Hallo Leute,
es wurde ja schon öfters über Lautstärken und so diskutiert, ich möchte hier jedoch einen besonderen Fall besprechen, der mir seit Jahren einfach gegen den Strich geht.
Bei uns im Landkreis Weilheim-Schongau wird eine hausgemachte Verordnung durchgezogen, die in Stichpunkten wie folgt aussieht:
- 95 dB A bewertet dürfen im Stundenmittel AM LAUTESTEN zugänglichen Punkt für das Publikum nicht überschritten werden
- Messverfahren ähnlich wie bei der europäischen 99 dB Variante aber eben bezogen auf eine Stunde Messzeitraum.
- das ganze gilt nur für elektrisch verstärkte Musik
- das soll die Besucher schützen
- Zuwiderhandlung wird drakonisch bestraft. Veranstalter zahlen immer wieder selbst bei Besucherzahlen von nur 30 Personen 4-stellige Strafen. "Mehrfachtäter" werden auch bei Überschreitung um nur 1 dB gnadenlos bestraft.
Die ganze Normierung kam aus meiner Sicht aus völlig schwachsinnigen Überlegungen einer eingesetzten "Fachkommission" (z.B. Stadtträte, Gesundheitsbeauftrage des Arbeitsschutzes...) zustande.
Ich behaupte:
- eine Livebandveranstaltung in kleinen Clubs ist damit je nach Musikrichtung undurchführbar oder mit einem Aufwand, der nicht mehr bezahlt werden kann (z.B. Verglasung der Band)
- Veranstalter reagieren bereits und veranstalten einfach nichts mehr --> Kultursterben
Ich möchte:
- Wissen, was Ihr davon haltet (vielleicht bin ja nur ich zu dumm, das alles als gut und recht zu sehen)
- Wissen, ob man dagegen gerichtlich vorgehen kann und WIE GENAU, hier wären also durchaus Juristen gefragt (Jurist also Hobbytontechniker oder Tontechniker als Hobbyjurist)?