Unterrichtsgebühren - zwischen Markt, Moral und Sachzwängen

  • Danke für den Tip Sven. Kurze Frage dazu: Wie machst du das bei den Verträgen?
    Machst du Jahres oder Halbjahresverträge?


    Nimmst du dann 36/2=18 Unterrichtsstunden in den Vertrag?


    Wenn ich mich recht erinnere gibt es in der ersten Jahreshälfte mehr Unterrichtsfreie Tage, als in der Zweiten.
    Wie handhabst du das?



    Grüße,
    Stephan

  • Im Vertrag steht, dass es sich um ein Jahresentgelt zu 12 Monatsraten handelt. Kündigen kann man immer zum 1.2. oder 1.9.


    PS: Das mit den mehr oder weniger Stunden im ersten oder zweiten Halbjahr ist bei der Regelung beinahe nebensächlich. Ich denke, niemand wird sich beklagen, da in den meisten Fällen über das vereinbarte Pensum hinaus unterrichtet wird.

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

    Einmal editiert, zuletzt von drumsandbeats ()

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