Hallo,
wollte nur noch kurz in die Runde werfen, dass ein Einschreiben (auch mit Rückschein) an der rechtlichen Situation nicht wirklich was ändert. Eigentlich macht es keinen Unterschied, ob man einen Brief normal oder eben als Einschreiben verschickt, man hat dann auch nicht mehr in der Hand. Man kann zwar belegen, dass der Empfänger einen Brief von einem tatsächlich erhalten hat. Was das allerdings für ein Brief war, bzw. was da drin stand, kann man aber trotzdem nicht belegen. Da sind schon merkwürdige Behauptungen von Empfängern vorgekommen: "Ja ja, Einschreiben habe ich gekriegt, waren aber komischerweise nur Papierschnipsel drin."
Den einzigen Vorteil in einem Einschreiben sehe ich darin, dass das Ganze seriöser und dringlicher aussieht.
Zu deiner Situation: So wie sich das anhört, scheint die "Unterschlagung" ja tatsächlich nicht mutwillig zu sein, sondern Folge von Stress, Desinteresse oder reiner Faulheit zu sein. In diesem Falle muss man die Familie wohl tatsächlich nerven, um was zu erreichen.
Andererseits könnte das Verhalten der Familie auch nur Zeitschinderei sein, weil das Schlagzeug kaputt ist, weiterverliehen oder verloren wurde (etc.) und sie sich nicht trauen es dir zu sagen. Ich hoffe aber mal für dich, dass das nicht der Fall ist.
Schöne Grüße
Korki