Ist doch eine klare Ansage des Lehrers!
Für jeden - auch für Androgen-gesteuerte Bis-4-Zähler - verständlich.
Natürlich hätte der Lehrer streng genommen einen rechtswissenschaftlich präzisen Vortrag über landes- und kommunalrechtliche Haftungsregelungen halten müssen, garniert mit Fallbeispielen für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz und Mutwilligkeit, weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel an der internen Hausordnung ausräumen müssen, Vorüberlegungen über deren Relevanz gegenüber nicht Geschäftsfähigen und die Grenzen der Aufsichtspflicht anwesenden Lehrpersonals vorangestellt.
Davon abgesehen, dass der Rest der Band zwischenzeitlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Tuba gepinkelt und mit Notenpulten gefochten hätte, ist der Zweck des Fingerzeigs - Reflexion der Beweggründe, warum man mit fremdem Eigentum verantwortungsvoll umgehen sollte - durch ein prägnantes "Wer kaputtmacht, muss dafür gradestehen" jedenfalls erreicht.
Ich nehme nämlich an, ein Vertragsschluß zur außerordentlichen Haftungsübernahme war gar nicht geplant.