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worf

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1

Montag, 22. November 2004, 13:36

GEMA bzw. wie viele Takte eines Originalsongs darf man in einer Neukomposition verarbeiten?

Hallo zusammen,

derzeit sind wir mal wieder dran, neues Songmaterial zu komponieren und zu texten.
Nun kam unser Basser auf eine sehr witzige Idee... er spielte uns den Refrain eines Bestehenden Liedes vor und meinte den könnte man doch in unseren neuen Song einbauen... allerdings mit einem vollkommen anderen Text. Soll alles sehr zynisch werden und die Aussage im Refrain in vollkommenen Gegensatz zur Strophe werden.

Nun ist aber das Problem, das wir ja nicht unbedingt die GEMA bzw. den anderen Komponisten "reich" ;) machen wollen, bzw. wir wollen den Komponist des Originalsongs nicht um Erlaubnis fragen (die wir dann eh nicht bekommen werden).

Ich habe im Internet herumgesucht und auch schon die GEMA angeschrieben um herauszufinden wie viele Takte eines bestehenden Originalsongs in eine Neukomposition wandern können, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.

Von der GEMA kam bisher noch keine Antwort.
Viele Seiten, die ich im Internet gefunden habe, widersprechen sich aber bei dieser Thematik.

In einem Webangebot fand ich folgenden (für uns günstigen) Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“
Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).

Da der Refrain, den wir einfügen wollen, 4 Takte besitzt und wir diesen 3-4 mal wiederholen wollen, was ja dann 12 bzw. 16 Takten entspricht, wäre, theoretisch, mein Einfügen des Refrains in unserem neues Stück ja rechtens.

Des Weiteren wäre es Interessant ob wir den (noch lebenden) Komponisten um Erlaubnis bitten müssen, wenn wir seinen Refrain verwenden.

Was meint Ihr dazu?

Gruß
Christian

Marcus

Boogie-Man

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2

Montag, 22. November 2004, 13:52

Die Frage ist doch eher, inwiefern du das ganze kommerziell verwenden willst. In deinem Proberaum darfst du machen, was du willst, bei Auftritten zahlt meist der veranstalter die GEMA, wo ist also das Problem?
Stell dir vor, ihr würdet nur covern...
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worf

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3

Montag, 22. November 2004, 14:02

@Marcus,

soweit, so gut... also haben wir das GEMA-Problem vom Hals...
aber was ist mit dem Komponist des Originalsongs?? Der hat doch theoretisch die Möglichkeiten uns zu verbieten seine Originalkomposition (Melodie und Text) zu benutzen, oder ist das nicht richtig...

Die oben getätigte Aussage mit dem Recht von Kleinzitaten nach §51 (1) fand ich auf einer Seite eines User der von der Erbin des Komponisten des "Maus-Songs" abgemahnt wurde, weil er eine Bush-Persiflage mit dem Maus-Song unterlegt hatte (4 sek.). Er musste den Song dann aus seinem Webangebot nehmen, bzw. aus der Bush-Persiflage wieder herausschneiden.

Da habe ich keine Lust zu, da sonst ja unser ganzer Song hinfällig wird.

Gruß
Christian

Marcus

Boogie-Man

  • »Marcus« ist männlich

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4

Montag, 22. November 2004, 14:09

Ja, is mir schon klar, dass es da irgendwann Ärger geben kann!

Die Frage lautet aber nach wie vor:
Willst du das Ding auf CD pressen und verkaufen oder anderweitig damit Kohle machen, oder wird es wohl eher im Proberaum bzw. bei Liveauftritten performed? Man sollte schleisslich nicht päpstlicher als der Papst himself sein...
music is the best

worf

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5

Montag, 22. November 2004, 14:19

Das Teil soll mal Live gespielt werden und vielleicht auch auf eine CD drauf... worauf wir aber verzichten, wenn es dann einfacher zu handeln ist...

Wenn wir es auf CD "pressen" dann ist die Gefahr natürlich weitaus größer, dass der Song irgendwann einmal - und sei es nur durch einen dummen Zufall - vom Originalkomponist entdeckt wird...

Wir können uns mit dem Song natürlich durchmogeln, bis wir vielleicht mal Post bekommen... aber besser wäre es doch, gleich von Anfang an zu wissen was denn kommen kann bzw. ob überhaupt etwas kommen kann.
Wir sind ja allesamt rechtschaffene Bürger in der Band :D :D die nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen wollen ;) :D

Was noch zu beachten ist… das Teil ist weltweit geschützt… habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich um die Titelmelodie einer Kinderfernsehserie die weltweit ausgestrahlt wird... also ähnlich wie der "Maus-Song"

Gruß
Christian

Antonia

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6

Montag, 22. November 2004, 14:31

Also ich meine ich habe mal was von 4 Takten gehört, irgendwo mal was von 8 Takten gelesen! 16 sind es glaube ich nicht.

Auf der GEMA Seite steht (aber unter anderem Zusammenhang):

Melodienschutz
Im Bereich der Musik gilt der sogenannte Melodienschutz, worunter zu verstehen ist, dass eine Melodie nicht erkennbar einem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt werden darf. Die Rechtsprechung versteht dabei unter "Melodie" eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt. Es ist daher unerheblich, ob z.B. nur ein Takt oder vier oder sieben Takte einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden. Die GEMA besteht deswegen auf einer Genehmigung des Originalurhebers bzw. des Verlegers.

http://www.gema.de/kunden/information_se…hige_bear.shtml

Gruss

Antonia
Schöne Grüße von dem Boxer, der Seilspringübungen in seiner Wohnung macht. 8) Kommentar von meinen neuen Nachbarn, wenn ich auf meinem Edrum übe.....
(Versuche mein Podest jetzt an meine neue Wohnung mit Holzfussboden anzupassen und es noch etwas besser vom Boden zu entkoppeln) :whistling:

SchlagSebi

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7

Montag, 22. November 2004, 14:56

Anzumerken ist auch, dass Schlagzeugbeats, -grooves, -fills nicht urheberrechtlich geschützt sind und ungehindert verwendet werden dürfen.

Gruß

Ollie

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8

Montag, 22. November 2004, 15:16

Mal was grundsätzliches... die GEMA ist überhaupt nicht euer Problem. Die kümmert sich darum, dass Veranstalter, Radiosender Geld für das Spielen von Stücken bezahlen, dass dann (im Idealfall) an die Komponisten und Texter wieder ausgeschüttet wird.

Was ihr machen wollt, ist, ein Stück aus nem anderen Song benutzen. Dass für solcherlei Angelegenheiten die Gema zuständig ist wohl eines der größten Märchen der Musik(er)branche.
Laut Gesetz müsstet ihr euch eine schriftliche Zusage des Rechteinhabers des Songs besorgen, der euch den Song quasi zur Benutzung freigibt. Wer nu genau die Rechte an dem Song besitzt ist im allgemeinen nicht so einfach, eine Anfrage an die Plattenfirma der betreffenden Band funktioniert aber meist, da die das dann an entsprechende stellen durchreichen.

Die Frage die sich aber als erstes Stellt ist, in welchem Umfang wird der Song publik. Schlägt das Ding ein wie ne Bombe und ihr habt euch vorher nicht gekümmert - Arschkarte. Wirds ein Albumsong (1000 Kopien) und ihr vertickt das bei Konzerten - kümmert keine Sau.

Es is sicher nicht verkehrt sich auch in sonem Fall abzusicher, die Plattenfirmen sind da eigentlich immer recht kooperativ (zumindest ist es mir bis jetzt immer so gegangen (SONY)).

REINHAUN!

PS: Ach so.. eine konkrete Taktzahl oder Zeitangabe gibt es nicht!!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ollie« (22. November 2004, 15:18)


00Schneider

Kompetenz: Personifizierte Suchmaschine

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9

Montag, 22. November 2004, 16:50

RE: GEMA bzw. wie viele Takte eines Originalsongs darf man in einer Neukomposition verarbeiten?

Zitat

Original von worf
In einem Webangebot fand ich folgenden (für uns günstigen) Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“
Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).

Ich denke mal das gilt nur für Ausschnitte auf dem Original.

Dein Problem ist nicht die GEMA, sondern das Urheberrecht. Covern darf man, aber wenn das Original verändert werden soll bedarf es der Zustimmung des Urheberrechtseigentümers.

Schon wenn du nur ein Thema aus 8 Noten oder weniger hernimmst und daraus was machst, brauchst du ne Zustimmung. Mit Takten oder Zeiten hat das nichts zu tun.
Einer will immer mehr.

worf

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10

Montag, 22. November 2004, 17:45

Ok, dann danke ich mal allen Schreibern...
scheint so, als kommen wir nicht drum herum den Urheber um Erlaubnis zu fragen :D :D

Sollte noch jemand eine andere Idee haben, nur her damit...

Danke an alle...

Gruß
Christian

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »worf« (22. November 2004, 17:45)


worf

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11

Dienstag, 7. Dezember 2004, 15:55

RE: GEMA bzw. wie viele Takte eines Originalsongs darf man in einer Neukomposition verarbeiten?

Zitat

Original von worf
Ich habe im Internet herumgesucht und auch schon die GEMA angeschrieben um herauszufinden wie viele Takte eines bestehenden Originalsongs in eine Neukomposition wandern können, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.

Von der GEMA kam bisher noch keine Antwort.


Heute habe ich von der GEMA eine Antwort erhalten, die wohl für alle recht interessant sein könnte...

Zitat

Meine Mail an die GEMA:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Musiker im Hobbybereich interessiert mich das Thema: „Einfügen von Notenfolgen/Takten aus Originalwerken“. Ich habe versucht mich im Internet zu diesem Thema schlau zu machen, aber irgendwie widerspricht sich hier jede Seite… die eine Seite sagt nein, die nächste Seite wieder ja und wieder andere Seiten geben (unterschiedliche) Taktlängen an, die ohne Gema-Gebühr in bestehende Werke eingefügt werden können.

Ich, als Bürger dieses Landes, habe nicht vor gegen Gesetze zu verstoßen und möchte mich daher, bevor ich an meinem Stück weiterkomponiere, bei Ihnen Informieren wie viele Takte von Originalwerken bei Einfügen in Neuwerke zulässig sind.

In meinem Fall handelt es sich um einen Refrain (in Melodie und Text) eines bestehenden Werkes, den ich in meiner Komposition verwenden möchte. Die Strophe ist natürlich abgeändert. Der Refrain wird drei- bis viermal in diesem Stück vorkommen. Ich habe die Takte des Refrains mal ausgezählt und komme auf 4 Takte (in 4/4) pro Refrain, zusammen also 12 bzw. 16 Takte.

In einem Webangebot fand ich folgenden Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“ Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).

Somit wäre, theoretisch, mein Einfügen des Refrains in mein neues Stück ja rechtens. Um ganz sicher zu gehen interessiert mich Ihre Einschätzung.

Des Weiteren interessiert mich, ob ich eine Genehmigung des (noch Lebenden) Komponisten des Originalwerks benötige um seinen Refrain in mein Werk einzubinden.

Mit der Bitte um schnelle Antwort verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Christian E.


Zitat

Die Antwort der GEMA:

Sehr geehrter Herr E.,

entgegen allen anders lautenden Ansichten und Gerüchten entscheidet über die Frage, ob die Verwendung eines Ausschnitts aus einem geschützten Musikwerk in einem neuen Musikwerk genehmigungspflichtig ist oder nicht, nur die Erkennbarkeit des verwendeten Ausschnitts. Unabhängig von der konkreten Länge des Abschnitts (in Noten oder Takten) ist immer dann, wenn erkennbar ein Teil eines geschützten Werkes in einem neuen Werk verwendet wird, eine Genehmigung der Urheber des Originalwerks einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Th.
GEMA - Musikdienst