Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    sorry Jürgen, aber du hast das Prinzip von Freiheit nicht verstanden.


    Traurig. Das Semester Rechtsphilosophie war umsonst.
    Sozusagen gemafrei oder gemeinfrei oder vielleicht auch vogelfrei.


    falsch gedacht, denn du hast dich frei entschieden Unternehmer zu sein, das gehört dazu.


    ich hab mich frei entschieden, staatlicher Dienstleister zu sein


    "Hobbymusikant" musst (Zwang!) Du da einsetzen. Da gehört es halt dazu, für die Profis einen Zettel auszufüllen.


    Ich habe neulich eine Lebendbestätigung ausgefüllt. Da vertraut der Landeswohlfahrtsverband wohl auch eher in die kriminelle Energie.
    Bei Ärzten wird in letzter Zeit auch immer mehr von Beweislastumkehr gesprochen. Da muss doch der Arzt beweisen, dass er anständig war. Zwangsweise.
    Beim Eintritt in den Staatsdienst muss man ein Führungszeugnis vorlegen. Ja, sind wir denn alle kriminell? Wo bleibt das Vertrauen?


    Ich kann es ja verstehen, dass man es nicht einsehen will, aber mal nüchtern betrachtet: wie will man es denn regeln, dass es funktioniert?


    Und nebenbei: die GEMA ist nicht staatlich, sondern privat. Es sei denn, das Semester, wo das mit den Vereinen vorkam und das, wo es um öffentlich-rechtliche Institutionen ging, waren auch für die Katz.


    Und noch etwas: Demokratie ist scheiße. Da gibt es Reformbedarf noch und nöcher. Führen wir doch alternativ die Diktatur unserer Führer Anonümus/Apfel/Gugel/Zucker/Amazonas oder die Anarchie (Faustrecht) ein! Demokratie kacken. Rechtsstaat kacken. Sozialstaat kacken. Immer kacken. Immer feste drauf geschissen.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich dachte, das sei ein beruf


    Und Du dachtest auch, dass der Angesprochene diesen ausübt?
    Wenn Du das wirklich glaubst, dann gib mir mal Deine Adresse, Du brauchst Hilfe.


    gibt es eben ein urhebergesetz neben einem eigentümergesetz


    Wo gibt es das?
    Bitte Fundstelle nennen!


    Zwang ist aber in meinen Augen unvereinbar mit Freiheit und daher gehört die GEMA in die Tonne getreten


    Freiheit ist immer gut, vor allem, wenn es meine ist. Die Freiheit von anderen beschränkt mich in meiner Freiheit. Wenn ich mit 200 durch die Stadt fahren darf, dann bin ich frei. Schränkt mich dabei jemand ein und übt am Ende noch Zwang aus, dann ist das verfassungswidrig. Abschaffung der Polizei!
    Weg mit dem Brandschutz! Ich will frei Feuer machen dürfen!
    Nieder mit dem Gartenzaun des Nachbarn! Er stört mich auf meinem Weg!
    Gerichtsvollzieher abschaffen! Ich treibe meine Forderungen demnächst ganz zwanglos ein.
    Love and Piece!
    Anna Ski!


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    die Originalen von Remo haben oben eine glänzende (verchromte) Gusskonstruktion und entweder unten auch oder unten schwarz beschichtetes Guss. Außerdem befindet sich in der Mitte ein Aufkleber (der kann bei Gebrauchtware natürlich abgefallen sein).
    Nachahmer gibt es fast nur als Dreiersystem in 6"-8"-10", die Gusskonstruktion ist oft matt-grau, Originalfelle sind aus Fernost, der Ständer hat meist keine schwarze Querstange, die Ständer sehen auch anders aus.


    Meiner Meinung nach sind Nachahmberprodukte deutlich anfälliger für Schäden aller Art, insbesondere Risse in der Gusskonstruktion.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    wenn die "normalen" Stimmschrauben nicht passen, dann frage ich mich, ob das RotoToms sind oder solche billigen Nachbauten mit irgendwelchen lustigen Extramaßen.
    Oder ist das Gewinde einfach nicht in Ordnung?


    Grüße
    Jürgen


    Mein Fuß ist schon vom Gas, derzeit stehen wichtigere Investitionen an.

    Hallo,


    die Standard-Einsteiger-Bestückung ist 14" Hi-Hat, 16" Crash, 20" Ride,
    es gibt die Spar-Variante auch noch kleiner in 13" Hi-Hat und 18" Crash-Ride


    und


    es gibt so ziemlich jede erdenkliche Individuallösung.


    Ein Grund zum Austausch besteht nicht etwa dann, wenn man von der Standard-Ware abweicht, sondern dann, wenn man mit seinem Instrumentarium
    selbst unzufrieden ist.
    Ich selbst spiele gelegentlich auf einer 13" Hi-Hat, habe aber sonst ausschließlich 14" Hi-Hats. Das geht Beides weitgehend problemlos.
    An einem Set habe ich ein 16" Crash, am anderen ein 17". Auch das geht Beides. Ein 14" wäre mir zu klein, aber das ginge notfalls auch.
    Ride in 18" ist zwar klein, solange das Becken aber nicht überfordert wird, ist es doch ausreichend.


    Jetzt die Frage: wozu das billige Gerüst und die neuen Becken?
    Kaufrausch? Kauflust? Langeweile? Zu viel Geld?


    Auf vielen kleinen Bühnen stehne kleine Drum-Sets mit zwei Toms (neben Bass Drum und Snare Drum) und drei Becken plus Hi-Hat, manchmal sogar noch weniger.
    Wenn man mehr will, darf man das. Aber nötig ist es meistens nicht.


    Grüße
    Jürgen

    Moin,


    aus der jüngeren Vergangenheit ist mir jetzt auch noch was eingefallen: Anfang des Jahres von Niederrad nach Zeilsheim: ein Pearl-DR-501-Rack plus Beckentasche mit zwei Becken und dann noch ein paar Stöcke und so ...


    ... auf dem Fahrrad natürlich. ;)


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    zu 1)
    wie bei allen Trommeln ist die Durchmesserangabe auf die Fellgröße bezogen. Auch bei RotoToms.


    zu 2)
    da habe ich eine Ahnung, aber kein Wissen. Allerdings habe ich die Schrauben an einem 10er komplett gegen die Vierkantschrauben von Pearl getauscht (in der geeigneten Länge). Die passen jedenfalls. Vermutlich passen auch alle anderen gängigen Stimmschrauben.
    Schrauben aus dem Baumarkt sind sowieso doof, die haben doch gar keinen Vierkant. Wie soll man die dann mit dem Stimmschlüssel drehen?


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ein 6er und ein 8er fehlen mir noch ...

    Hallo,


    irgendwann hatten wir auch mal eine Fahrt mit dem Sprinter und dem ganzen Kapellenequipment nebst Musikanten und Fans, na ja, also ungefähr drei Leute im Transportraum. Ging Gott sei Dank gut. Würde ich heute auch nicht mehr machen wollen.


    Scheiße, was bin ich alt geworden.


    Grüße
    Jürgen

    Moin,


    ich habe mal ein Podest, bestehend aus vier Elementen à 1 m x 0,3 m x 0,9 m in einem Polo von Offenbach nach Frankfurt gefahren.
    War illegal. Würde ich heute auch nicht mehr machen. Man wird älter, vernünftiger und so weiter.


    Grüße
    Jürgen

    Moin,


    ich frage mich auch manchmal, ob die wirre Ausdrucksweise mit nicht weniger wirrem Inhalt Satire sein soll, die ich nicht verstehe oder einfach einem wirren Geisteszustand entspricht, ich kann mir vorstellen, das manche Leute nur unnüchtern den PC bedienen, anders jedenfalls fehlt mir mittlerweile die Fantasie.


    Grüße
    Jürgen

    "Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
    (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
    (2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
    (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln. "


    Hallo,


    ich hoffe, jemand merkt, wo der Fehler liegt. Bei Detailbetrachtung sind es sogar mehrere.


    Egal:

    Ist denn die reine Speicherung von Musikdaten ueberhaupt eine Nutzung?


    Gute Frage.
    Man wird sicherlich Leute finden, die uneingeschränkt "ja" sagen werden, solche, die "nein" sagen werden und solche, die sagen werden, dass es sich zumindest eine der Nutzung notwendigerweise vorbereitende Handlung ist, welche ohne spätere Nutzung wiederum keinen Sinn ergibt.
    Das ist aber auch egal, denn bei pauschalisierender Betrachtungsweise ist es schlichtweg gleichgültig, ob über das Speichermedium tatsächlich
    a) keine Nutzungen von urheberrechtlich fremdgeschützten Werken erfolgen,
    b) nur wenige Nutzungen ... erfolgen,
    c) ganz viele Nutzungen erfolgen.
    Pauschale bleibt Pauschale. Ist wie mit den Betriebskosten im Proberaum. Ist Pauschale vereinbart, ist es egal, ob kein, mittel oder viel Strom verbruzzelt wird. Das wäre nur bei Einzelabrechnung relevant und dann kann man die Frage wieder stellen und sollte sie dann auch beantworten.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Tobi: es heißt "nächsten". Wenn man am Baum nagt, klappt es vielleicht mit der standrechtlichen Hinrichtung nicht so richtig, Ver-Becher, -berger, -bäuerchen hin oder her und das ist natürlich eine Sache, die in der Zone zwischen Sing-Ular und Plu-Ral wunderbar aufgehoben erscheint.

    Hallo,


    nach dem Transport ist vor dem Transport: der nächste ist immer der Schlimmste.


    Ansonsten ist eine halbe Stunde irgendwie keine Zeit, wenn ich mir überlege, wie lange ich für den Abbau meines bescheidenen Proberaumaufbaus gebraucht habe.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    das Ding in Schwarz habe ich zuhause, ist in der Tat das DR-1.
    Das war damals das Erste von Pearl. Das DR-503 ist die aktuelle und flexiblere Version. Von der Verarbeitung her ist das Gerüst auf dem gleichen Niveau, die Vierkantstangen und die Rundrohre sind aus Aluminium, die Verbindungsteile Eisen.
    Praktisch an dem Ding ist, dass man es zusammenklappen kann, unpraktisch ist, dass es keine Klemmen mehr dafür gibt (die Stangen sind 5 cm x 4 cm) und dass eine Höhenverstellung (das Gerüst müsste so um die 70 cm herum hoch sein) nicht gibt. Die Klemmen fassen auch nur die Pearl-Stangen (7/8") und gleich große, es gab noch etwas flexiblere Klemmen für kleinere Stangen, die sind aber sehr selten geworden.
    Es gab eine Version für 22" Bass Drum (einige 24er gehen da gerade noch so drunter), später dann auch eine breitere Version, wo zwei Fußtrommeln darunter passen und die Versionen auch für 24" Bass Drum(s).
    Danach kam (glaube ich) das DR-100, dann das abgespeckte DR-80 und das wieder aufgemotzte DR-500.


    Mit dem DR-1 und meinem Set habe ich Anfang der 1990er Jahre einige Auftritte gehabt.
    Seit Anfang der 2000er Jahre trägt es mein Übeset. Klaglos.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    was brauche ich für den Auftritt


    Ein gesundes Selbstbewusstsein und Sendungswille.


    Lampenfieber ist das Salz in der Suppe.
    Wenn man auf die Bühne geht, hat man etwas abzuliefern. Dabei ist es egal, ob man sich verspielt oder Stöcke fallen lässt,
    das Entscheidende ist, wie man mit der Situation umgeht.
    Je nach Kapelle darf das Publikum sehen, dass man Spaß hat (selbst, wenn man keinen hat), es sei denn man spielt in einer ernsten Kapelle,
    dann muss man ernst gucken. Ganz wichtig.
    Fehler meistern wir souverän mit einem müden Lächeln aus dem Mundwinkel und wenn wir richtig cool sind, spielen wir den Fehler anschließend gerade
    noch einmal, dann sieht es nach Absicht aus oder wenigstens so, dass man es kann.
    Es kann alles passieren (Tonausfall, Sänger vergisst Text, Gitarre ist verstimmt, Fell reißt ...). Ruhe bewahren und weiterspielen. The show must go on.
    Zeig einfach, dass Du die zwei Liedlein souverän trotz aller Widrigkeiten so geil herunterklopfen kannst, dass die Mädels und am besten auch die Jungs
    feucht werden. That's Rock 'n' Roll.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    für die sachlich falsche Äußerung "Abmahnanwalt" könnte man den abbot auch abmahnen lassen.
    Nebenbei ist sie ein Delikt, hierzulande wie dortzulande.
    Ehrlich gesagt, wer so uninformiert Dünnpfiff am laufenden Band produziert, dem gehört die Avatar-Unterschrift "Foren-Troll Dritter Klasse" verliehen.
    Ich bin dafür.


    Wer noch nicht mal lesen (und verstehen) kann, was direkt geschrieben steht, bei dem kann man die Frage der Geschäftsfähigkeit stellen.
    Jedenfalls bin ich ein großer Freund von Humor, ich habe sogar ein Herz für Trolle und bin durchaus kein Feind von Polemik. Hier aber wird der Sportsgeist doch reichlich strapaziert.


    Ansonsten: die Zerstörung einer CD ist Sachbeschädigung, sofern sie einem anderen gehört. Gehört sie einem selbst ist es erlaubter Gebrauch des Eigentums.
    Dabei wird zwar die unmittelbar darauf befindliche Musik zerstört, dadurch entsteht dem Urheber aber kein Nachtteil, denn für den Nachkauf bekommt er ja wieder Geld von der GEMA. Für den Fall, dass es keinen Nachkauf gäbe, hätte er das Geld für die kaputte CD schon erhalten.
    Beim Kopieren ist das anders, da wird gleichsam eine zweite CD (oder sonst ein Tonträger) hergestellt, für die eben nicht bezahlt wird. Das ist doch der wesentliche Unterschied.


    Aber Denken scheint Glückssache zu sein.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    wenn das Urheberrecht (auch) als N u t z u n g s r e c h t Eigentum im Sinne der Verfassung (sowohl als auch) darstellt und ein Urheber die Nutzung seines Werkes zur Pressung auf einer Langspielplatte erlaubt hat, dann ist das Kopieren des Inhalts (und damit des Werks des Urhebers) der Langspielplatte was? Genau! Eine unerlaubte Nutzung.
    Nach dem Eigentumsrecht muss ein Urheber grundsätzlich so etwas nicht erlauben. Nach den einschlägigen Gesetzen haben die Staaten aber Ausnahmen vorgesehen, z. B. für die Privatkopie. Diese gesetzlichen Ausnahmen schränken das Urheberrecht und damit also auch das Eigentumsrecht ein und - schwupps - haben wir die Frage der Entschädigung an der Backe.


    So einfach kann unser Recht sein, man muss es nur suchen und finden. :)


    Grüße
    Jürgen

    Moin,


    jo, falls die Sprachen nicht geläufig sind, hier noch
    Rumantsch: http://www.admin.ch/ch/r/rs/101/a26.html
    und Englisch: http://www.admin.ch/ch/e/rs/101/a26.html


    In Germanien sieht das dann so aus:
    "Das Urheberrecht ist als Nutzungsrecht "Eigentum" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 1."


    Da das Schweizer Recht nicht so weit entfernt ist, wird es nur eine Frage der Recherche sein, eine oder mehrere ähnliche Entscheidungen für das Gebiet der Eidgenossen zu finden.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich würde mir das
    1. mal in Noten aufschreiben und
    2. dann jeden Tag das Ding nur noch 5 Minuten üben und
    3. das Metronom am ersten Tag auf 60 stellen und damit die Viertelnote meinen.
    Wenn das dann gut klingt (also nicht nach dem Zufallsprinzip mal so und mal so eiert, würde ich je nachdem wie gut es klingt, das Metronom auf 63, 69 oder 80 stellen.


    Irgendwann - wenn das Tempo mal so bei 144 angelangt ist - würde ich die Notenwerte verändern von Achteltriolen auf Sechzehntelsextolen und das Metronom wieder auf 60 setzen. Sehr spannende Sache. Dann wieder weiter und auf 170 kommt man dann sowieso nicht mehr. ;)


    Ansonsten will es mir nicht in den Kopf hinein, warum alle die Rosanna bespielen wollen. Die ist doch schon bei Toto unter Vertrag und da gibt es schon Leute, die meinen, der Simon würde das nicht so richtig machen wie der Jeffrey damals, aber was soll's.


    Grüße
    Jürgen


    Edith meint, ich würde dann in den Noten noch Akzente bzw. ghost notes darstellen, sonst klingt das spannend wie Nähmaschine.

    Hallo,


    wem etwas schleierhaft ist, kann seinen Schleier heben: Stichworte: Art. 14 GG, Immaterialgüterrecht.
    Wer das nicht ermitteln will, bleibt unter dem Schleier.
    Wie der Grundstückseigentümer kann auch der Urheber mit seinem Werk verfahren, wie er will, vor allem darf er andere von seinem Eigentum ausschließen.
    Beim Urheberrecht haben wir gesetzliche Einschränkungen, etwa die Privatkopie, wo ja jeder praktisch eine fertigen kann ohne den Urheber oder sonstwen fragen zu müssen. Dafür bekommt der eine kleine Entschädigung. Dass das Ganze pauschal ablaufen muss, sollte schnell klar werden, wenn man sich den Aufwand von Einzelabrechnungen mal ernsthaft vor Augen führt.


    Zur Qualitätsfrage: auf digitalen Medien kann man - wenn man wirklich will - auch relativ gute Kopien ziehen. Wenn man dann bedenkt, dass damit die Kosten für den Kopierer steigen, dann ist zumindest dem Grunde nach eine Relativität durchaus gegeben. Wer sich über die Qualität von mp3s mokiert, der möge bitte mal seine alten Musikkassetten (falls noch vorhanden) oder mal einen Kassettenrekorder (notfalls anschaffen, gibt es gebraucht äußerst günstig) anschaffen. Irgendwie fehlt mir bei den Argumenten die Stichhaltigkeit.


    Und zum Thema: hat jetzt schon mal jemand erläutert, warum eine Diskothek für Dosenmusik weniger bezahlen soll als ein Kneipenwirt?
    Falls ja, habe ich nichts gesagt, falls nein, würde mich das mal interessieren.


    Grüße
    Jürgen
    weder Mitglied bei GEMA noch DEHOGA