ZitatOriginal von 00Schneider
Steht alles da:
http://de.wikipedia.org/wiki/G…sonderheiten_im_Kaufrecht
Gefahrenübergang findet in dem Fall mit Übergabe an das Versandunternehmen statt.
Attentione !!!!!!!!!
Der Artikel in Wikipedia ist teilweise übelst irreführend (spart er doch die wichtigste Voraussetzung der Leistungsgefahr, nämlich das Verschulden bei der Stückschuld eben im Gegensatz zur Gattungsschuld aus). Außerdem bitte nicht die rechtlichen Regeln der Nichtleistung mit denen der Schlechtleistung (mangelbehaftete Ware, Gewährleistungsrechte) durcheinanderschmeißen.
Im Zweifelsfall doch bitte in die gelben Seiten gucken unter R.
See