Alles anzeigenich hätte da dann doch mal eine Frage zum Recht.
Es ist so, dass ich von Urheberrecht nur rudimentäre Kenntnisse besitze.
Demnach benötigt man für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken
grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers. Ist diese nicht erteilt, so hat dieser Ansprüche
gegenüber dem Störer.
Hat sich da etwas geändert?
imho:
für rein private nicht komerzielle verwendung, soweit ich weiss bei privatpersonen kein problem.
ZITAT: Hat sich da was geändert?
Mm....hhh ,Recht haben oder Recht bekommen, Einschätzungen etc.?
l.g.
p.s. imho dürfte doch kein problem sein, mal ne probe mit fehlenden oder weggeschalteten drummer, etwas neues gejammtes
aufzunehmen, wie schon vorgeschlagen.
das hat auch den vorteil, man muss sich nicht selber fragen, ob man sich ein playalongtes Stück, vielleicht auch aus versehen doch "MIT" anhört,
mal nur zur Orientierung, oder auch nur um herausragend anders in der Kategorie, Ideenreichtum zu glänzen.
Ich mein da kommt man nicht in Konflikt - die frage hab ich ins "original" Mit (sind ja meist im netz vorhanden) reingehört oder nicht,
Will sollte ich das - vielleicht.
Ob mit oder ohne angebotenen klick wäre auch zu überlegen.
Schwierig manche Dinge zu beurteilen.
Btw. Am Rande, Leider das Leben wird imho gefühlt, in allen Lebensbereichen zunehmend komplizierte und aufwändiger, unnötiger zeitraubend, und verdammt schnelllebig.

