Versicherungs Frage

  • Also,Freunde von mir haben letztens auf dem Weg zu nem Gig ihr Auto geschrottet.
    Das Equipment(Becken,Snare,Fußmaschine,Gitarre,Mikros,Verstärkertopteil,Monitorbox,Autoradio etc)
    wollte der Abschleppdienst mit ner Spedition schicken.
    Nun ist diese Ladung verschwunden.
    Weiß hier jemand wie das nun Versicherungstechnisch aussieht,oder wo ich Informationen dazu bekommen kann?



    Und noch ne Frage:
    Wieviel Geld kostet es sich Becken,Snare und Fußmaschine zu leihen,Beispielsweise wöchentlich?
    Das kann man doch auch bei der Versicherung geltend machen.

  • Hallo,


    wer will was von wem woraus?


    Ob da irgendwer versichert ist, ist erst einmal zweitrangig. Entscheidend ist, wer mit wem was vereinbart hat und wer folglich letztendlich verantwortlich ist. Ob derjenige dann eine Versicherung (welcher Art auch immer hat), ist demjenigen sein Problem.


    Was die Miete vom Gerät kostet, sagt der Vermieter. Einfach mal anfragen.


    Gruß,
    Jürgen

  • Thema Versicherung:


    Jetzt bleibt natürlich die Frage: Hatte die Spedition schon die "Ware" in Obhut? Wenn ja, dann ist sie nachweislich auf dem Transportweg in Verlust geraten (Fehlabladung etc.) Da der Auftraggeber für den Transport wohl der Abschleppdienst war, haftet die Spedition gegenüber dem Abschleppdienst, und zwar mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) nach HGB/ADSp (Allg. Deutsche Spediteursbedingungen), das entspricht in etwa 10 EUR pro kg BRUTTO (also inkl. der Verpackung!) Diese Haftung ist per Gesetz geregelt, da gibts keine Ausreden!


    Also so gesagt: Das Gewicht aller Teile, die verloren gegangen sind mal 10. Sagen wir mal einfach heraus alles zusammen hat 200 kg gewogen --> 2000,00 Euro. Waren die Sachen allerdings mehr wert (und davon gehe ich aus...), dann haben deine Freunde leider Pech, ES SEI DENN es wurde eine Transportversicherung (von Absender bis Anlieferung beim Empfänger - sog. "Haus-Haus-Versicherung") über den gesamten Wert der Teile eingedeckt, was ich jetzt aber auch bezweifle...wer zahlt schon gern die Prämie, nicht? Wenn doch: Gut für sie.


    Das ist zumindest die HaftungsHÖCHSTgrenze, die die Spedition dem Abschleppunternehmen "schuldet"....das Geld müsst ihr euch vom Abschlepper dann wiederholen.


    Thema Instrumente leihen:
    Hier mal schauen: http://www.drums-direkt.de
    oder gleich anrufen: 06107/99 00 99
    ;)


    Bitte, gerne, danke....


    Gruß
    sd

  • Wie ist die Sachlage, wenn ich meine Instrumente versichert hätte? Meine greift z.B. wenn die Instrumente aus dem Auto geklaut werden.

  • Zitat

    Original von ipo
    Wie ist die Sachlage, wenn ich meine Instrumente versichert hätte? Meine greift z.B. wenn die Instrumente aus dem Auto geklaut werden.


    Da mache ich jetzt mal Angabe ohne Gewähr, aber ich hatte mich mal mit einem Versicherungsmakler unterhalten, der sich auf Instrumente spezialisiert hat. Und ich meine, dass Versicherungen für Instrumente gegen alles versichert werden (Feuer, Wasser, Diebstahl usw.) Aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher, meine mich aber zu erinnern, dass das zumindest mal für den Proberaum gilt. Aber ich denke auch dass die KfZ-Versicherung (Teil-/Vollkasko) Diebstähle aus dem Auto abdeckt. Am besten nochmal nachfragen...Ist natürlich interessant für Leute, die öfter mal ihr Zeug mit dem Auto zum Gig karren. Und wer fährt schon gern gleich nach Hause....bei Freibier bleibt die Karre stehen :D

  • Vorab: Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler.


    Zur Angelegenheit mit der Spedition verweise ich auf die Aussage von Savagedrums.


    Wenn es eine Instrumentenversicherung gibt, wird der Schaden ersetzt. Zumindest kann ich das von dem Versicherer behaupten, den ich im Angebot habe. Dieser Versicherer bietet eine Allgefahrendeckung an. Da sind sogar solche Vorfälle wie z.B. Instrument nach einem Auftritt vergessen versichert.
    Ausschlüsse gibt es nur wenige.


    Wenn nicht, müsste wie von Savagedrums beschrieben verfahren werden.


    Grundsätzlich zahlt die KFZ-Versicherung was Diebstahl von Instrumenten usw. betrifft nichts. Musikinstrumente gehören nicht zur Teile-Liste eines KFZ.


    Es gibt Hausratversicherungen, die über einen erweiterten Diebstahlschutz verfügen. Der greift aber auch nur im abgeschlossenen Kofferraum und oft nur bis zu gewisssen Höchstgrenzen bsp. 1200 Euro.


    Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausrat decken diesen Schaden jedoch nicht ab.


    Die spezielle Instrumentenversicherung versichert Instrumente, die aus einem KFZ gestohlen wurden unter folgenden Bedingungen:


    – in einem ständig beaufsichtigten Kraftfahrzeug


    oder


    – in einem fest umschlossenen und allseits verschlossenen Kraftfahrzeug und der Versicherungsnehmer weist zusätzlich nach, dass der Schaden tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eingetreten ist.


    Bei weiteren Fragen PN....

  • Danke schonmal für die vielen Antworten.


    Das Problem ist,das die Jungs zu vertrauensseelig waren.
    Es gibt keine Liste über die Dinge die auf der Palette waren.
    Angeblich hat der Abschlepptyp alles fotografiert,bevor er es eingepackt hat.


    Eine Instrumentenversicherung gibt es auch nicht.
    Jetzt sind sie ja erstmal in der Beweispflicht,welche Gegenstände sich wirklich auf der Palette befunden haben.
    Außerdem gibt es Dinge mit persönlichem Wert,wie Cassetten und Accessoires und andere Dinge die sich im Auto befanden(Auto ist Totalschaden).


    Der Abschlepptyp hatte die Ware einer Spedition übergeben und die hat sie dann an eine andere Spedition weitergeleitet.
    Also war sie quasi in Obhut der Spedition und die müsste dann doch haften.


    Mit10€ pro kg Ware wird es sicher schwer an neues/gebrauchtes Equipment zu kommen.

  • Hallo,


    Versicherung hin oder her, entscheidend ist, wer mit wem welchen Vertrag geschlossen hat oder gegebenenfalls aus Delikt haftet. Das lässt sich anhand der rudimentären Angaben nicht klären. Geht zum Anwalt! Der kann das auseinanderdröseln und weiß dann, wie man einigermaßen effektiv vorgehen kann. Ansonsten wird es nur unnötig kompliziert.


    Wer hat denn die Sachen dem Abschleppunternehmer mit welcher Vereinbarung übergeben/überlassen? Es ist für Euch ziemlich uninteressant, ob und wieviel der Abschleppunternehmer von der Spedition bekommt, denn das ist nicht Euer Anspruch.


    Möglicherweise haftet Ihr noch untereinander.


    Und Versicherungen zahlen nur, wenn sie professionell angegangen werden.


    Was persönliche Werte betrifft, ist das allerdings traurig und wird es auch bleiben. Dafür gibt es keinen Ersatz.


    Gruß,
    Jürgen


  • Wichtig noch: Der Vertrag, den der Abschlepper mit der Versicherung geschlossen hat, war mit Sicherheit auf Basis "unfrei". Das heißt, dass man an den Abschlepper sowieso nicht rankommt, das Transportrisiko (und die Transportkosten) enden mit Übergabe an die Sped.


    Ergo muss ich meine Aussage etwas korrigieren, somit haftet der Spediteur euch gegenüber. Desweiteren müsste dem Spediteur eigentlich eine Ladeliste gegeben worden sein, allerdings werden da keine Details der einzelnen Instrumente draufstehen.


    Am besten ist da jetzt ein Anwalt. Und wie gesagt: Wenn keine Transportversicherung bestand, könnt ihr mit einer Entschädigung von ca. 10 Euro pro kg rechnen. Besorgt euch also den Frachtbrief, denn es zählt das Gewicht, dass DA draufsteht.


    MfG
    sd

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