Es ist zu unterscheiden zwischen Bundes- oder Landesbeamten und bei den Landesbeamten nach den jeweiligen Regelungen. Offiziell.
Aber warum machst du es dir so schwer, Guido?
Denn - sad but true - inoffiziell dürfte dein Gesetz sein, was dein Vorgesetzter will ... isn´t it?
"Natürlich haben Sie gesetzlich Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub, Herr Reichert!" - Aber wehe du nimmst ihn in Anspruch! Dann wäre doch bestimmt Achterbahn, oder?
Frag doch mal deine Personalstelle oder deinen Chef, was er gerne hätte und das gibst du ihm dann.
Oder verdienst du mit Musik so viel, dass das zu deinen Dienstbezügen in (aus Sicht deines Dienstherren) besorniserregendem Verhältnis steht? Ggf. Glückwunsch dazu!