Leise hat auch bisher keiner behauptet.
Eine DIN Norm ist auch kein Gesetzt. Schrub ich vorher auch schon.
Und auch gegen Gesetze kann man verstoßen. Wo kein Kläger...
Es wird darauf rauslaufen:
Der Veranstalter hat zu garantieren das bei seiner Veranstaltung entsprechende Grenzwerte nicht überschritten werden. Dabei sind Musiker, Techniker etc entsprechend einzuweisen und das ganze ist möglichst auch noch mit geeignetem Messequipment zu protokollieren um bei etwaigen Klagen etwas in der Hand zu haben.
Nachwirkung wird das mittelfristig auf die Art der Beschallung haben. Die Boxen werden eher hoch über das Publikum geflogen [wie bei großen Konzerten eigentlich immer] und eben nicht direkt vor die Nase der ersten Reihen.
Wer zu laut ist wird unter Umständen nicht gebucht, darf den Gig nicht anfangen oder zu Ende spielen. Inwiefern das eintreffen wird ist natürlich reine Vermutung.
Spätestens wenn die ersten Veranstalter verklagt wurden werden sich aber einige rühren.
Und wie gesagt mit 99 dB LEQ kann man schon laut und druckvoll musizieren..