Alles anzeigenDu darfst auch mehr als 430€ einführen...
Du hast 4 Artikel gekauft für:
1- 405Euro
2- 500Euro
3- 25Euro
4- 20 Euro
-> Das 500Euro Teil übersteigt die Freigrenze (und ist nicht teilbar -> Abgaben)
-> Das 405+25Euro Teil ist exakt deine Freigrenze (keinerlei Abgaben für diese zwei Artikel)
-> Das 20Euro Teil wird mit Abgaben belegt, da die Freigrenze ja schon ausgeschöpft ist.
Ergebnis: Teile 1 und 3 sind Abgebenfrei, für Teile 2 und 4 musst du was zahlen.
Das stimmt so leider nicht (und steht auch so nicht auf der Zoll-Seite): eine Freigrenze bedeutet, dass Du bis zu eben dieser Grenze keine Abgaben zahlen musst - liegst Du drüber, bezahlst du für den vollen Betrag Abgaben. Für Dein Beispiel hiesse das, das Einfuhrabgaben auf den vollen Betrag von EUR 950 zu zahlen wären.
Das, was Du beschrieben hast, nennt sich Freibetrag - ein Freibetrag wird niemals zur Berechnung einer Abgaben- oder Steuerlast herangezogen, sondern nur der darüber hinaus gehende Betrag. Aber einen solchen Freibetrag gibt es bei der Einfuhr nicht, sondern eben nur Freigrenzen.
Die Sache mit dem "teilbar" bezieht sich im übrigen auf das reisende Ehepaar in dem Beispiel auf der Zollseite - übersetzt auf Dein Beispiel oben hieße das für den Fall, dass Du mit einer zweiten Person unterwegs bist, die selber keine Mitbringsel dabeihat: Teil 2 und 4 würden in voller Höhe mit Abgaben belegt - Teil 1+3 könnte eine Person abgabenfrei einführen. Hätte letztere Person zusätzlich noch ein Parfüm für 20EUR gekauft, dann müsste sie auch für die die vollen 450 EUR Abgaben zahlen.