“Einfach Rausschmeißen” ist eher nicht drin. Wir hatten vor einigen Jahren schon mal eine ähnliche Situation wegen einem anderen Thema, bei der seine Ansage war, dass wenn die Band in irgendeiner Weise in der Besetzung aufhören sollte, dass er als Hauptsongwriter uns anderen dann in der Konsequenz die weitere Verwendung seiner Songs und des Bandnamens untersagen würde.
Woraufhin wir anderen uns hingesetzt haben und uns doch nochmal mit ihm zusammengerauft haben. Die Aussicht, dass es dann erst mal mit seiner Band aus wäre, hatte ihn wohl doch zum umdenken bewegt, wir sind nach der Aussprache damals dann eine ganze Zeit lang wieder ziemlich gut miteinander klar gekommen.
Nur nehmen eben jene Spannungen die letzten Monate aus meiner Sicht wieder stark zu, vor allem halt zum Thema Proberaum, aber auch was das Songwriting betrifft… Das Ende vom Lied wäre dann aber das Ende der Band und ein Neustart bei fast null.
Kann er die Verwendung der Songs untersagen?
Wenn die Songs schon einmal "öffentlich aufgeführt wurden" gelten sie als veröffentlicht.
Sie 1:1 zu spielen (also covern), kann er euch nicht verbieten. Jedoch hat er Anspruch auf ein Honorar (welches er aber bei euch einfordern und eintreiben muss, wenn die Songs nicht bei der GEMA geschützt sind)
Beim Bandnamen könnte es anders aussehen, aber mit solch einem Typen hätte ich schon keine Lust Musik zu machen