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machen wollen, bzw. wir wollen den Komponist des Originalsongs nicht um Erlaubnis fragen (die wir dann eh nicht bekommen werden).Benutzerinformationen überspringen
Boogie-Man
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Boogie-Man
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die nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen wollen

Kommentar von meinen neuen Nachbarn, wenn ich auf meinem Edrum übe.....
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ollie« (22. November 2004, 15:18)
Zitat
Original von worf
In einem Webangebot fand ich folgenden (für uns günstigen) Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“
Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »worf« (22. November 2004, 17:45)
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Zitat
Original von worf
Ich habe im Internet herumgesucht und auch schon die GEMA angeschrieben um herauszufinden wie viele Takte eines bestehenden Originalsongs in eine Neukomposition wandern können, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.
Von der GEMA kam bisher noch keine Antwort.
Zitat
Meine Mail an die GEMA:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Musiker im Hobbybereich interessiert mich das Thema: „Einfügen von Notenfolgen/Takten aus Originalwerken“. Ich habe versucht mich im Internet zu diesem Thema schlau zu machen, aber irgendwie widerspricht sich hier jede Seite… die eine Seite sagt nein, die nächste Seite wieder ja und wieder andere Seiten geben (unterschiedliche) Taktlängen an, die ohne Gema-Gebühr in bestehende Werke eingefügt werden können.
Ich, als Bürger dieses Landes, habe nicht vor gegen Gesetze zu verstoßen und möchte mich daher, bevor ich an meinem Stück weiterkomponiere, bei Ihnen Informieren wie viele Takte von Originalwerken bei Einfügen in Neuwerke zulässig sind.
In meinem Fall handelt es sich um einen Refrain (in Melodie und Text) eines bestehenden Werkes, den ich in meiner Komposition verwenden möchte. Die Strophe ist natürlich abgeändert. Der Refrain wird drei- bis viermal in diesem Stück vorkommen. Ich habe die Takte des Refrains mal ausgezählt und komme auf 4 Takte (in 4/4) pro Refrain, zusammen also 12 bzw. 16 Takte.
In einem Webangebot fand ich folgenden Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“ Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).
Somit wäre, theoretisch, mein Einfügen des Refrains in mein neues Stück ja rechtens. Um ganz sicher zu gehen interessiert mich Ihre Einschätzung.
Des Weiteren interessiert mich, ob ich eine Genehmigung des (noch Lebenden) Komponisten des Originalwerks benötige um seinen Refrain in mein Werk einzubinden.
Mit der Bitte um schnelle Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Christian E.
Zitat
Die Antwort der GEMA:
Sehr geehrter Herr E.,
entgegen allen anders lautenden Ansichten und Gerüchten entscheidet über die Frage, ob die Verwendung eines Ausschnitts aus einem geschützten Musikwerk in einem neuen Musikwerk genehmigungspflichtig ist oder nicht, nur die Erkennbarkeit des verwendeten Ausschnitts. Unabhängig von der konkreten Länge des Abschnitts (in Noten oder Takten) ist immer dann, wenn erkennbar ein Teil eines geschützten Werkes in einem neuen Werk verwendet wird, eine Genehmigung der Urheber des Originalwerks einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Th.
GEMA - Musikdienst