Wenn ich Rechteinhaber bin, dann verklage ich doch nicht (in erster Linie) Youtube LLC, Google LLC oder Alphabet Inc.,
sondern knöpfe mir doch denjenigen vor, der das Video hochgeladen hat.
In der Praxis ist es so, dass ein Rechteinhaber Youtube auffordern kann, den Inhalt zu entfernen. Ganz wenige machen das auch. Ansonsten bekommt Dein Video einen Tag: "Urheberrecht", was bedeutet, dass Du das Video auf Deinem Kanal lassen kannst, aber nicht monetarisieren. Ob ein Urheber einen Hochlader direkt verklagen kann, weiß ich nicht (wahrscheinlich wohl schon), aber in der Praxis kommt dies nicht vor. Wenn Du bei einem Playback hunderte Videos findest, die es benutzen zum "Entlangspielen", dann kannst Du davon ausgehen, dass der Urheber dagegen nicht vorgeht. Ich weiß, all das Geseier ist für einen Rechtsanwalt schwer zu ertragen...
Aus meiner Sicht ist es am Einfachsten und Sichersten, wenn man sich die Verwendung des Werkes vom Urheber konkret abnicken lässt,
so wie es hier wohl bislang auch geschehen ist.
Ja, und das bedeutet dann in der Praxis, dass man suboptimale Konstrukte verwenden muss (was Sound und Qualität der Komposition angeht). Macht dann halt nicht so viel Spaß - mir jedenfalls nicht.