Beiträge von Seelanne

    Also die Sache mit dem Gaffa ist anfangs wirklich etwas undurchsichtig und schwer zu durchschauen, insbesondere der Umstand, weshalb beim Nachstimmen des Resonanzfells der Teppich fixiert werden muss.


    Aber letztlich dürfte es in der Tat an dem Mechanismus der Justier-Schraube selbst liegen, die Gaffa-Sache hat es wahrscheinlich deshalb dann auch noch verschlimmert, da so noch etwas mehr Zug auf den Mechanismus kam. Mach mal die Sache mit dem Pfeifenreiniger wie vorgeschlagen und sehe, was das bring: gebe aber zu Bedenken, dass gereinigte Dinge meistens noch beweglicher werden können, als verklebte. Ich würde daher auch in jedem Fall die in dem Mechanismus zumeist vorhandene Feder untersuchen, ob diese nicht eventuell ausgelatscht ist.


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    Statistisch betrachtet liegt in Sachen Auto-Klau Berlin wirklich an der Spitze, in keiner Stadt werden so viele PKW gezockt, wie in der Hauptstadt, was aber auch ganz natürlich ist: je mehr Autos, desto mehr Diebstähle. Die bessere Absetzbarkeit in östliche Gefilde wird ihr übriges dazu tun.


    Vornehmlich betroffene PKWs sind im übrigen entgegen landläufiger Meinung nicht werthaltige, neue Autos, sondern solche, die 10 Jahre und älter sind. Der Grund dafür liegt auf der Hand: die Sicherungsvorkehrungen und Diebstahlssicherungen sind bei alten Autos deutlich geringer, als bei Modellen neueren Datums.


    In der Statistik führen im übrigen mit weitem Abstand VW, Audi, BMW und Mercedes, deutsche Wertarbeit wird halt wegen der besseren Absetzbarkeit auch von Dieben und Hehlern geschätzt.


    Aber in der Tat würde mich der Diebstahl des Autos auch deutlich mehr annerven, als der Verlust eines Diril-Splash-Beckens.


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    @seelane: Dein Beispiel mit dem Clubkonzert kann ich so nicht nachvollziehen. Ich meine, für die Band bleibt es bei 7%. Es ist ein Konzert. Lies da bitte noch mal den o.g. Absatz 2 des neuen UStAE. Es kommt auf den Konzert-Charakter an. Im letzten Satz ist auch ein Negativbeispiel aufgeführt. Unter anderem ist dort von "tänzerischen Darbietungen zur Unterhaltung der Besucher von Gaststätten" die Rede. Hier kann man sich vielleicht vorstellen, welche Leistungen der Gesetzgeber nicht begünstigt sehen möchte. :D Es sind in diesem Satz aber auch "gesangliche Darbietungen im Rahmen einer Tanzbelustigung" genannt, welche nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können.


    In der Praxis sicher nicht immer einfach, da wie schon erwähnt, das Leben bunt ist. Ich würde aber eher erstmal von 7% als Grundsatz ausgehen (für die Umsätze der Musiker). Oder hast Du da andere Erfahrungen aus der Praxis?


    Ja, Absatz 2 ist ja quasi eine 1-zu-1 Übernahme des grundlegenden BFH-Urteils aus 1995 mit den zwei entscheidenen Inhalten, wie ich oben ja auch schon skiziiert hatte:
    - Konzert muss Hauptzweck der Veranstaltung sein
    - die anderen Dinge müssen untergeordneten Charakter besitzen


    Entscheidend ist ja 12.5. Absatz 3: Hier gibt es in der Praxis immer wieder Probleme, da die Finanzämter hier nach wie vor teilweise veraltete Rechtsauffassungen vertreten: zur verständigen Erklärung sei angemerkt, dass dieser Abs. 3 erstmalig in den Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 eingearbeitet wurde, bis dahin fehlte dieser Absatz vollkommen. Daher gibt es diesbezüglich auch noch wenige bis gar keine Finanzgerichtsurteile bezüglich diesem Punkt. Auch ist die Formulierugn "kann" absolutes Gummi, eigentlich karikiert der ganz Satz 2 den Sagtz 1. Die Finanzämter-jedenfalls im Umkreis Ruhrgebiet- wenden nach den mir persönlich bekannten Fällen zwar zunehmend Abs. 3 an, mindestens aber sind sie nach entsprechenden Hinweisen geneigt, den zu beachten :-), mir sind aber selber persönlich 2 Fälle bekannt, in denen Bands Mehrwertsteuer nachzahlen mussten, weil sie Konzerte in Diskotheken gespielt hatten (Die Verfahren richtete sich eigentlich zunächst gegen die Diskothekenbetreiber, infolgedessen wurden allerdings auch sämtliche Bands nachträglich zur Kasse gebeten). Da die Abgrenzung zwischen Club und Diskothek nun wirklich fließend ist, kann ich zumindest nicht den rechtlichen Rat erteilen, in solchen Fällen den ermäßigten Steuersatz anzusetzen, jedenfalls dann nicht, wenn es richtig um Geld geht, da die 12 % Differenz an Steuer eher zu verkraften ist, als etwaige Nachzahlungen nebst Versäumnis-und Verspätungszuschlägen nebst Kosten für Steuerberater und Anwälte. Ach so: die Argumentation der Finanzämter war in beiden Fällen wie folgt: "angesichts des äußeren Erscheinungsbildes der Veranstaltung musste auch den auftretenden Musikern absolut klar sein, dass ihr "Konzert" lediglich Teil einer gewerblichen Tanzveranstaltung sei", die Anwendung des Abs. 3 Satz 1wurde daher verneint, "da kein Zweifelsfall vorliegen würde, bei dem man zu Gunsten der ausführenden Musiker hätte entscheiden können. "( da noch andere steuerliche Dinge zu berücksichtigen waren, hatte man sich dann schließlich auf eine Vergleichszahlung geeinigt).


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    Ah vielen Dank für die Mühe und Info. Unser Sänger wollte mir weiß machen es wären 4/4 und ein 2/4 hinterher. Jetzt werd ich ihn mal in den Arsch treten ;)


    Aber nicht zu dolle treten: der Ärmste hat sich schließlich an der Gesangsmelodie orientiert und ist daher deshalb wohl in dem aufsteigenden und verlängerten Gesangsbogen am Ende des 2ten Fünfers aus der Kurve getragen worden, der gegenläufige Snare-Klick tut sein übriges......................... Ihr spielt Fiona A. ? Tolle Sache.


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    Grau sind nur Reiher und Theorien:


    Eigentlich ist es doch einfacher, als es aussieht:


    Kirchenfeste und Dorffeste sind auf Antrag vollständig mehrwertsteuerfrei zu stellen.


    Wenn ein lokaler Discotheken-oder Clubbesitzer regelmäßig unterschiedliche Bands, DJ's, oder sonstige Töneverursacher aufspielen lässt oder aber ein Restaurantbesitzer die gebratenen Garnelen nur mit entsprechender Hintergrund-Live-Musik kredenzen will, um damit Kohle zu machen, sind halt 19 % fällig.


    Wenn aber ein Solo-Pumuckl oder eine aufstrebende Black-Metal-Combo ein eigenes Konzert veranstaltet, oder aber ein Festival stattfindet, dann sinds eben nur 7 %.


    Und wenn ein Veranstalter extra für ausgesuchte Konzerte Hallen oder anderweitige Konzerträume anbietet, um dort spielen zu lassen und hierbei gleichzeitig auch Speis und trank anbietet bzw. vermittelt, machen alle dicke backen und rennen zum Steuerberater: dieser wird allen Beteiligten dann erklären, dass man eigentlich nur 7 % zahlen muss, aber nicht auszuschließen ist, dass das jeweilige Finanzamt doch auf 19 % beharrt. Sodenn muss halt entschieden werden, ob man die 7 % einfach nimmt und zur Not einen Rechtsstreit mit dem Finanzamt riskiert, der ja auch nur dann droht, sollte es dem Finanzamt auffallen, oder aber von Anfang an 19 % veranschlagt.


    Als berufstätiger Musiker, der einmalig, regelmäßig oder aber auch dauerhaft von einem Fremdveranstalter gebucht wird, um dessen Gäste zu belustigen, würde ich jedenfalls in vorauseilendem Gehorsam 19 % veranschlagen, um nicht anschließend bösen Überraschungen zu erleben.


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    Also bevor jetzt hier noch mehr Chaos ausbricht und ständig zwischen Allgemeinaussagen und Einzelfallbetrachtungen hin und her gesprungen wird, ein halbwegs-Überblick über die Mehrwertbesteuerung bei Musikern ohne Anspruch auf abschließende Vollständigkeit oder Erfassung sämtlicher Einzelfälle:


    1. Grundfreibetrag.
    Musiker und Künstler, die als Unternehmer am Markt auftreten, müssen erst dann überhaupt bei ihren eigenen Leistungen gegenüber Dritten Mehrwertsteuer erheben, wenn der grundsätzlich zu versteuernde Umsatz im Jahr über 17.500 EUR liegt. Hierbei kommt es nicht darauf an, welches tatsächliche Gewinnergebnis der Musiker erzielt, es kommt also nicht darauf an, wie hoch seine Abgaben sind und wie hoch sich sein tatsächlicher Gewinn nach Abzug dieser Abgaben darstellt, sondern einzig und allein auf den Umsatz, also die Summe seiner Rechnungen. Für Existenzgründer im 1ten Jahr ihrer Tätigkeit gibt es keine Nachzahlungen oder Verspätungszuschläge, wenn der prognostizierte Umsatz geringer ist, hier beginnt sodenn die Mehrwertsteuerpflicht erst mit dem 2. Geschäftsjahr. Aber Vorsicht: nimmt man seine Tätigkeit im laufenden Jahr auf, beispielsweise im Juni, sind die monatlichen Erträge hochzurechnen auf 12 Monate und dann zu entscheiden, ob Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.


    2. Befreiung von der Mehrwertsteuer im Einzelfall
    Völlig unabhängig vom oben genannten Grundfreibetrag genießen öffentliche musikalisch-künstlerische Veranstaltungen der öffentlichen Hand umfassende Umsatzsteuerbefreiung. Soweit ein nicht- kommunaler Träger bzw. ein nicht-öffentlicher Träger, also auch ein Privatmusiker oder eine Band, gleichwohl kulturell-öffentliche Zwecke wahrnimmt, kann im Einzelfall die Umsatzsteuerbefreiung beantragt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt zu stellen.


    3. Für alle anderen Fälle, gilt unter Maßgabe von § 12 II Nr. 7 UStG folgendes:


    Grundsätzlich sind Musiker wie Unternehmer zu behandeln und unterliegen daher grundsätzlich der allgemeinen Mehrwertsteuerpflicht nach derzeit 19 %.


    Ausgenommen hiervon sind die Fälle, für die der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt: § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG:


    A. wenn Solokünstler, Musikgruppen, Chöre und Orchester in eigener Verantwortung ein Konzert veranstalten, gilt auf den Eintrittspreis der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 %.


    B. Wenn Solokünstler, Musikgruppen, Chöre und Orchester dagegen von einem gesonderten dritten Veranstalter gebucht werden, ist in der Regel der erhöhte Regelsatz von 19 % zu zahlen, da hier in der Regel nicht das Konzert selber, sondern die gewerbliche Veranstaltung des Veranstalters im Mittelpunkt steht und die Durchführung des Konzertes – jedenfalls nach Ansicht der meisten Finanzämter - von den Veranstaltern in der Regel nur als“ Publikumsmagnet“ angesetzt und benutzt wird.


    Problem:
    Diese Auffassung der Finanzämter ist in der Vergangenheit bereits oftmals Gegenstand von langwierigen Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten gewesen, die teilweise jedoch recht unterschiedlich verlaufen sind. Als Quintessenz und Fazit dieser Problemgestaltung lässt sich allerdings folgendes feststellen:


    aa) Nach ganz gesicherter Rechtsmeinung sind bei allen Fallgestaltungen, wo die Durchführung eines Konzertes lediglich als untergeordnetes Element der Veranstaltung an sich anzusehen ist, der volle Mehrwertsteuersatz fällig. Das bedeutet im Klartext: Alleinunterhalter, DJs, und auch Cover-Bands, die von Dritten gebucht werden, um für die Gäste „ zum Tanze aufzuspielen“, unterliegen der vollen Mehrwertsteuerpflicht von 19 %.
    Sollte man sich daher als Mitglied einer Cover-Band regelmäßig von Clubs/Lokalitäten buchen lassen, sollte man darauf achten, auf die eigene Leistung 19 % Mehrwertsteuer aufzuschlagen, da steuerrechtlich diese Einnahmen in jedem Fall voll Mehrwertsteuerpflichtig sind. Eine Ausnahme ist nur dort zuzulassen, wenn beispielsweise auf reinen Festivals CoverBands ihr geliehenes Liedgut zum besten geben.


    bb) Schwierig sind die Fälle zu beurteilen, in denen Veranstalter gesonderte Konzerte veranstalten, hierzu bestimmte Bands oder Einzelmusiker buchen und hierbei gleichzeitig den Gästen Vergünstigungen, sprich: Speis-und-Trank gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Die Finanzämter haben bislang stets -wen sollte das wundern- immer die volle Mehrwertsteuerpflicht angesetzt, wohingegen in den letzten Jahren zunehmend die Finanzgerichte den entsprechenden Klagen hiergegen stattgegeben haben: nach Auffassung mittlerweile vieler Finanzgerichte ändert das gleichzeitige Angebot von Alkohol, sonstigen Getränken und Speisen den Konzertcharakter dann nicht, wenn feststeht, dass die Gäste in 1. Linie oder sogar ausschließlich wegen der Musikdarbietung erscheinen.


    Als Richtlinie wird man hier daher sagen können: bei Clubkonzerten, bei denen der Club-Besitzer Band engagiert und spielen lässt, um in der Regel hierbei den eigenen Umsatz zu befördern, fällt sodenn für ihn als auch für die Musiker der volle Mehrwertsteuersatz an. Veranstalten die Musiker selber ein Konzert oder veranstaltet ein Veranstalter ein Konzert oder eine Konzertreihe, bei der eine Lokalität extra angemietet wird und die erscheinenden Gäste extra wegen der betreffenden Bänds erscheinen (insbesondere Festivals) fällt der ermäßigte Steuersatz von 7 % an.


    C. Wenn ein Musiker als Solo-Künstler, Bandmitglied oder Session-Musiker im Tonstudio Aufnahmen macht, die für eine Tonträgerveröffentlichung vorgesehen sind, fallen ebenfalls nur 7 % Ust an, da es dann um die Übertragung von Leistungsschutzrechten geht, insoweit eindeutig der Gesetzestext.


    ………… twimc……………..


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    Der guten Ordnung halber: Sämtliche Angaben ohne Gewähr und Pistolen. Dies ist keine Rechtsberatung, von daher jedwede Haftung ausgeschlossen.

    Stimmt dennoch:


    als absolut Selbständiger Musiker sind auf dessen Dienstleistung 19 % fällig (soweit man natürlich überhaupt MWST-pflichtig ist und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt mit seinem Einkommen, wie schon eingangs erwähnt). 7 % sind lediglich auf die Verwertung etc. fällig oder bei Orchestern im öffentlichen Zippzapp.


    Dass die selbst gezahlte MWST (auf Sticks) gegenrechenbar ist, ist klar, hatte Matz ja auch schon drauf hingewiesen. Ich hatte es eingangs lediglich nicht extra angesetzt, da ich die Gegenrechenbarkeit einfach mal als bekannt vorausgesetzt habe, eine dezidierte Kostenauflistung ohnehin hier den Rahmen sprengen würde und es einfach sinnvoller und wichtiger ist, sich zu vergegenwärtigen, dass Einnahmen brutto nicht gleich Einnahmen netto sind. Zuviele Leute habe ich schon gesehen, die die eingenommene MWSt einfach mal schon verfrühstückt haben oder bei Bewertung von Einnahmen einfach nicht ins Kalkül ziehen. Insbesondere am Jahresende kann es dann erhebliche Überraschungen geben: Die MWST ist nicht nur nachzahlbar sondern hinzukommen noch Verzugszinsen und Verspätungszuschläge, und zwar - da die MWST in der Regel ohne Sonderantrag auf Quartalszahlung monatlich fällig wird- sind dieses Verspräungszeuch auch monatlich zu berechnen: Bei einem Klienten von mir kamen da letztens rund 5000,-- € nur an Verzugs/Verspätungszahlungen hinzu, da er ein Jahr lang nicht abgerechnet hatte.


    Dass eine individuelle Gewinn/Verlust-Rechnung nebst Bemessung der Sozialversicherungsabgaben und Steuern hier nicht darstellbar ist, dürfte im übrigen klar sein, Wofür gibts auch sonst Steuerberater ?


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    nochmals überprüft:


    Ja, insofern korrigieriend, weil beides zur Hälfe richtig:


    Reine Betriebsausgaben (Kfz-Kosten, gewerbliche Miete etc.) sind absetzbar (1) , allerdings bleibts dabei: keinerlei Sozialversicherungsabgaben (!), (was leider oftmals den größten Batzen ausmacht).


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    (1): Die KSk ist da wohl sehr viel gnädiger als bei anderen Selbständigen.

    Die Beiträge an die KSK richten sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen ( -entspricht ca. dem Teil nach Gewinn/Verlust-Rechnung). Pro 10.000;- macht das ca. 160;- Euro pro Monat....die entsprechend der jeweiligen Regelung auch steuerrelevant geltend gemacht werden können.
    Über "brutto vs netto" gibts schon seit jeher Diskussionen...


    Brutto/Netto I:
    Hinsichtlich der Einkommenssteuer hatte ich 13.400 € angesetzt: Bei gerundet 24.000 € Einnahmen (12 x 2.000,-- ) sind die Sozialaversicherungsbeträge abziehbar, Höchstbetrag derzeit ca. 6.000,-- €,dazu noch die Kf-Kosten als berufsbedingte Aufwendungen macht über den Daumen 13.400,-- €; davon EST sind rund 1121,-- €.


    Brutto/Netto II:
    Die Sozialversicherungsabgaben - auch bei der Künstlersozialkasse - werden nicht nach dem zu versteuernden (Netto-) Einkommen -also eben nicht deinem tatsächlichen Gewinn/Verlust-Betriebsergebnis- erechnet, sondern nach den vollen Einnahmen vor Abzug aller steuerrechtlich möglichen Abzüge: Das ist ja die Krux beim deutschen Steuer- und Sozialabgabensystem: Das Fínanzamt rechnet nicht alle Sozialabgaben an und die Sozialversicherungtsräger tun so, als wenn man keine Einkommensteuer zahlen würde. Der Beitrag zur KSK errechnet sich also nicht nach deinem zu versteuernden Einkommen (das wär zu schön), sondern nach deinen Bruttoeinnahmen vor Abzug der Einkommensteuer und sonstigen Abzügen (!).


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    Also die Definition von ProfiMusiker und die diesbezüglichen wirtschaftlichen Erwägungen führen wohl so wenig weiter:


    I. Zunächst wäre ja einmal zu überdenken, welche Vielzahl von unterschiedlichen Gruppen es unter dem Oberbegriff ProfiMusiker gibt: Produzenten, Komponisten, Flötisten, Bassisten, Schlagzeuger, Sänger, klassische Sänger, Pianisten, Alleinunterhalter, Orchestermusiker usw. und so fort, sie alle sind letztlich Profimusiker, so dass wohl offensichtlich ist, wie unterschiedlich die Gehaltsstrukturen ausfallen können: ein klassischer Flötist mit Orchesteranstellung dürfte sein Auskommen haben, ein arbeitsloser Flötist dürfte von Sozialhilfe leben, ein Komponist, der Werbespots, Filmmusiken und Musik für Produktionsfirmen macht, welche fürs Fernsehen arbeiten, dürfte wiederum ebenfalls ausgesorgt haben, ganz im Gegensatz zum einsamen Komponisten hochkomplexer moderner Werke, die außer ein paar Insider keiner hören will.


    Und nicht nur das: das Leben eines Musikers, welcher von seinem Geld leben will, ist meistens geprägt von einer großen Sinuskurve in Sachen Kohle oder Krise. In diesem Zusammenhang gilt es auch nicht zu vergessen, dass oftmals millionenschwere Musiker viele Jahre ihres Lebens von der Hand in den Mund gelebt haben und teilweise schlicht und ergreifend sich noch nicht einmal die berühmte Butter auf dem noch berühmteren Brot leisten konnten: Pink Floyd waren vor der Veröffentlichung von "the Wall" komplett pleite, desgleichen Genesis in ihrer künstlerischen Hochphase bis Ende der siebziger Jahre. Die Liste könnte man unendlich fortführen.


    II. Um um sich der Frage auch nur halbwegs ernsthaft annähern zu können, sollte man stattdessen den umgekehrten Weg einschlagen, und sich einmal fragen, wieviel Geld man den zum Leben benötigt. Nach meiner Erfahrung läuft es auf folgendes hinaus:


    Mehrwertsteuer: als Selbständiger Musiker ist man in der Regel, soweit man von der Mehrwertsteuer nicht befreit ist, vollständig mehrwertsteuerpflichtig bei einem Steuersatz von 19 %. Bei verdienten 100 EUR gehen daher schon mal 19 EUR in die Tasche von Papa Staat.


    Soziale Absicherung: Hier wäre zunächst einmal die Zwangsmitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu erwähnen, diese kassiert vom anzurechnenden Einkommen 9,95% für die Rentenversicherung, für die Pflegeversicherung von 0,975% und Krankversicherung in Höhe von 7,9%. Von verdienten 100 EUR sind daher weitere 18,82 EUR weg. Hört sich viel an, dafür bekommt jedoch der Künstler bzw. Musiker eine vollständige soziale Absicherung, insbesondere die Krankenversicherung, die andernfalls in der Regel zwischen 200 bis 500 EUR liegen würde.

    Rentenversicherung: Künstlersozialkassen sind schön, die sich ergebenden Rentenversicherungen und Rentenanwartschaften reichen aber für ein vernünftiges Leben im Alter nicht aus. klar, als junger Musiker hat man mit Überlegungen hinsichtlich des Rentenalters wenig an der Backe, wenn man aber sein Leben dann doch anders gestalten will als nach dem alten Rockermotto "live fast, die young" wird man sich mit dieser Thematik doch dann wohl am Ende etwas befassen müssen, und wenn dieses befassen sich darin erschöpft, eine kleine Lebensversicherung abzuschließen. Um hier überhaupt einen nennenswerten Effekt erzielen zu wollen, dürften Beträge von 150,-- € nicht unüblich sein.


    Berufsunfähigkeitsversicherung: die Künstlersozialkasse ist wie gesagt als Krankenversicherung wunderbar, enthält aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung, das heißt keinerlei Absicherung für den Fall, dass man seinen Job als Musiker nicht mehr ausüben kann. Ein Schlagzeuger, der an chronischer Sehnenscheidenentzündung leidet, wird wissen, wie wichtig dann eine entsprechende Absicherung ist. Zu veranschlagen sind hier ca. 50,-- €, abhängig natürlich auch davon, welches Einkommenmann abgesichert sehen will.


    Krankentagegeldversicherung: es muss ja nicht immer gleich ganz dicke kommen wie in den Fällen der Berufsunfähigkeit, eine längere Erkrankung reicht ja schon aus, um jemanden für 3 Monate aus dem Verkehr zu ziehen, was bei den meisten Engangements und Aufträgen tödlich sein kann. Für eine Kranketagegeldversicherung kann und sollte man hier Vorsorge leisten und die entsprechenden Beträge und Versicherungen in der Künstlersozialkasse aufstocken lassen, was monatlich mit Sicherheit weitere 30 bis 50 EUR ausmachen dürfte.


    Instrumentenversicherung: Hier gibt's ja nun wirklich unterschiedlichste Versicherungsleistungen und Versicherungsbedingungen, aber selbst für die letzte Schrottgitarre würde sich eine derartige Versicherung in Höhe von monatlich 15 bis 30 EUR anbieten.


    Mobilität: ein Musiker ohne Auto und ohne Handy dürfte in der modernen Welt nicht vorstellbar sein. Für Handy also weitere 40 EUR, für die Rostige NNobelkarosse weitere 50 EUR an Steuern und Versicherung, trinken muss das Auto auch: Wer mit Spritkosten unter 100 EUR im Rahmen seiner Selbstständigkeit auskommt, dürfte König sein.


    Instrumente altern, Holz bricht und Metall setzt Rost an: nochmal 20 EUR für Ersatzteile und Inschusshaltung des Instruments.


    Ein leerer Magen musiziert nicht gern: 200 EUR im Monat für Essen und Trinken.


    Lediglich in Kesselpauken kann man übernachten: nochmal 500 EUR für die Miete.


    Bei monatlichen Einnahmen in Höhe von 2500 EUR würde die Rechnung für einen vollkommen freischaffenden Musiker dann also wie folgt aussehen:


    Einnahmen: 2500 EUR
    Mehrwertsteuer: 475 EUR
    Sozialabgaben: 470,50 EUR
    Versicherungen: 245 EUR
    Kfz: 150 EUR
    Handy-Internet: 40 EUR
    Miete: 500 EUR
    Lebenshaltungskosten: 200 EUR
    Sonstiges: 50 EUR
    Einkommensteur: 94 EUR
    (bei zu versteuernden Einkommen von rund 13.400 EUR machte dies rund 1.121 EUR Inklusive solizuschlag und Kirchensteuer aus: monatliche Belastung also weitere 94 EUR.)


    Ergebnis: 276 EUR bleiben zur freien Verfügung, hiervon sind sämtliche Zigaretten, Alkohol, Kinobesuche, Weihnachtsgeschenke, Geburtstagsgeschenke, CDs, DVDs, Kneipenbesuche, Computerbedarf und nicht zu vergessen natürlich der Urlaub zu bezahlen. Frauen und Kinder gehören sowieso als 1te in die Boote.


    III. Fazit: ein Leben als vollkommener freischaffender Künstler bzw. Musiker ist schwierig. Ohne zusätzliche Absicherung in Form von regelmäßigen Projektverträgen, Anstellung als Musiklehrer oder als Mitglied von Orchestern ist es schon auf Dauer eine enge Kiste , es sei denn, man landet den absoluten Smash-Hit. Machen kann man das alles natürlich gleichwohl, insbesondere, wenn man jung ist. Als dauerhaftes und Lebens ausführendes Projekt bzw. Berufung muss man aber da schon 1. ein guter Musiker, 2. ein guter Geschäftsmann und 3. ein verlässlicher und sympathischer Partner für alle in Betracht kommenden Projektpartner sein.


    Und nicht zu vergessen, das sagen eigentlich alle Berufsmusiker: Das eigentliche musizieren nimmt im Alltag nur einen kleiner Bruchteil der eigentlichen Tätigkeit ein. Oder wie Steve Gadd einmal sagte: "Es ist relativ leicht, ein guter Drummer sein, ungleich schwieriger ist es, vom Drummern auch die Raten für das eigene Haus bezahlen zu können".


    Der Wunsch, Berufsmusiker zu werden, ist daher wohl der gleiche, wie der Wunsch, Profifußballer zu werden: viele träumen ihn, wenige können in leben und insgesamt die wenigsten machen sich realistische Vorstellungen vom Alltag.


    Seelanne

    Mein Neffe meinte vorgestern auch, sie hätten jetzt nen tollen Roman in der Schule besprochen: Die 3 Muskeltiere.
    Und ein Klient versuchte seit Wochen mir eine e-mail zuzusenden und war erbost, dass es nicht klappte, bis in Sachen e-mail-Adressierung herauskam, dass er dachte, ein Anwalt stamme aus dem Wald. (kein Witz).
    Allmählich wirds mir schwindelig vor lauter Kulturvergessenheit.


    von daher:


    Choreographie stammt weder aus Korea und wurde auch nicht vom Grafen Ie von und zu Koreo erfunden, von daher es auch Choreographie/Choreografie heißt und geschrieben wird.


    Bitte tuts für mich.


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    seh ich ja jetzt erst, dass die 602er "back" sind: Phantastisch !!


    Nach Durchhören der unmaßgeblichen Soundschnipsel auf der HP: Die Crashes scheinen formidabel, das Flat mundet wunderbar, die HH scheint ebenfalls klasse, lediglich das Medium-Ride wäre zu knicken gewesen (wie aber fast alle Medium-Rides) . Ich freu mich auf Weiterungen.
    Und das Gefasel von Kohle-machen kann ich eh' nicht mehr hören: Qualität hat ihren Preis und Arbeitsplätze auch. Die kann man hier halt nicht halten, wenn man die Teller für 8,95 anbietet. Und an guten Becken kann es ohnhein nicht genug geben.


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    okay, Jessica Black ist ja nur knapp älter als Deine Tochter, von daher wir das gehypte College-Girl nicht völlig in den Boden stampfen wollen, die Originalversion selbst gehört da aber mit Sicherheit hin.


    Zu uns Wolle:


    Wieder-abermals-zum-x-ten-mal- immer-wieder: leicht, locker cremig, auf seine ganz eigene Art symphatisch-genial. Gute Laune Country und eine bezauberndes Video. Well done, aber das sag ich egentlich jedesmal zu deinen Sachen.
    Kein Song von Dir,der mir nicht ein Lächeln entlockt. Danke dafür.


    So, und nun gleich nochmal auf der Wolle-Welle kurz abgesurft ................


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    at all:
    Allgemeine Aussagen über 20er Crash generell sind genausowenig sinnvoll, wie über Firmen etc: Der Grundsound eines Becken - das dürfte doch eine Binsenweisheit sein - ergibt sich aus der Relation Material-Größe-Dicke (zum tatsächlichen Sound kommt dann noch Anschlagstärke und Stickgröße/Stickschwere hinzu). Demgemäß gibt es 20er Crash, die sehr butterig-weich klingen und 16er, die schneidend-laut sind, alles ist möglich.


    Konkret:
    Das 20er 2002 Crash ist ein wirklich gutes Becken, wie eigentlich alles aus der 2002 Reihe. Wie gut die 2002er wirklich sind, hört man, wenn man mit diesen Tellern mal im Studio war: Die Dinger klingen einfach unheimlich rund und überraschend differenziert. Aber insbesondere die regulären Crash-Becken sind nun auch relativ starr-dicke Becken, die sich tatsächlich erst spät entwickeln, bzw. wie oben schon mal angemerkt relativ spät "aufgehen". Eigentlich stimmt das nicht ganz: Aufgehen tun die Teller schon, wie man unter Studiobedingungen hört, aber unter live Bedingungen entfaltet sich das Ding tatsächlich erst spät. Will man den vollen Sound hören, muss man schon etwas stärker hinlangen, dann aber wieder kann es passieren, dass für die konkrete Musik das Ding wirklich etwas zu heftig ist. Beim 18er Crash ist es da aber auch nicht besser: Das spricht zwar etwas schneller an, aber auch hier findet die volle Soundentwicklung erst ab einer gewissen Intensität der Dengelei an. Für mich ist das 20er eigentlich sogar eine Spur dynamischer als das 18er.


    Fazit: Wer ein klassisches Rockbecken sucht, welches man bei mittlerer bis großer Lautstärke bedienen will, ist beim 20er 20002 gut bedient. Wer es aber filigraner mag, mehr dynamisch und eine Musik spielt, die sich in allen Lautstärkebereichen bewegt, sollte mit seiner Karawane weiterziehen oder aber bei der gleichen Oase noch etwas länger nach Wasser graben: Das im Sinne der obigen Definition imho beste 20er Becken aller Zeiten gibts gleich beim netten Beduinen im Nachbarzelt: 20er Paiste Dark Energy.
    Aber auch hier gilt: Es muss halt passen, so unter anderem zum Rest des Beckenwaldes. Man packt einen VollblutAraber ja auch nicht in eine Herde mit Brauereipferden.


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    Das Thema hatten wir hier schon oft:


    Es ist ein Irrglaube, zu meinen, mit leichten und dünneren Sticks auch leichter und schneller zu spielen. Dickere und schwerere Stickes sind oftmals besser zu kontrollieren, haben einen besseren und gleichmäßigereren Rebound.
    Aber insgesamt gibt es weder Vorteile von leichten und schwereren Sticks, weil beides relatives Humgehampel ist: Passend müssen sie sein. Der fredstarter hat einfach zu lang die zu leichten Stickes gespielt.


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    Ich hol heute abend die "Live and Dangerous" raus (obwohl GM dort nicht vertreten) und meine Gary Moore Scheiben, werde Stunden bei Youtube verbringen und mich besaufen.


    Phil wech, Gary wech. Lizzy ist erst jetzt endgültig tot. Tscha, so gehts.


    Also ich hab jetzt noch so ca. 15 Namen auf meiner Liste, wenn die jetzt auch noch bald die Löffel abgeben, ist mein CD-Schrank bald nur noch nen Mausoleum und Einkäufe bei Saturn und Amazon nehmen sich bald aus wie Erkundungsfahrten nach Abu Simbel.


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    Fazit imho:


    Das Delite ist einfach einer der besten, wohlklingensten und schönsten Sets, die jemals das Licht der Welt erblickt haben.
    Das Force 3007 ein solides und gutes Set mit ordentlichen Preis-Leistungsverhältnis.


    Das Delite ist ein Mercedes SL, das Force ein Ford Focus.


    alles ford
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    die ganze Fragestellung ist Unsinn, solange keiner den Begriff Musik definiert.
    Für die allgemeinste und zugleich nutzloseste Defintion (gewillkürte und organisierte Erzeugung von Schallimpulsen) mag der Soundschnipsel allerdings durchaus reichen.


    Im übrigen dürfte es zweifelhaftes Kennzeichen der Neuzeit sein, dass 14jährige deutlich schwerer zu schocken sind als deren Eltern.


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