Hallo,
das Leben hat so seine Tücken, diese Klausel auch.
§ 573c I 1 BGB: "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Hier: "Die ordentliche Kündigung ist für beide Seiten spätestens am 3. Werktag für den Ablauf des nächsten Kalendermonats möglich."
Bevor jetzt jemand irregeleitet wird: die oben genannte Vorschrift ist hier höchst wahrscheinlich nicht anwendbar.
Wir sehen daran aber, wo der hier relevante Text ursprünglich herrührt. Wir sehen auch, dass ein flüchtiger Kopist diesen verwendet hat,
jedenfalls kein gewissenhafter Korinthenkacker, sonst wäre die Auslassung nicht erfolgt, welche einen kleinen logischen Bruch beinhaltet,
der durch teleologische Auslegung zu schließen ist.
Aber zur Frage:
a) Kündigung versteht man ja noch, aber was ist "ordentlich".
Nein, das ist nicht Papier nach DIN A 4 und das hat auch ansonsten mit der Form nichts zu tun (die Form ist woanders geregelt, vermutlich
im Vertrag, ansonsten auch im Gesetz). Nein, es gibt neben "ordentlich" auch "außerordentlich", also ordinär und extraordinär. Die Regelung
betrifft nur die ordinäre, die normale Kündigung, nicht die extraordinäre Kündigung, diejenige aus besonderem Grund (der wiederum im Vertrag
und Gesetz geregelt sein dürfte, zumindest dem Grunde nach).
b) Werktag: wir haben Kalendertage, das sind alle, die im Kalender so aufgeführt sind, meistens 365, auch mal 366 oder zu besonderen Anlässen
auch mal 367. Diese unterteilen sich in Werk- und Feiertage. Bei den Sonntagen ist das noch einigermaßen einfach, das sind immer Feiertage, bei
den anderen Feiertagen kennen wir das Chaos: in Bayern frei, in Hessen wird gearbeitet, ja was ist das denn nun?
Da muss man dann aufpassen, wo man oder der Vertrag oder die entscheidende Partei oder das entscheidende Objekt zuhause ist. Da könnte man
einen Aufsatz drüber schreiben.
Auch die Frage, wie das mit dem Samstag (Sonnabend) ist, das ist einen kleinen Aufsatz wert, im Gesetz wird der Samstag oft wie ein Sonntag
behandelt, viele arbeiten (werken) ja auch Samstags nicht, andererseits ist es immer noch ein Werktag, da sollte man im Zweifel auch noch mal
vertiefter nachdenken. Faustformel: innerhalb der Frist ist der Samstag ganz normaler Werktag, am Ende der Frist wird er dennoch auf den nächsten
Werktag verschoben (jedenfalls meistens, Ausnahmen bitte beachten, nämlich durch die Verwaltung gesetzte, datumsbestimmte Fristen).
Jedenfalls ist der dritte Werktag im Monat der dritte Werktag und eben nicht der dritte Kalendertag, andererseits kommen wir da gleich zum nächsten
Thema:
c) wann ist die Kündigung denn erfolgt?
Wie wir alle wissen, ist die Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung, daher ist der Empfang, also der Zugang beim Empfänger maßgeblich.
Es kommt also gar nicht so sehr auf den Abgang, sondern vielmehr auf den Zugang an und da kommen wir dank Postweg zu lustigen Diskussionen, zu
denen ich auch immer mal wieder einen Aufsatz zu lesen bekomme. Wie kommt es nur? Genau: immer wieder kommt etwas zu spät und dann geht die
Diskutiererei los.
d) Postweg?
Je nach Vertragsgestaltung oder gesetzlicher Lage kann eine Kündigung in verschiedenster Weise erfolgen. Oft wird allerdings Schriftform vereinbart.
Und noch öfter wissen die Parteien nicht, was das ist. Dank neuer Medien geht auch da die Diskussion los: meinte man tatsächlich die Schriftform oder
doch nur die Textform oder vielleicht sogar einfach nur virtuell.
Aber bevor es noch langweilig, verwirrend oder gar übelkeiterregend:
knapp zwei Monate.
Praxistipp: wenn es ganz wichtig ist:
1. Gerichtsvollzieher: teuer, aber gut
2. Einschreibebrief mit Rückschein: nicht billig, aber auch nicht schlecht
3. Hütte einfach abfackeln, Wegfall der Geschäftsgrundlage (Vorsicht: war'n Witz)!
4. Botenzustellung mit Zeuge und schriftlichem Protokoll
5. der Rest ist nichts für Perfektionisten, bestenfalls für kreative Lümmel mit Humor.
6. alles andere ist für Leute, die gerne Ärger produzieren.
Und ein aktuelles Beispiel: wenn ich heute kündigen will, so schnell wie möglich, dann muss mein Sermon bis zum 06.05. beim Empfänger sein, dann ist die Nummer mit dem 30.06. um 24 Uhr zu Ende, so dass ich am 01.07. um 0 Uhr aufatmen kann.
Grüße
Jürgen
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PS
Und nein, ein Proberaum ist kein Wohnraum, jedenfalls normalerweise nicht.