... Für Schulen gibt es keinen Rahmenvertrag, sondern Gesetze wie z.B. § 52 UrhG bzw. einen Pauschalvertrag, der aber für jede Veranstaltung/Aufführung abgeschlossen werden muss ...
aktuell weiß ich das nicht, aber min. bis 2006 gab es diesen Pauschalvertrag zwischen Kultusministerium und GEMA für einen Großteil der Schulveranstaltungen, zumindest in Baden-Württemberg, das war sogar so komfortabel, daß nicht mal ein Musikfolgebogen ausgefüllt werden mußte.