Hmm, also ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und mag mich durchaus irren, aber es ist es ja so, dass bei allen Haftpflichtansprüchen IRGEND eine Art von Verschulden einer Person vorliegen muss (ausgenommen Gefährdungshaftung, wenn ich mich richtig erinnere, die aber hier NICHT anwendbar sein dürfte), also (grobe) Fahrlässigkeit, (bedingter) Vorsatz etc.
Das meinte ich mit obigen Beispielen.
Und ist es denn wirklich so, dass DS1 haften würde, wenn z. B. jemand ihn besucht, im Wohnzimmer Anlauf nimmt, volles Rohr mit dem Kopp gegen seine Wohnzimmerwand springt und sich dabei verletzt? Ich bezweifle das.
Das ist zwar sicher überspitzt gezeichnet, aber wäre der Sache nach doch gleich zu beurteilen, wie wenn jemand eine sorgfältig gebaute und gepflegte, ausgeleuchtete und von mir aus noch mit Handlauf versehene Treppe runterspringt (wie von DS1 beschrieben). Da soll er haften für? Mit welcher Begründung?
Ein Ölfleck auf dem Boden ist da was ganz anderes, das ist klar.