Vielen Dank für die vielen Informationen.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich richtig verstanden habe, deshalb noch eine kurze Frage:
Wenn ich Tonmaterial bei der GEMA gemeldeter Künstler veröffentliche (egal ob gecovert oder die Originalaufnahme), muss ich GEMA-Gebühren zahlen, also Lizenzen erwerben. Will ich diese Musik in Kombination mit bewegten Bildern (selbst erstellt) publik machen, muss ich neben dem Erwerb der Tonlizenzen auch den Autor um Erlaubnis bitten, ob dessen Musik mit meinem Video in Zusammenhang stehen darf.
Jetzt zu Youtube. Wie ist die Lage, wenn ich statt eines Videos einen schwarzen Bildschirm verwende? Hier steht ja mehrfach, dass Youtube pauschal GEMA-Gebühren abführen würde. Befreit mich das nur von der Zahlung, wenn ich selbst als GEMA-Mitglied meine eigenen Lieder bei Youtube veröffentliche, oder ist das auch für Werke anderer Künstler (ohne Zahlung von zusätzlichen Gebühren) erlaubt? Falls letzteres der Fall wäre, ist es dann nicht möglich die Demo-Lieder seiner Coverband bei Youtube hochzuladen und dann auf der eigenen Homepage zu verlinken? Die GEMA-Gebühren würde (man beachte den Konjunktiv) ja dann pauschal Youtube übernehmen. Das wäre allerdings vermutlich nur rechtens, wenn man auf der eigenen Homepage keinen Verkauf betreibt, dafür würden ja andere Sätze gelten, die von YT nicht abgedeckt sind.
Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Schöne Grüße
Andreas


