Hallöle,
der "Einbruch" als solcher ist ja kein Delikt.
Ein Einbruchdiebstahl scheidet wohl aus, da ja die B lediglich eine ihr gehörige und damit keine fremde Sache entwendet hat.
Ein Hausfriedensbruch könnte man prüfen.
Als Praktiker prüft man dann aber lieber gleich Antrags- und Privatklagedelikt. Und da wird es unterirdisch.
Dann könnte man noch Sachbeschädigung prüfen, aber wenn nichts kaputt ist und auch das Schloss keinen Schaden erlitten hat,
dann wird das auch nichts.
Vertrauensbruch würde ich jetzt nicht als Vergehen ansehen wollen, das fällt mir schwer zu subsumieren. Letztendlich wäre der
ja beidseitig verübt, das wäre dann praktisch wieder sehr interessant.
Also ich würde das Verfahren ja einstellen, aber ich bin ja auch nicht der Ankläger und noch nicht mal der Richter.
(Nein, der Verteidiger bin ich auch nicht).
Zivilrechtlich ist es schon interessanter: offenbar ist der verschlossene Raum von der WG, der A und B angehören (wer eventuell noch,
bleibt, wie Vieles, im Dunkeln), von den Mitgliedern der WG gemeinsam angemietet worden. Nach interner Vereinbarung (Gesellschaftsvertrag)
wurde er dem A überlassen. Warum der Schlüssel normalerweise frei zugänglich ist, erscheint dabei wenig sinnhaft, wir nehmen diesen logischen
Bruch einfach mal so hin. Warum sich der mal für eine Session verwendete Bass der B noch im Raum befindet, erscheint auch wenig logisch, den
hätte man ja gemäß üblichen Übungen der Praxis des Musikantenalltags einfach wieder mit nach Hause (ins Zimmer) nehmen können.
Dass der A dann anlässlich einer Festlichkeit den Schlüssel in auswärtige Verwahrung nimmt, mag man ja nachvollziehen. Dass er das innerhalb der
Gesellschaft anlässlich dort doch erfahrungsgemäß üblicher häufiger Besprechungen nicht kommuniziert hat, ist wiederum auffallend. Aber auch
dies wollen wir nicht vertiefen. Schließlich kommt offenbar anlässlich der Festlichkeit (zumindest erscheint es dem geneigten Leser mangels anderer
Erkenntnisse so) die B auf den Gedanken, mal ihren Bass zu holen, wozu wissen wiederum nur die Götter, denn Kommunikation scheint nach etwas
Würdigung der geschilderten Sachlage nicht die primäre Qualifikation der Gesellschafter zu sein. Nunmehr findet sie den Schlüssel nicht vor und
- auch sie scheint wie A eine Frau der Tat - nicht des langen Fackelns mit Fernsprechapparaten - zu sein - öffnet dann schließlich den verschlossenen
Raum mit einem mehr oder weniger geeignetem Werkzeug, um ihren Bass zu entwenden. Ob sie die Tür dann verschließt oder abschließt, bleibt
in schöner Tradition der Sachverhaltsschilderung offen. Wer überhaupt Zugang zur Tür hat, ist zwar interessant, aber ebenfalls recht offen gehalten,
so dass jegliche Spekulation erlaubt sein soll. Das fördert die zielfreie Diskussion. Nun ja, wir wissen natürlich auch gar nicht, ob B vielleicht einen
Versuch unternommen hatte, den A zu erreichen. Ob der im Ausland oder sonstwo war und sein telefonino bei sich trug oder in der finnischen Sauna
bei Elchlikör und Bärensaft lag, darüber können wir ebenso fabulieren, wie überhaupt so Einiges, wenn ich mich recht erinnere.
Folglich wäre im Falle eines Falles der Vortrag unsubstantiiert und somit entsprechend zu ergänzen, ansonsten würde die Klage abgewiesen.
So einfach ist das.
Nun kommen wir zur Moral (das Verwaltungsrecht und die Religion lassen wir mal weg, es soll ja kurzweilig und sachlich bleiben).
Wie ist das? Darf man das? Was sagt der Bauch?
Meiner sagt, dass hier etwas nicht stimmt.
Normal wäre: A hat der WG klar gemacht, dass der Raum verschlossen ist und bleibt. B hat ihren Bass bei dieser Gelegenheit an sich genommen. Thema gegessen.
Was ist hier los? Wurde nicht kommuniziert, wird aneinander vorbei geredet, ist die Kommunikation so rudimentär und missverständlich, dass es zu Missverständnissen kommen muss (die Eingangsschilderung und die Art der weiteren Streuung von kleinen Sachverhaltskörnchen unter Vernachlässigung einiger wesentlicher Gesichtspunkte deutet darauf hin) oder ist man sich einfach uneins, nach dem Motto es wird viel gefaselt, viel gesoffen (Anderes wollen wir mal lieber nicht spekulieren) und entsprechend stringent spontan unlogisch gehandelt. Das würde dann wieder Einiges erklären, nur nicht die schlechte Laune. Tja.
Und wo bleibt da die Moral?
Genau: wer wirr und lose handelt, dem's in die Hose wandelt, wer klare Texte spricht, hat auch Erfolg beim Schiedsgericht.
Grüße
Jürgen
PS
Gehst du in meinen Raum, hängst du danach am Baum.