Beiträge von Jürgen K

    Guten Nachmittag,


    das Problem ist Folgendes:


    Das Instrumentarium ist auf einem Gerüst (Rack, Pearl DR-50x) montiert. In einem Rohr wurde ein Mikrofonhalter montiert, darauf befindet sich eine Stereoschiene mit zwei Mikrofonen für die Abnahme "over head". Wie man sich schnell denken kann, ergibt sich hier eine Schallbrücke, vor allem Instrumente, die auf den Flügeln des Gerüsts (rechts und links) montiert sind, übertragen tiefe Frequenzen auf die hinten (hinter dem Spieler) montierten Mikrofone.


    Die Lösung:


    Nr. 1: Mikrofone abmontieren und auf einen Ständer montieren. Diese Lösung ist erfolgreich, jedoch nicht gewollt. Es soll alles auf das Gerüst geschraubt werden.


    Nr. 2: Entkoppelung der Mikrofone bei prinzipieller Beibehaltung ihrer Verbauung.
    Variante a) selbstgebastelter Gummi um den Halter herum. Effekt: nun ja, etwas besser, aber nicht so richtig.
    Variante b) Einkauf von elastischer Halterung (hier: EA 19/25). Frage: bringt das das gewünschte Ergebnis?
    Variante c) Lustige Basteleien. Frage: aa) welche kämen da in den Sinn, bb) was brächten die im Ergebnis?


    Grüße
    Jürgen

    Mit Zustimmung des Mieters darf der Vermieter ( =Besitzer des Raunmes) die Örtlichkeiten jederzeit betreten. Der Mieter muss schwerwiegende Gründe haben, dies dem Vermieter zu untersagen.


    Hallo,


    ich muss n o c h mehr trinken.


    Also: wenn der Mieter zustimmt, dann darf der Vermieter betreten.
    Ja. Wer hätte das bestritten?
    "Jederzeit". Mit Zustimmung? Ja. Wenn der Mieter dem Vermieter die Erlaubnis erteilt, dann darf der Vermieter sicher auch um 3.43 Uhr betreten.
    "Besitzer". Nun ja, das wird kompliziert. Machen wir es uns einfach. Ja. (Ist zwar nur die halbe Wahrheit, aber dafür schön irreführend).
    "Untersagen": wenn der Mieter die Zustimmung verweigert, ist das dann schon "Untersagen" oder ist "Untersagen" nur eine qualifizierte Zustimmungsverweigerung. Falls die einfache Zustimmungsverweigerung bereits "Untersagen" wäre, dann müsste er ja grundsätzlich die Zustimmung zum jederzeitigen Betreten erteilen.
    Hm.
    Und was sind dann "schwerwiegende Gründe"? Genügt die Uhrzeit? Oder muss der Vermieter zuvor angekündigt haben, die Gelegenheit zur Ausübung von Mordlust wahrnehmen zu wollen?
    Fragen über Fragen.


    Prosit
    Jürgen

    Also ggf. auch leicht abseits von Recht und Ordnung.


    Hallo,


    verstehe.


    Also bei uns (in der Bronx of Frankfurt) ist es üblich, wenn so ein Komiker kommt, das er eine peinliche Aufklärung erhellt, das wirkt nachhaltig und ist ggf. etwas abseits von law and order oder jedenfalls etwas retro style.


    Viel Spaß!


    Grüße
    [Name ist der Redaktion bekannt]


    PS
    Gesetzlich haltlose Rückendeckung machen wir doch gerne.


    PPS
    Der IP-Inhaber distanziert sich von dem ganzen Quatsch.

    Aus Gründen, die ich hier vorerst nicht ausbreiten will, gewährte er mir Zeit bis zum 20. November.


    Hallo,


    genau solche (geheimen) Überraschungen im Sachverhalt können jeden Rat (ob nun als solcher ansonsten richtig, falsch oder halbwahr) ad absurdum führen.


    Was es mit der vorgegebenen Üblichkeit auf sich haben soll, ist mir schleierhaft. Ich kenne allerdings die Gegebenheiten vor Ort nicht, vielleicht zieht man sich da auch die Hose mit der Beißzange an.


    Räumung der Bude und Betreten durch den Vermieter sind aber auch zwei paar Schuhe, die so ganz verschieden sind. Das wird hier offenbar auch schon munter verrührt, so dass es gerinnt.


    Nebenbei: besser als das ganze Geschwätz wäre mal a) ein Blick in den Mietvertrag und anschließend b) ein Blick ins Gesetz. Wenn das dann noch nicht erhellt, würde ich mir c) einen Kommentar kaufen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich glaube, ich muss noch mehr trinken.

    Hallo,


    richtig ist, dass die Notensetzung eine Katastrophe ist, denn in der Tat hätte da etwas Abstand an den richtigen Stellen der Übersichtlich- und Nachvollziehbarkeit gut getan. Auch ein weniger der Faulheit geschuldeter Handsatz hätte die ein oder andere Verwirrung beseitigt.
    Nichts desto trotz hat es uns drumsandbeats doch korrekt erklärt und der überwiegende Rest hat es mit anfänglichen Irritationen schließlich auch nachvollziehen können.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    da der Meister ja weiß, was seine Fans von ihm erwarten, hat er seine größten Sets ordentlich auf seiner Heimseite aufgeführt.
    Es ist verständlich, dass dies nachzusehen, eine aufwendige Idee ist, um es kurz zu machen: es ist je nach Set entweder ein Timp Tom (14 x 6) oder ein Tom (14 x 5,5), das eben ziemlich kurz ist.
    Ich vermute den Grund für die Kastration auch in der Aufbauergonomie. Wer also rechts nur Bassisten, Keyboarder oder so etwas hat, kann die Säge im Schrank lassen. Wer das Set original nachbauen möchte, sollte sich mal mit dem Händler des Vertrauens unterhalten, da gibt es bestimmt Mengenrabatt.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich habe ein ganz normales Set zuhause.
    Für die Geräuschminimierung sorgen Gewebefelle, Neoprenmatten und eine Gummimatte.
    Auch dieses Spielgefühl ist nicht realistisch, jedoch realistischer als vieles andere und es hat vor allem einen Vorteil: mit ein bisschen Geschraube hat man ein voll einsatzfähiges Gerät.
    Das größte Problem bei der Geräuschentwicklung ist der Trittschall (der übrigens bei Elektrotrommeln auch vorhanden ist), dagegen helfen Nachbarn, die zur Zeit des Übens nicht da sind. ;)


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    als genuiner Bedenkenträger sage ich erst mal: das wird nichts.
    Dann: das braucht niemand. Jeder muss selbst lernen.


    Nach einem Schluck Wasser kommt mir die Idee aber doch verlockend vor: dadurch - wenn es funktioniert - würde dieses Forum aufgewertet.


    Dann zur Praxis:
    wer ist sachverständig?
    Ein großes Problem, wenn ich mich an meine Studienzeit erinnere, wo ein Strafverteidiger in köstlichem Sarkasmus zelebrierte, wie er eine Sachverständige vorgeführt hat.


    Die andere Frage (wer fragt) wird ja schon diskutiert.
    Letztendlich wird aber alles stehen und fallen, mit dem Rat der Sachverständigen. Besteht er, hat er Sachverstand, ist er glaubwürdig, ist er angreifbar?


    Was rechtliche Konsequenzen betrifft, sehe ich nur bei Fehlern Probleme. Solange nur Betrüger aufgedeckt werden, kann es bestenfalls Geschrei geben, Leute, die sich selbst geirrt haben, werden dankbar sein, nur Ebay wird nicht begeistert sein, aber das wahrscheinlich auch nicht so direkt sagen wollen. Dort sehe ich das größte Potential für Gefahren.
    Und damit haben wir eine wichtige Frage: solange alles korrekt ist: Friede, Freude, Eierkuchen.
    Was ist, wenn der Sachverständige oder der Rat Mist gebaut hat?
    In der wirklichen Welt hat er dafür eine Berufshaftpflichtversicherung. ;)


    Na, dann viel Spaß. Ich wusste doch, dass mir wieder etwas einfällt, um den Spaß zu verderben, wäre ja sonst auch gelacht.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Dieser Beitrag erfolgt ohne Gewähr. ;)

    Hallo,


    ich sage es ja ungerne wiederholt, aber die sprachliche Qualität und die Produktqualität (der eine hat eine Schraube locker, beim anderen fehlt sie), scheinen harmonisch zu verlaufen.
    Nebenbei gibt es Design in Europa und das auf dem Foto ist Design (nicht in, sondern aus) China und Japan und USA. Nebenbei wird das Zeug ja wohl in China designed. Ach, egal, wer es versteht, kauft den Scheiß sowieso nicht und wer es nicht versteht, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Wer hat eigentlich die Toms so komisch eingestellt oder ist das beim Fotografieren verrutscht?

    Hallo,


    "leicht" und "schwer" ist noch weniger genormt als "bühnentauglich".


    Der eine stöhnt über die Altflöte und spielt daher Sopran, der andere findet, dass die Stahlvariante gegenüber der Glockengussvariante doch schon recht leicht ist.
    Bei der Bühnentauglichkeit ist das ähnlich: der eine ist da genügsam, der andere nicht.
    400er Hardware hatte ich schon auf einer Bühne. Also könnte man sagen "bühnentauglich".
    Die 400er Hardware habe ich allerdings auch weitgehend verkauft. So gesehen war sie für mich auf Dauer teilweise noch nicht einmal "proberaumtauglich". Allerdings habe ich die Trommelständer (ja, die mit der Rasterung) noch. Was heißt das jetzt?


    Genau: was dem einen taugt, ist dem anderen noch lange nicht recht.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    "Professionell" ist auch relativ. Ich halte aber meine etwas vereinfachte Darstellung durchaus für nicht unrichtig. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Hallo,


    die Interpretation mit dem Wirbelchen in der Mitte erscheint mir nachvollziehbar, wobei dann eigentlich noch ein Strichlein mehr dazu gehört hätte, aber manche Schreiber hören bei zwei immer auf und den Rest muss man sich dann denken, das wäre dann 4/4 mit den vier Zweiunddreißigsteln in der Mitte, die man dann aber tatsächlich LLRR spielen müsste, wobei das dann, äh - Kaffee -, ein inversiver Sexstreich wäre?


    Wie heißt denn die Überschrift dieses Werkes der Musikliteratur? Da könnte ein Hinweis enthalten sein.


    Grüße
    Jürgen



    Edith hält obere Interpretation dem Koffeinmangel geschuldet, unten ist es so, wie es zu spielen ist.

    Hallo,


    der Doppelstrich, wo oben schon ein Strich ist, ergibt Zweiunddreißigstel. Allerdings sind die anderen Noten ja auch schon Sechzehntel.
    Wer das geschrieben hat, der hatte entweder zu viel Tinte im Stift oder das Werk drumherum erklärt den Sinn diese 12/16-Taktes.


    Grüße
    Jürgen


    Edith meint gar nix und trinkt erst mal Kaffee.

    Hallo,


    zufällig hatte ich mal zwei Trommeln in der Hand.
    Wenn man stimmen kann, klingt natürlich jede Trommel halbwegs vernünftig.
    Wenn man etwas Wert auf Design und vor allem optimale Handhabung legt, hat man andere Ansprüche.
    Ungefähr auf dem Sprachniveau ("Design in Europe" - nochmal: was heißt das denn?) befindet sich auch das Verarbeitungsniveau.
    Dass das Design irgendwo auf der Welt geklaut wurde, ist offensichtlich, in Europa war es nicht unbedingt, aber für den Chinesen sind manche Länder sehr weit weg und da kann man auch mal verwechseln, welcher Kontinent das war.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich fasse mal zusammen: für die 60 Euro, die es sonst kostet und die jetzt 0 Euro sein sollen, gibt es einen "allgemeinen" Gastspielvertrag mit Tech.-Rider "für den Auftraggeber" sowie Nutzung der Produktionspartner nach Absprache. Zu ersterem besteht die Mitwirkungspflicht darin, alle angeforderten Unterlagen zukommen zu lassen, zu letzterem gibt es außer "nach Absprache" keine Verpflichtungen seitens des Künstlers.
    Ich lasse das mal unkommentiert.


    Denn: das Ergebnis des Denkvorgangs beim Admin würde mich brennend interessieren.


    Ansonsten fehlt mir im Vertragsformular eine Regelung, dass die Kommunikation zwischen den Vertragspartnern nicht in einem Forum veröffentlicht wird. ;)


    Grüße
    Jürgen