Hallo,
um mal von der Moral herunter und herauf auf das geltende Recht zu kommen: Edith: danke pbu; ich hätte es naturlich noch schöner gefunden, wenn mal einer der "Saugen-ist-mein-gutes-Recht"-Fraktion das beleuchtet hätte.
kann mir jetzt jemand mal sagen, was man für einen Diebstahl der Semmel nun bekommt und was man für den Download eines Liedes bekommt (jeweils, wenn man erwischt wird und der Rechteinhaber alles investiert, was die Rechtsordnung so hergibt)?
Das mit der Vergleichbarkeit interessiert mich doch irgendwie.
Zum Straßenverkehr:
das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ist durchaus geeignet, schwere Schäden hervorzurufen. Da können selbst kleine Verfehlungen große Wirkung haben.
Einmal nicht aufgepasst (und eigentlich eine simple Ordnungswidrigkeit begangen), schon liegt der Geschädigte im Krankenhaus und hat ein paar Wochen Gips.
Das passiert weder beim Saugen noch beim Semmel klauen, jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit viel geringer.
"Augen auf bei der Berufswahl" ist ein guter Rat.
Wer heutzutage noch Komponist wird, muss wohl ziemlich bescheuert sein.
Als wirtschaftlich orientierter Mensch macht man dann entweder sein Diplom in BWL und veröffentlicht Musik, die in Diskotheken läuft (die dürfen ja nicht sterben) oder man lässt das mit der brotlosen Kunst besser sein, denn wenn dem Sauger das Zeug nicht gefällt, dann saugt er es halt nur durch und man hat die ganze Arbeit umsonst gemacht.
Im Übrigen ist es ein Unterschied, ob man mal einen über den Durst getrunken hat oder ständig beschickert herum läuft. Zwischen blütenweißem Lamm und satanischem Schmutzfink gibt es schon noch ein paar Nuancen, es soll ja sogar Geläuterte geben.
Nebenbei darf ich mal darauf hinweisen, dass bei der Strafzumessung es auch darauf ankommt, was man so erzählt und wie glaubwürdig das ist. Wer dann sagt, dass ja alle falsch parken (nehmen wir mal den erwischten Parksünder), dann kann das Ergebnis ganz anders aussehen, wie in einem Fall, wo jemand das gleich eingesehen und die Rechnung bezahlt hat.
Grüße
Jürgen