Equipmentsäuberung nach Proberaumbrand

  • Ich hole das mal aus aktuellem Anlass vor.

    Wir habe fast 1:1 das gleiche Problem wie der Threadstarter. Ausser, dass es bei uns in der Elektrofirma eines ehemaligen Stadtbrandinspektor gebrannt hat. Kann man sich nicht ausdenken... Mutmaßlich keine Brandstiftung, Proberaum und Equipment von 20 Leuten muss gereinigt werden, natürlich haben wir keine Inventarversicherung... Wie ist der Fall des Threadstarters ausgegangen? Hat jemand Erfahrungen aus einem ähnlichen Fall. Können wir dann die Firma bei technischem Defekt/leichter Fahrlässigkeit belangen? Das kann natürlich nur ein Fach-RA seriös beantworten, aber wie gesagt, wenn jemand einen konkreten gleich gelagerten Fall hatte, ließen sich daraus vielleicht ein Paar Dos and Don'ts ableiten... :wacko:

  • Hallo,


    1. jeder Fall ist anders.

    2. Wenn man jemand in Haftung nehmen will, sollte man Beweissicherung betreiben, also nicht erst wischen und dann fotografieren. Wenn der in Haftung zu Nehmende versichert ist, heißt das bei größeren Beträgen eher, dass dessen Versicherung jemanden schicken wird, der sich das ansehen wird. Der ist natürlich parteiisch. Daher sollte man das, was der macht, im Zweifel auch machen.

    3. Brandstiftung ist auch in fahrlässiger Begehung sogar strafbar. Das heißt zivilrechtlich unerlaubte Handlung (oder Unterlassung) und damit gibt es theoretisch einen Schadensersatzanspruch.

    4. Schadensersatzrecht ist Gegenstand jedes Jurastudiums, das sollte auch (und gerade) der Anwalt um die Ecke ebenfalls beherrschen. Fachanwalt für Brandschadensrecht gibt es meines Wissens noch nicht. Eventuell helfen Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten. Aber grundsätzlich sollte das jeder können.

    5. Bevor man mit der Gegenseite (Versicherung, Unternehmer usw.) spricht, sollte man seinen Rechtsberater konsultieren. Was man vorher blöd verplappert und möglicherweise gar noch zugesagt hat, bekommt man nachher schlecht wieder weg.

    6. Portokasse prüfen. Was ist die Sache tatsächlich wert? Was kann man als Risikokapital investieren?

    Vor Gericht und auf hoher See ist man nur in Gottes Hand.


    Grüße

    Jürgen

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