Flamadiddle: Ich glaube dein Account ist gehackt worden. Da würde ich mal nach gucken ![]()
Zur Sache kann ich nichts sagen, da ich wohl zu denen gehöre, die mit der Art des Drummings nichts anfangen können. Macht aber nichts.
Flamadiddle: Ich glaube dein Account ist gehackt worden. Da würde ich mal nach gucken ![]()
Zur Sache kann ich nichts sagen, da ich wohl zu denen gehöre, die mit der Art des Drummings nichts anfangen können. Macht aber nichts.
ZitatOriginal von sau edel
...noch überhaupt leute vor der bühne sehn.
Also ich hab einen gesehen ("where is my friend?") ![]()
Ich finde das rockt. Passt doch eigentlich alles zusammen. 80er-Rock-Poserband. Auch wenn es euer (Ex-)Sänger vllt. ein wenig übertreibt.
Schlagzeug klingt auch gut.
Bleibt dran Jungs, da kann noch was draus werden :]
Fazit: Cool.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Dein Beispiel bezog sich ja in der Hauptsache auf die Versteuerung von Konzertkarten. Was mich persönlich interessiert, ist die Versteuerung der Künstlergage (wenn man denn hier von Künstlern sprechen kann). Dazu schreibst du:
ZitatOriginal von Player
Seine Leistung an den Veranstalter kann daher unabhängig von dem für die Veranstaltung selbst anzuwendenden Steuersatz ermäßigt zu besteuern sein. Hier ist einzig entscheidend, was der ausündende Künstler für eine Leistung erbringt.
Daher kann ich keine pauschale Aussage machen, ob der ermäßigte Steuersatz zum tragen kommt, oder eben nicht. Es ist hier im Einzelfall zu entscheiden, ob § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG einschlägig ist oder nicht.
Und genau das ist der springende Punkt: Es gibt keine pauschalen, einheitlichen Regelungen für Coverbands, zumindest keine, die man selber gefahrlos anwenden kann.
Nirgends ist festgelegt welche Kriterien a) bis e) zu erfüllen sind, um welchen Steuersatz veranschlagen zu müssen.
Deshalb schrieb ich, dass nach mir bekannten Urteilen zur Klärung dieses Bestandes Sachverständiger eingesetzt wurden, die eben auch das Qualitätsniveau begutachteten.
Deshalb nochmal die Frage ob jemand mit der eigenen Kapelle diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat.
Im drumsonly Flyer gibt es ein "DSS Floortom RIMS-System incl. STT Beine". Das kostet 59€ für 16" und 69€ für 18". (Link habe ich auf die Schnelle keinen gefunden) Ob das alle deine Anforderungen bestens erfüllt, weiß ich nicht.
MfG
Korki
Bin gerade irgendwie auf eure Homepage gestoßen. Ich muss schon sagen, ganz großes Kino, ehrlich. Abgesehen vom Informationsgehalt eine der coolsten Pages, die ich gesehen habe. Auch wenn es da nicht viel zu lesen gibt, was da steht ist schön zum schmunzeln.
Die Demos finde ich auch gelungen. Obwohl es mich an irgendwas (-wen) erinnert, klingt das alles sehr eigenständig. Weitermachen.
e: Nach Durchhören aller Lieder weiß ich es: Eine Fusion aus Wir sind Helden und Cardigans ![]()
Die ganze Geschichte entwickelt sich ja zu einer wirklich interessanten Thematik.
Wichtig für die Entscheidung ob 7% oder 19% ist natürlich die Art der Musik. Falls es sich bei der Band des Themenstarters um eine Coverband handelt (vllt sogar Tanz- und Unterhaltungsmusik) würde ich auch fast empfehlen den normalen Steuersatz zuveranschlagen.
Rechtlich gesehen können sich zwar prinzipiell auch Bands aus diesem Genre des verminderten Satzes bedienen, das liegt aber leider nicht im Ermessen der Band selber. Man darf sich also nicht einfach aussuchen, welchen Steuersatz man bevorzugt.
Wie schon geschrieben wurde, gilt als Rechtfertigung für die 7% die künstlerische Tätigkeit. Dafür reicht es aber nicht zu sagen man mache Kunst und covere höchst künstlerisch. Im Zweifel bestellt das FA einen Musikprofessor, der die Veranstaltung der Band begutachtet. Um dann die 7% zu rechtfertigen, müssen bestimmte Faktoren erfüllt sein, wie Kreativität, eigene Show, eigene Arrangements, usw.
Viel interessanter ist aber, dass Kunst eigentlich ja nicht direkt definierbar ist. Deshalb gilt als weiteres Kriterium tatsächlich das musikalische Qualitätsniveau der Band und besonders auch der Einzelmusiker. Hier wird auf "hochentwickelte manuelle Geschicklichkeit, Tongebung, rhythmische Genauigkeit, Sauberkeit der Intonation," usw. und im Ensemblezusammenspiel auf "Präzision im Zusammenspiel, Artikulation sowie Phantasie und Prägnanz bei der Darbietung improvisiertert Teile" etc. geachtet.
Man muss also entprechende Fähigkeiten haben, um überhaupt als Künstler (im Covergenre!) durchzugehen und damit den verminderten Steuersatz begründen zu können.
Deshalb würde mich tatsächlich auch interessieren (ich glaube es wurde hier schon mal gefragt), wieviel Prozent ihr mit euren Coverbands veranschlagt. Falls ihr 7% nehmt: Ohne Rücksprache mit dem FA? Oder nach schriftlicher Begründung? Oder habt ihr tatsächlich einem Sachverständiger vorgespielt?
(Ausserdem wäre interessant zu wissen, wer die Brötchen des Sachverständigers bezahlt.)
Noch mal zurück: Der Tipp von Venga2 ist deshalb soo verkehrt gar nicht, wenn auch nicht differenziert genug. Aus dem Internet und vom Finanzamtsachbearbeiter ist meist nur zu erfahren, dass man als Band 19% oder 7% nehmen muss, 7% wenn die dargebotene Leistung künstlerisch ist. Ich vermute, dass Venga2 hauptsächlich darauf hinweisen wollte, dass man sich eben nicht leichtfertig für den verminderten Satz entscheiden soll, weil die Nachzahlung der Differenz schnell folgen kann, und die dann aus eigener Tasche.
ZitatOriginal von innos
Gibt es eine kostenlose Lese- oder "Hörprobe"?
Aber ja doch:
Hier gibt es eine als pdf.
@renttuk: Oh, sorry. Dann hatte ich dich wohl falsch verstanden. ![]()
Er meint, dass Qualität seinen Preis hat.
Cool!
Irgendetwas schien mir beim Hören aber nicht so recht zu passen oder unrund zu sein. Ich weiß aber nicht was es ist, oder ob es überhaupt existiert. Ich fühle mich so ambivalent ![]()
Gefällt mir aber insgesamt wirklich gut, schön getrommelt und euer Sänger hat eine super Stimme. Eine ähnliche kommt mir aus einem anderen musikalischen Kontext bekannt vor, wahrscheinlich hat mich das ein wenig verwundert.
Daumen hoch.
ZitatOriginal von Tama
Der Spielt glaub ich nen 5/8tel!
Ich vermute, dass dein Lehrer keinen 5/8 Takt meinte, sondern dass er den Beckenrhythmus mit 5 Achtelnoten auf der Kuppe spielen würde.
Z.B. je eine Achtel-Kuppe auf die 1, die 2, die 3, die 3und und die 4und.
Alles andere wäre reine Spekulation.
es sei dir verziehen :]
Naja, den Zustrand des Beckens in der Überschrift als gut zu bezeichnen ist schon recht nah an "unbegreiflich", oder?
ZitatOriginal von Alex_69
Korki:
Ich sehe da bei 3e eine Bass Note. Im ersten Takt?
Ich glaube wir benutzen verschiedene Bezeichnungen. Wie schon mal geschrieben zähle ich:
Eineunda Zeieunda...
also 1 1e 1un 1da | 2 2e 2un 2da...
Die Bass die du auf die 3. Zählzeit gesetzt hast gehört meinem Gehör nach eine Sechzehntel später, also auf die 3e.
Die Bass auf der 4. Sechzehntel der 3. Zählzeit (3da) kann ich dagegen nicht richtig hören. Könnte aber auch an den PC-Boxen liegen, so dass ich die Existenz nicht ausschließen will.
Zitat
Was mir aber auffällt ist, dass es einige Künstler gibt, die live manchmal alles
andere spielen, als auf der Platte (ohh... CD!).
Deswegen höre ich mir meistens auch Liveversionen von Liedern an, die wir ins Programm aufnehmen. Als Coverband muss man meiner Meinung nach die Lieder nicht 1:1 von CD nachspielen. Charakteristische Elemente spielt man nach, Anderes darf man gerne interessanter bzw. livetauglicher gestalten.
Trotzdem kann es sinnvoll sein oder Spaß machen die Originale rauszuhören und rauszuschreiben. Schaden tut es jedenfalls nicht.
Schöne Grüße
Korki
Die Idee mit dem Fußschalter scheint mir schon die beste zu sein.
Mir fiel spontan noch ein eine zweite Snare mitzuschleppen und die dann mit dem Trigger zu versehen. Vorteil: Du bist flexibler, könntest sogar jeden 2. Backbeat mit Handclap spielen o.ä.. Nachteil: Größerer Aufwand, die 2. Snare muss auch mikrofoniert werden...
ZitatOriginal von Alex_69
das mit der Bass auf 3e ist bei mir völlig untergegangen.
bei deiner Notation übrigens auch ![]()
Hallo, meiner Meinung nach geht das ganz symmetrisch mit einem 4/4 Takt in den Refrain. Zum Aufschreiben habe ich leider keine Zeit, aber mit den Anhaltspunkten kannst du ja vllt selber noch die Details raushören:
Aktzente sind auf 1, 1+ (Bass), 2+ (Snare), 3e (Bass), dann drei Sechzehntel-Snareschläge auf 4, 4e, 4+ und auf die letzte Sechtehntel des Taktes kommt der vorgezogene Einstieg in den 1. Takt des Refrains (Bass/Crash).
Fehlen eigentlich nur noch Crashes bei den Aktzenten und Bassvorschläge vor der 2+.
Das Lied kannte ich gar nicht, sehr cool.
Edit ergänzt fehlende Buchstaben und würfelt die Reihenfolge der Sätze neu.
Ich zähle die Sechzehntel übrigens so: 1 e + a | 2 e + a | 3 e + a | 4 e + a
oh, oh, nicht dass mein Geschreibsel jetzt als Kritik an deinen Erklärungen interpretiert wird. Hast ja in allem Recht. Mir ist nur die Doppelbelegung der HH aufgefallen. Vllt. sollte ich mir die Benutzung des Schlaubi-Schlumpf-Smiley auch mal angewöhnen
(war gar nicht so schwer, ist direkt neben dem Zwinkerndem)
Es müsste eigentlich tatsächlich ein Schreibfehler sein.
P.S.: Zuerst wollte ich auch helfen, aber da du das schon getan hattest, hab ich gedacht ich könnte stattdessen ein wenig stänkern :]
Vllt. steht in der Legende ja auch womit man die 2. HH aufmacht, also zischen lässt, während man mit den Füßen 1 und 2 die Bass und die andere HH tritt. Andererseits bleibt ja neben der HH schlagenden Hand noch eine weitere übrig, die im direkten Anschluss an das Spielen der Ghostnote auf der Snare die Clutch greift und das Topbecken kurzzeitig anhebt. Das Tempo des Stücks würde mich noch interessieren ![]()
Viel Spaß beim Üben.
Hoppla Bratapfel, habe gerade erst gemerkt, dass du für die Bilder ja gar nicht verantwortlich bist. Dann sei dir dein Unwissen verziehen :]
Wie du schon schriebst bedeutet Zeichen 4, also auf Bild 3, landläufig, dass man die HH offen spielen soll und auf das Plus schließt.
Dazu würde mich in diesem Fall die Bedeutung des X unter der e-Linie interessieren, das doch für gewöhnlich die getretene HH symbolisiert.
Das hieße aber hier Treten und Öffnen gleichzeitig. Oder hab ich irgendwas nicht beachtet? Könntest du, gecko, für mich dazu mal die Legende konsultieren?