Volle Zustimmung zum DS1-Posting!
Ich weiß ich nicht, ob obiger Beschwerdeführer sich zurecht beklagt oder nicht. Falls nein, ist sein Verhalten schäbig, falls ja, ist es doch nur gut, wenn er seine Trommelkollegen warnt. Anmelden und so einen Beitrag posten wirkt allerdings nicht sehr vertrauenserweckend.
Doch genau so wenig vertrauenserwecknd ist die Mittec-Homepage. Es wurde ja bereits auf das fehlende Impressum hingewiesen. Ein Impressum ist kein Gefallen des Pagebetreibers und sein Fehlen auch kein Kavaliersdelikt. Die Veröffentlichung ist eine Pflicht des Pagebetreibers. Wenn mir im geschäftlichen Umgang einer nicht sagt, wer er ist, so ist das ein absolutes k.o.-Kriterium.
Seit 2002 werden dem Betreiber einer Website im Interesse des Verbraucherschutzes verschärfte Informationspflichten gegenüber dem Internetuser auferlegt. Wesentlicher verpflichtend vorzuhaltender Inhalt ist das Impressum (auch Anbieterkennzeichnung genannt). Hier hat der Betreiber offen zu legen, wer er ist und wie man ihn erreicht. Das gilt zwar vor allem für Rechtsbeziehungen, die über das Internet zustande kommen (vorwiegend also kommerzielle Verträge – Fernabsatz), trifft aber auch diejenigen, die lediglich ein Informations- und Kommunikationsangebot ins Internet stellen. Aber schon, wenn Werbung oder Partnerprogramme (wie z.Bsp. amazon.de) zum Inhalt gehören, handelt es sich um ein kommerzielles Angebot, das die umfangreichere gesetzliche Impressumspflicht auslöst.
Aus dem Artikel "Rechtsfragen der Homepage-Gestaltung", Dieter Carmesin, Hamburg
Und NACH einer Bestellung in einer Antwortmail die AGBs zusenden ist weder profesionell noch vertrauenswürdig. Ich will Mige nichts Böses, denn ich habe dazu überhaupt keinen Grund, aber er würde sich viele Zweifel ersparen, wenn er ein geschäftsübliches Verhalten pflegen würde.
fwdrums