der Aufsicht weg vom Patentamt hin zu einer bundesrechtlichen Regulierungsbehörde gefordert. In diesem Zusammenhang kann dann ja auch mal erwähnt werden, dass das Patentamt bereits im Hinblick auf die GEMA-Beteiligung an CELAS eine Prüfungsverfahren eingeleitet hat.
.... Ich muss sagen, dass ich deine blumige Interpretation dieses Dokumentes für mich nicht nachvollziehbar ist. Da ich es selst schon gelesen hatte, kam mir dein Fazit fremd vor. Habe ich das damals gelesen? Das steht nach meinem Dafürhalten so nicht drin, jetzt wo ich es noch einmal überflogen habe. Wenn du natürlich das Sondervotum am Ende des Berichtes der Partei der Linken zum Votum der gesamten Enquetekommission machst(weil dies noch am eheseten deiner "Interpretation" nahe kommt), wo doch nur wenige Zeilen drüber z.B. die CDU in ihrem Sondervotum nahezu das Gegenteil fordert, dann ist das jetzt auch nicht gerade korrekt, dies als Gesamtvotum zu verkaufen... Die Kritik an einer Tochtergesellschaft der GEMA(CELAS), der die Enquete Kommission auch den Status einer Verwertungsgesellschaft in Abdrede stellt, bezieht sich aber zunächst mal nur auf diese Tochtergesellschaft.
Gut, dann unterscheiden sich unsere Interpretationen. Ich jedenfalls lese das im politisch-diplomatischen Kontext, der ist stets vorsichtig-förmlich. Wenn Du meinst, dass dieser vorsichtiger Formulierungsstil darauf schließen läßt, dass es eigentlich gar nix bedeutet, dann ist das halt deine Interpretation. Bei derartigen berichten habe ich mir angewöhnt zwischen den Zeilen zu lesen. Wenn die UNO zbsp. verlautbaren lässt, dass sie die Menschenrechssituation in einem Staat als "bedenklich" ansieht, meinen die auch nicht "bedenklich", der geneigte Zuhörter muss sich halt die entsprechenden Bilder von Folterkellern dazu denken. (bevor du wieder drauf anspringst: nein, ich vergleiche die GEMA nicht mit einem zweifelhaften Regime)
Ich für mich finde dagegen es schon als erstaunlich, dass die GEMA überhaupt direkt angesprochen wird - der Wink mit dem Gesetzgeber ist für mich ebenfalls ein solcher mit dem Zaunpfahl.
Dein Auseinanderdividieren von GEMA und CELAS finde ich dagegen schon etwas arg gestelzt: ja, es ist ein Tochterunternehmen, was aus einem Nutzungsrecht auf einmal zwei machen soll , mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass dann GEMA und CELAS gegebenenfalls auch zweimal kassieren können.
Das Patentamt hat übrigens heute schon als Schiedsstelle die Aufsicht über die GEMA Tarife und dort wird gerade die Prüfung der neuen Tarife eingeleitet. Wlso nix von Forderung die GEMA vom Patentamt überwachen zu lassen Zitat: Die Verwertungsgesellschaften unterliegen der staatli- chen Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Marken- amt (DPMA) Wie man sieht, soll deine Interpretation es erscheinen lassen, als habe die Kommission den Eindruck gewonnen, die GEMA müsse wegen komischer Dinge vom Marken und Patentamt überwacht werden, steht aber gar nicht im Bericht. DIE STEHEN SCHON IMMER UNTER DER AUFSICHT....
Didi, ich mag es so gar nicht, wenn - um im Rahmen einer Diskussion die eigene Stellung zu retten - Dinge behauptet werden, die der jeweils andere nicht gesagt hat:
Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass die GEMA keiner Kontrolle unterläge und die Kommission jetzt erst deren Überwachung angeregt habe. Wen Du meine Zeilen mit der nötigen Aufmerksamkeit gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich davon gesprochen habe, dass die Kommission eine STÄRKERE Aufsicht befürwortet und daher die Übertragung der Aufsichtskontrolle "weg vom Patentamt" hin einer eigenen bundesrechtlichen Regulierungsbehörde als sinnvoll erachtet. Die Aufsicht soll also vom Patentamt zur einer extra-Behörde verlagert werden.
Wenn Du nun klarzustellen meinst, dass es ja schon immer eine Aufsicht geben würde und ich das fehlerhaft übersehen habe, kann ich nur sagen: Nein, du liest einfach oberflächlich. Dass es eine bisherige Kontrolle durchs Patentamt gab, weiß und wußte ich und habe es auch selber geschrieben. Der Hinweis in Großbuchstaben war überflüssig.
Zitat von »seelanne«
und: hälst du das PRO-Abrechnungsverfahren - soweit es überhaupt nachvollziehbar ist - für okay ?
Das Pro Abrechnungsverfahren ist bereits Geschichte. Wie ich bereits sagte, man sollte sich besser erst informieren, bevor man loswettert!
Das Pro Verfahren ist auf der Mitgliederversammlung am 27.6.12 nach langen Jahren der Kritik INNERHALB der GEMA abgeschafft worden!
Oh, am 27.06.2012 wurde also das PRO-verfahren endlich abgeschafft ? Dann bin ich ja glatte 7Tage zu spät gewesen. Das ist ja ein Ding, da kann man mal sehen, wie relativ der Begriff von "Geschichte" doch ist. Stimmt, das lässt ja dann alles in einem anderen Licht erscheinen, dann ist ja alles in Ordnung ................ Entschuldige, aber ich habe auch noch was anderes zu tun, als jeden Tag in die Kabeluntiefen des www zu kriechen, um herauszuknoblen, was die GEMA in den letzten Tagen grade wieder mal so treibt.
Das ProVerfahren war ne Abzocke und ne Geldbeschaffungsmaschinerei für die, die ohnehin schon genug Kohle haben. Das wurde nun nach langen der Kritik abgeschafft. Splendid. Auffällig nur, dass dieser Unfug Jahre angedauert hat und erst auf Druck von außen - bzw. von benachteiligten Mitgliedern - geschehen ist.
Zitat von »seelanne«
PS: der Vergleich mit der GEZ war ein stilistischer, kein inhaltlicher, wie ausdrücklich zu lesen.
Zitat von Drumdid: Das macht ihn nicht weniger unsinnig, sondern er agiert mit typischen Mitteln von Stimmungsmache, man nenne im Zusammenhang mit etwas, was man als schlecht darstellen möchte, was in breiten Teilen der Gesellschaft auch sehr negativ bewertet wird und schon färbt das eine auf das andere ab oder schafft einen bestimmten Nutzen für die eigene Position, ohne dass es einen inhaltlichen Zusammenhang gibt. Frei nach dem Motto: findet ihr Kinderschänder scheisse? Dann wählt NPD! ...
Dein Abwehr und Beissreflx in Sachen GEMA scheint ein großer zu sein: Der von mir angestellte Vergleich war sinnig. Dass Du die Parallellen verkennst, ist nicht mein Bier: Ibn beiden Fällen ging es um Maßnahmen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft einerseits ( GEZ) und einer mittels konkreter Rechtsvorschriften quasi zur Beliehenen qualifizierten privatrechtlichen Organisation (GEMA), die beiden in den konkreten Fällen zwar rechtmäßige Maßnahmen durchgeführt haben, wo sich aber trotzdem jeder normale Mensch mit gesundem Menschenverstand an den Kopf packt und sich fragt, in welcher Welt wir leben. Das ist die Parallelle, die ich -da ja rechtens - zumindest stilistisch zu bemängeln mir erlaubt habe.Dass derartige Vorgänge für dich nicht hinterfragbar, wurde zur Kenntnis genommen.
(Aber zum Glück verliert der universelle Hassgegner GEZ ab dem 1.1.13 auch endlich seine Funktion, wenn er durch die Haushaltsabgabe ersetzt wird.
Dann hört auch endich dieses GEZ gebashe auf. Wenn ich mir vorstelle, was für eine tV und Rundfunklandschaft in d existierte, gäbe es nur den Dreck der Privaten und keinen ÖR. Da will ich gar nicht dran denken...)
Die GEZ ist eine unnötiges Monstrum, was Unsummen an Kohle verschlingt. Statt die Rundfunkgebühren ganz normal über feste Abgaben zu finanzieren, wurde ein Verwaltungswasserkopf gebildet, der die Rundfunkgebühren selber nochmals belasten. Die Kosten für die GEZ betragen rund 164 Millionen jährlich. Aber auch die Gesetzesänderung zum 11.1.2013 wird da nicht wesentliches neues bringen. Über den äußerst zweifelhaften Umgang mit personebezogenen Daten wollen wir mal lieber ebenfalls schweigen, das ist ein - für die GEZ - recht unrühmliches Feld.
In Sachen GEMA allgemein bleibt es jedenfalls dabei:
Auf dem unwegbaren Gelände des geistigen Eigentums und des Urherberechts ist die GEMA ein monopolistisches Gebilde, welches die rein privat-wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder schützt. Hierbei wurde sie mittels Gesetzen nebst einer Vielzahl von Monopolbestimmungen, Anscheinsbeweisen und Beweislastumkehrungen ordentlich vom Gesetzgeber ausstaffiert, so, wie es eigentlich sonst nur eine öffentliche Behörde erhält. Es stellt sich hier hier schon die Frage, wie eine privatrechtliche Organisation mit derartigen rechtlichen Hilfsmitteln und Machtfülle versehen werden kann. Wenn dies aber schon geschieht, dann sollte man schon eine gehöriges Maß an Transparenz und demokratischem Selbstverständnis erwarten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es hieran zuweilen doch mangelt.
Der Schutz des geistigen Eigentums war und ist im übrigen dabei nur ein moralischer Denkmantel: Die GEMA schützt nicht das geistige Eigentum (und kann es ja auch faktisch gar nicht schützen). Es geht vielmehr um die Kapitalisierung der Tatsache, dass das Eigentum grade nicht geschützt werden kann: Um die Kapitalisierung der Nutzungsrechte geht es und um nichts anderes, es geht - wie immer - um Kohle. Die GEMA ist dabei streng genommen auch keine Verwertungsgesellschaft, sie ist vielmehr eine Urheber-Polizei, nicht sie verwertet das geistige Eigentum von Künstlern, sondern sorgt dafür, dass bei FremdVerwertungen kassiert wird. (Deswegen ja auch hier schlechter Ruf.)
Dagegen ist im Prinzip ja auch nichts zu sagen, aber der konzeptionelle Unterschied ist natürlich schon entscheidend:
Sollen Werke nicht geschützt werden, sondern eben möglichst häufig aufgeführt und abgespielt werden, um hierbei Tantiemen zu kassieren, gerät man leicht in die abstruse Rolle eines Musterschülers bei einer Klausur, der die Lösung zwar stolz an die Tafel malt, aber anschließend seine Mitschüler ermahnt, bitte nicht abzuschreiben. Will sagen: Wer auf maximale Verbreitung seiner Werke setzt, darf sich nicht wundern, wenn dem Feld der Rechteverletzung überhaupt der Boden bereitet wird.
Und da sind wir dann auch schon beim entscheidenden Punkt: Wer zur Verbreitung seines Werkes alle erdenklichen modernen Medien nutzt, die Medien (bsp. beim Übergang vom Vinyl zur CD) sogar dazu nutzt, doppelt und dreifach bei den Kunden abzukassieren, wer jede erdenklich technische Neuerung ausnutzt, um die Werke an den Mann zu bringen (Internet), der muss sich der Gefahren dieser Nutzung bewusst sein. Hier nimmt es sich schon als seltsam anmutendes Verhalten aus, einerseits seine Geschäfte mit und mittels der neuen Medien machen zu wollen, andererseits dann aber wieder, wenn eben diese Medien ihre Pferdefüße zeigen, dann nach dem Gesetzgeber zu rufen, der gefälligst doch das geistige Eigentum schützen soll und die Werk-Diebe ihrer gerechten Strafe zuführen soll.
Denn wo steht eigentlich geschrieben, dass geistiges Eigentum grenzenlos gelten soll ? Bei sachlichem Eigentum leuchtet die Frage seltsamer Weise unmittelbar ein: Mein eigener sündhaft teurer Oldtimer darf nicht geklaut werden, okay. Stell ich aber das Auto auf den Marktplatz aus, um Kohle für die Besichtigung zu kassieren und mich als toller Hecht feiern zu lassen, lass dabei aber den Schlüssel stecken und mach auch noch die Fenster runter, ist das Diebstahl einfach Geschäftsrisiko, wahlweise Dämlichkeit. Real würde ich sogar noch eine Bußgeld von der Polizei kassieren wegen Schaffung einer Gefahrenquelle und Veranlassung von einer Straftat.
Wenn der Künstler das gleiche aber im Internet mit seinem geistigen Eigentum macht, dann soll das anders sein. Daher die Frage: Kann bzw. muss man bei entsprechender Publizierung von Werken in der Öffentlichkeit, insbesondere im Internet, nicht einfach auch mal eine Pflicht postulieren, gewisse Fremdnutzungen einfach hinnehmen zu müssen ? (Über das Ausmass kann man ja diskutieren.)
Zur GEMA kann man einfach sagen: Der beste Schutz vor geistigem Diebstahl ist immer noch, das Werk nicht zu publizieren. Aber das will ja eben keiner, es geht um maximale Verbreitung und damit maximalen Gewinn. Wer A sagt, muss aber auch B sagen: dann reden wir auch über maximales Risiko. Die Konzeption des Urheberrechts und auch des GEMA-Systems ist eben ein anderes: man will A haben, aber nicht B. Für mich ein Paradox.
Ebenfalls paradox und auffällig, wie sonderbar herausragend das geistige Eigentum geschützt wird: Nach § 54 UrhG wird auf alle technischen Geräte, die der Vervielfältigung dienen, eine "GEMA (bzw. VG Wort)-Aufschlag" erhoben, um quasi prophylaktisch etwaige Urheberrechtsverletzungen schon auszugleichen, bevor sie überhaupt begangen werden. Das überrascht: ein Hersteller von Waffen muss an die Krankenkassen keinen Aufschlag abführen für die etwaige potentielle Verletzung und Tötung eines Menschen durch eben diese Waffe.
Da bin ich aber auch schon ziemlich offtopic geraten. Egal. Cheers.
See
Warum das alles mit den Absätzen nicht so funktioniert hat, keine Ahnung.