Democd im internet

  • Hallo zusammen!


    Meine Coverband hat vor kurzem eine DemoCD aufgenommen und jetzt würden wir die gern auf die Homepage stellen. Wie ist das mit der Gema?
    Ein Freund hat mir erzählt er stellt die Lieder auf Youtube weil die an die Gema zahlen. Ich hätte gern einen Zusammenschnitt von unseren 7 Lieder
    je 30 Sekunden online gestellt.


    Stimmt das mit Youtube?


    MFG
    Kope

  • Wenn eure Band nicht von der GEMA vertreten wird (was bei Demo-CDs die Regel ist), kann euch die GEMA egal sein. Natürlich kann man Demos bei Youtube hochladen.

    "life is lowly anonymity [...] tell me, who wouldn't give their lives for such a soapbox to die behind?" (Circle Takes the Square - Kill the Switch)


    Wer nicht am öffentlichen Leben teilhaben möchte, ist nicht nur unambitioniert, sondern nutzlos. (τόν τε μηδὲν τῶνδε μετέχοντα οὐκ ἀπράγμονα, ἀλλ᾽ ἀχρεῖον νομίζομεν) (Thukydides)


    https://old.reddit.com/u/sorachan_ (lest, und ihr sollt erleuchtet werden)


    https://soradru.ms/wiki (fickt "nicht relevant genug", bitte auch als soziales Netzwerk nutzen)

  • Wenn eure Band nicht von der GEMA vertreten wird (was bei Demo-CDs die Regel ist), kann euch die GEMA egal sein. Natürlich kann man Demos bei Youtube hochladen.


    6, setzen - Thema verfehlt. Im Launchpost steht "Coverband".


    Wenn ihr jeweils den Namen des Urhebers angebt (also den Bandnamen), sollte das kein Problem sein. Das schlimmste was passieren kann ist, dass die Videos auf YT von der GEMA gesperrt werden. Solang ihr das Zeug nicht monetarisiert (damit Geld verdient) habt ihr rein rechtlich wenig Schwierigkeiten.


    Mir ist bereits aufgefallen, dass Videos, in denen originale Studioaufnahmen verarbeitet wurden, eher gesperrt werden als nachgespieltes Zeug.
    Covern heißt ja im Prinzip sowieso, fremde Musik auf die eigene Art und Weise zu interpretieren. Da sich dann rein theoretisch ein paar Sachen ändern (und wenns nur Gitarrensounds und Gesang ist) relativiert sich das dann irgendwie etwas.
    Solang immer schön dazu geschrieben / gesagt wird, von wem das Stück eigentlich stammt, das nachgespielt wird, ist das weniger ein Problem.


    Genaueres können die hier anwesenden Juristen und alten Hasen sicherlich sagen ...

  • Zitat

    Wenn ihr jeweils den Namen des Urhebers angebt (also den Bandnamen), sollte das kein Problem sein. Das schlimmste was passieren kann ist, dass die Videos auf YT von der GEMA gesperrt werden. Solang ihr das Zeug nicht monetarisiert (damit Geld verdient) habt ihr rein rechtlich wenig Schwierigkeiten.

    Bist du dir da sicher? Ich kann mich nicht vorstellen, dass der kommerzielle Aspekt Voraussetzung für Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bildet, die (so meine ich) auch ohne diesen realisiert werden können. Denn das Urheberrecht ist verletzt, egal ob ich Geld damit verdiene oder nicht. Ich kann ja auch keine CD kaufen, diese vervielfältigen und dann kostenlos verteilen. Dem Urheber kann durch solches Vorgehen ja dennoch ein finanzieller Schaden entstehen.


    Evtl. könnte man zwar mit der Länge (30 Sek) dagegen argumentieren, doch Google brachte mir diesbez auch folgendes:

    Zitat

    Für die Nutzung eines Musikwerkes kommt es weiterhin nicht darauf an, wie lang das verwendete Stück ist, die Rechtsprechung hat selbst für ganz kurze Sequenzen Werkqualität nach § 2 UrhG angenommen.

    Quelle



    Weiß dahingehend aber auch nicht, wie sehr die in der Rechtsverfolgung hinterher sind und ob die das von Band-Bekanntheit oder vom Gewerbe-Aspekt abhängig machen...


    Gerne lasse ich mich berichtigen, bin auf dem Gema-Gebiet offen gesagt auch nicht richtig fit.


  • 6, setzen - Thema verfehlt. Im Launchpost steht "Coverband".

    Autsch, das hab ich vorhin echt überlesen *in die Ecke setz und schäm* ._.

    "life is lowly anonymity [...] tell me, who wouldn't give their lives for such a soapbox to die behind?" (Circle Takes the Square - Kill the Switch)


    Wer nicht am öffentlichen Leben teilhaben möchte, ist nicht nur unambitioniert, sondern nutzlos. (τόν τε μηδὲν τῶνδε μετέχοντα οὐκ ἀπράγμονα, ἀλλ᾽ ἀχρεῖον νομίζομεν) (Thukydides)


    https://old.reddit.com/u/sorachan_ (lest, und ihr sollt erleuchtet werden)


    https://soradru.ms/wiki (fickt "nicht relevant genug", bitte auch als soziales Netzwerk nutzen)

  • 6, setzen - Thema verfehlt. [...] Solang immer schön dazu geschrieben / gesagt wird, von wem das Stück eigentlich stammt, das nachgespielt wird, ist das weniger ein Problem.


    5(-), setzen - Thema nur oberflächlich angekratzt.


    Das Thema ist aber wirklich unübersichtlich und unterliegt einem dauernden Wandel. Wurde noch 2005 von einer "Jagd auf Coverbands mit Musikbeispielen auf der Website" durch die Gema berichtet, konnte man 2009 nachlesen, dass bei Drittanbietern gehostete, eigene Videos "vorerst" als gebührenfrei angesehen werden. Momentan findet man auf den ersten Blick nur die Vergütungssätze VR-W I (PDF), da würde man sich mal wieder etwas weniger Dschungel wünschen. Die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Gema und Youtube tragen auch nicht gerade zur Entwirrung bei.


    Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Bezirksdirektion der Gema. Suchen und anrufen ist der beste Tipp.


    BTW:
    Die Gema sperrt keine Videos, das ist ein von Google verbreitetes Missverständnis.
    Wenn man ein Werk erheblich ändert, benötigt man dazu das Einverständnis des Urhebers.
    Die Monetarisierung spielt bei Gebührenpflicht nur eine Rolle für die Höhe der Gebühren.
    Die Nennung des Urhebers ist für die Gebührenentstehung unerheblich.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Worauf ich mit der Monetarisierung hinaus wollte war, dass es wesentlich kritischer wird, wenn man mit fremder Musik direkt Geld verdient. Lädt man einfach nur mal eine komplett selbst eingespielte Coverversion hoch, juckt das keinen. Dafür gibts unzählige Beispiele. Zumindest bei Livemitschnitten.


    Außerdem braucht man sich nur mal ansehen, was es alles für "inoffizielle Grauzonen" gibt, die auch so gut wie jedem egal sind.
    Coverbands auf privaten Feiern z.B., die richtig Kohle kriegen. Da zahlt keiner GEMA. Wie viele Kneiper keine Gebühren zahlen und trotzdem Bands spielen lassen, die - auf welche Art auch immer - covern, weiß ich nicht, aber es sind sicher einige.


    Ich würde die "Demos" im Zweifel unter Verschluss halten und nur potenziellen "Kunden" in die Hand drücken - also nicht veröffentlichen.


    Veröffentlichen würde ich da eher in guter Qualität mitgeschnittene Livevideos. Da sieht man eh besser, wie ihr das Zeug rüberbringt und wie die Leute drauf reagieren.


    Mit Nennung des Urhebers war gemeint, dass man nicht indirekt behauptet, das Stück wäre von einem selbst. Gibt man das Werk als sein eigenes aus (nennt den Urheber nicht) ist man definitiv schlechter dran.
    Ich hab schon ein paar Bands gesehen, die zum Spaß mal einen Britney Spears Song oder ähnlichen Müll komplett umkrempeln und auf ihre Weise interpretierten und dafür keinen Cent gezahlt haben.


    Wenn die Gema die Videos nicht sperrt, tut es eben ein Auftragnehmer der Gema. Ist doch egal ... Drahtzieher ist die Gema.
    Die Arbeit würde sich sonst keiner machen, denn die Gema verdient mit dem Urheberrechtsschutz Geld, kein anderer. Zwielichte Anwaltskanzleien mahnen z.B. ab und verdienen damit ihr Geld, die würden keine Videos sperren, um mit Nachdruck zu zeigen, dass sie nicht zum Spaß existieren.

  • Die Aussage "habt ihr rein rechtlich wenig Schwierigkeiten" bleibt dennoch falsch, beispielhaft mal hier (Zahlen mögen evtl. veraltet sein.)
    Wenn überhaupt, sei mindestens zu sagen "Ist nicht erlaubt, wird aber selten verfolgt".


    Denn auch wenn ein Gesetz nicht bis zum Maximum exekutiert wird, behält es seine Gültigkeit.
    Jeder kann auf eigenes Risiko hin handeln, doch Ratschläge zu geben, die das Gegenteil der rechtlichen Lage vermuten lassen, halte ich für gefährlich und fahrlässig gegenüber dem Thread-Opener. Jemand meint „der wird schon Ahnung haben" und hat dann wenig später Post, denn (wie du ja selbst sagst) "Anwaltskanzleien mahnen ab und verdienen damit ihr Geld". Dann darf man erstmal zum eigenen Anwalt rennen, damit der das alles prüft und man keine überzogenen Forderungen begleichen muss. Unnötig zu erwähnen, dass niemand die Kosten für den eigenen Anwalt ersetzt.

    5 Mal editiert, zuletzt von C-b-z ()

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