In der Schweiz [dort mit deutlich schärferen Auflagen] und in Frankreich wird in Sachen Lautstärke bei Konzerten schon länger so vorgegangen.
Einige Künstler treten seitdem in der Schweiz nicht mehr auf. Die für Deutschland vorgesehene Begrenzung liegt bei 99 dB LEQ.
Zum Thema DIN Norm:
ZitatEine DIN-Norm ist zunächst einmal „nur“ eine technische Regel, sie entfaltet nach herrschender Rechtssprechung die Vermutungswirkung, eine anerkannte Regel der Technik zu sein. Sie ist also kein Gesetz, und derzeit verhängt auch keine Behörde Bußgelder, wenn der Beurteilungspegel überschritten wird. Ihre rechtliche Relevanz entfaltet sie durch das Schadensersatzrecht.
ZitatVor Gericht wird üblicherweise um ein Schmerzensgeld in der Größenordnung von 5000,- Euro gestritten, ab und an lässt auch die Krankenkasse feststellen, dass der Beklagte für erfolgte und künftige Behandlungskosten aufzukommen hat.
ZitatDie Rechtssprechung siedelt auch bei einem Gehörschaden die Verkehrssicherungspflicht klar beim Veranstalter und ggf. beim Hallenbetreiber an. Diese sollten auf jeden Fall eine normgerechte Messung durchführen oder durchführen lassen, andernfalls haben sie sowohl bei berechtigten als auch bei unberechtigten Ansprüchen sehr geringe Chancen. Eine gewisse Mißbrauchsanfälligkeit ist dabei nicht von der Hand zu weisen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass solche Angelegenheiten inzwischen meist per Vergleich bereinigt werden.
ZitatDer Grenzwert für den Beurteilungspegel Lr liegt bei 99dB, bezogen auf eine Beurteilungsdauer Tr von 2 Stunden. Durch den Zeitzuschlag entsteht eine Dosisbeschränkung:
1 Stunde - 102 dB
2 Stunden - 99 dB
4 Stunden - 96 dB
8 Stunden - 93 dB
ZitatDer Beurteilungspegel ist für den maßgeblichen Immissionsort zu bilden, dies ist der Hörerplatz, an dem der höchste Schalldruckpegel erwartet wird.
Ich hatte am Mischpult bei Club Gigs von diversen englischen und skandinavischen Punk / Heavy / Crossover Bands schon gute 115 dB zeitweise anliegen. Solche Sachen wirds mit der Zeit nicht mehr geben.