Die ganze Geschichte entwickelt sich ja zu einer wirklich interessanten Thematik.
Wichtig für die Entscheidung ob 7% oder 19% ist natürlich die Art der Musik. Falls es sich bei der Band des Themenstarters um eine Coverband handelt (vllt sogar Tanz- und Unterhaltungsmusik) würde ich auch fast empfehlen den normalen Steuersatz zuveranschlagen.
Rechtlich gesehen können sich zwar prinzipiell auch Bands aus diesem Genre des verminderten Satzes bedienen, das liegt aber leider nicht im Ermessen der Band selber. Man darf sich also nicht einfach aussuchen, welchen Steuersatz man bevorzugt.
Wie schon geschrieben wurde, gilt als Rechtfertigung für die 7% die künstlerische Tätigkeit. Dafür reicht es aber nicht zu sagen man mache Kunst und covere höchst künstlerisch. Im Zweifel bestellt das FA einen Musikprofessor, der die Veranstaltung der Band begutachtet. Um dann die 7% zu rechtfertigen, müssen bestimmte Faktoren erfüllt sein, wie Kreativität, eigene Show, eigene Arrangements, usw.
Viel interessanter ist aber, dass Kunst eigentlich ja nicht direkt definierbar ist. Deshalb gilt als weiteres Kriterium tatsächlich das musikalische Qualitätsniveau der Band und besonders auch der Einzelmusiker. Hier wird auf "hochentwickelte manuelle Geschicklichkeit, Tongebung, rhythmische Genauigkeit, Sauberkeit der Intonation," usw. und im Ensemblezusammenspiel auf "Präzision im Zusammenspiel, Artikulation sowie Phantasie und Prägnanz bei der Darbietung improvisiertert Teile" etc. geachtet.
Man muss also entprechende Fähigkeiten haben, um überhaupt als Künstler (im Covergenre!) durchzugehen und damit den verminderten Steuersatz begründen zu können.
Deshalb würde mich tatsächlich auch interessieren (ich glaube es wurde hier schon mal gefragt), wieviel Prozent ihr mit euren Coverbands veranschlagt. Falls ihr 7% nehmt: Ohne Rücksprache mit dem FA? Oder nach schriftlicher Begründung? Oder habt ihr tatsächlich einem Sachverständiger vorgespielt?
(Ausserdem wäre interessant zu wissen, wer die Brötchen des Sachverständigers bezahlt.)
Noch mal zurück: Der Tipp von Venga2 ist deshalb soo verkehrt gar nicht, wenn auch nicht differenziert genug. Aus dem Internet und vom Finanzamtsachbearbeiter ist meist nur zu erfahren, dass man als Band 19% oder 7% nehmen muss, 7% wenn die dargebotene Leistung künstlerisch ist. Ich vermute, dass Venga2 hauptsächlich darauf hinweisen wollte, dass man sich eben nicht leichtfertig für den verminderten Satz entscheiden soll, weil die Nachzahlung der Differenz schnell folgen kann, und die dann aus eigener Tasche.