Vorab: Ich schildere persönliche Meinung und Erfahrungen.
Wie bereits gesagt: Eine GbR muss man nicht hochoffiziell gründen.
In dem Moment, wo eine Personenmehrheit (also mehr als eine Person ;)) wirtschaftlich aktiv wird,
existiert eine GbR. Und ja: Ein Auftritt gegen noch so wenig Geld ist in diesem Sinne "wirtschaftliche
Aktivität".
Vorteil: Das geht automatisch ohne etwas zu tun. Benötigt kein Grundkapital.
Nachteil: Die GbR Mitglieder haften mit ihrem Privatvermögen proportional nach Köpfen. Es sei denn die
GbR gibt sich einen GbR-Vertrag und regelt in diesem eine andere Verteilung. In einem solchen Vertrag
kann auch geregelt werden, wer die GbR nach außen vertreten darf (Auftritte ausmachen, Gagen kassieren etc).
Ist dies nicht geregelt kann jedes Mitglieder (=Gesellschafter) der GbR die GbR nach außen vertreten. Zum Beispiel
auch einen Auftritt mit 10.000 € Gage und Konventionalstrafe in gleicher Höhe unterschreiben zu einem Termin,
an dem alle anderen GbR Mitglieder gar nicht auftreten können. Oder derjenige der sich erbarmt hat, die Steuererklärung
zu machen bescheisst das Finanzamt. Oder...
Wenn Umsatzsteuer von der GbR bei der Rechnungsstellung erhoben/einbehalten wird, muss diese natürlich an das
Finanzamt abgeführt werden. Oder aber der erhobenen Umsatzsteuer stehen verausgabte Umsatzsteuer entgegen,
die dann natürlich verrechnet werden. Mit Kleinunternehmerregelung bis hat man bei der Umsatzsteuer
ein Wahlrecht. Dafür müssen im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 € Umsatz gemacht
werden. Man kann natürlich auch Umsatzsteuer ausweisen in seinen Rechnungen und abführen. Dann ist man aber in jedem
Fall 5 Jahre daran gebunden und kommt nicht so schnell aus der Nummer raus. Es ist in jedem Fall ein gewisser Aufwand damit
verbunden, insbesondere wenn man monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen durchführen muss.
Gewinne und Verluste der GbR werden nach dem Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Mitglieder verteilt und müssen
dann von diesen bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Band nimmt 10.000 € ein, gibt 2.000 € aus und besteht
aus 4 Mitgliedern die gleich gewichtet sind, dann muss jedes Mitglied 2.000 € als Einnahme aus der GbR versteuern. Jedes
Mitglied kann dann noch Fahrtkosten zu Proben und Auftritten, Telefon und natürlich Instrumente und Verschleissartikel
ansetzen bzw. den Einnahmen gegenüberstellen um die Belastung zu drücken.
Was durchaus Sinn machen kann, ist die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG). Hier braucht
es kein großes Grundkapital wie bei einer GmbH. Trotzdem ist man bzgl. der Haftung deutlich besser abgesichert. Allerdings
ist das Ganze in Gründung und Administration doch deutlich aufwändiger. Da bleibt Beratung und Beurkundung durch Notar
nicht aus. Ich habe das mal bei einer Band mitgemacht die ich "betreue". Das ist initial schon Aufwand aber in der Band sind
auch Musiker unterwegs die von den Einkünften leben (sogenannte Profis ;)) und die Band macht durchaus etwas Umsatz im Jahr.
3 von 9 Musikern in der Band sind Gesellschafter und einer ist vertretungsberechtigter Geschäftsführer. Alle Musiker stellen
pro Auftritt an die UG eine Rechnung. Die Anforderungen an die Buchführung sind hier durchaus anders/höher als bei einer
GbR.
Persönliche Meinung:
Auf der sichereren Seite ist man definitiv mit einer haftungsbeschränkten UG. Den Aufwand (alleine die Notarkosten...) mögen
einige als unangemessen betrachten. Wer aber mal mitbekommen hat, wie eine GbR bzw. die einzelnen Mitglieder auf die
Nase gefallen sind, der wird da eventuell anders herangehen. Natürlich sticht das Argument, dass bei kaum Gagen sich das nicht
rechnet. Aber wenn man das Risiko mit in Betracht zieht, dass es einem durch Verschulden eines anderen GbR-Mitglied an das eigene
Ersparte gehen kann.