Hallo,
Exkurs Garantie und Gewährleistung:
Zunächst muss man diese Begriffe, welche der Laie meist vermischt, verwechselt etc auseinanderhalten.
In Deutschland gibt es Recht und Gesetz und da gibt es eine gesetzliche Gewährleistung. Die gilt zwischen Verkäufer und Käufer. Dabei macht es erhebliche Unterschiede, ob es sich bei den Parteien um Normalsterbliche (der Hobbymusikant) oder um Unternehmer (Profimusiker, Instrumentehändler, Nebenerwerbsscheinprivate) handelt.
Gehen wir vom Fall aus, dass Verkäufer ein Unternehmen ist und der Käufer ein Hobbymusikant. Wenn dann der Hobbymusikant an einen anderen Hobbymusikanten die Ware verkauft, dann gibt es zwischen Unternehmen (V1) und erstem Hobbymusikanten (K1V2) ein Rechtsverhältnis und zwischen K1V2 und dem zweiten Hobbymusikanten (K2) ebenfalls ein Rechtsverhältnis. Man kann zwar seine Ansprüche gegenüber anderen auf wiederum andere übertragen, nur macht das der Laie üblicherweise nicht, denn dazu benötigt es eine Erklärung. Ob da die Aussage "Restgarantie" bei Vertragsverhandlungen im Zweifel genügen wird? Es kommt darauf an, auf sämtliche Umstände und somit kann es in dem einen Fall so, in dem anderen Fall anders ausgehen, wer sicher gehen will, lässt den Fachmann ran, dann kostet der Vertrag gleich mal richtig Geld, das lohnt beim Grundstückskauf (da ist es sogar vorgeschrieben), aber bei so ein paar Sperrholzröhren mit Buntmetall? Da kann man schon froh sein, wenn die Kontrahenten sich überhaupt klar sind, ob und wann sie einen Vertrag geschlossen haben.
Dann gibt es ja noch die Garantie.
Dummerweise ist die nirgends einheitlich geregelt. Und oftmals hat der Käufer die Garantieerklärung abgesehen von dem Werbeaufkleber ("X Jahre Garantie") nicht gelesen, denn darin steht, was garantiert wird und was eben nicht. Und das kann jeder Garantiegeber machen, wie es ihm beliebt, also auf Erstkäufer beschränken oder auch nicht, auf bestimmte Teile beschränken oder auch nicht, auf bestimmten Nutzungen beschränken oder auch nicht usw. usf.
Auch da nutzt dem Käufer die Aussage "Restgarantie" wenig bis nichts. Die Wahrheit kommt dann erst mit der Erkenntnis und die verlangt zielorientierte Recherche.
Der kluge Käufer wird vom worst case ausgehen, der Optimist glaubt an die Vollversicherung.
Grüße
Jürgen